Promotion an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus (Dr. med.)
Wir freuen uns, dass Sie an der Medizinischen Fakultät promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zulassungsvoraussetzungen
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
- 3. Trainingsprogramm (MeDiss-Logbuch)
- 4. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 5. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 6. Formatvorlage für Dissertationen
- 7. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 8. Führungszeugnis
- 9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
1. Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Promotion zum Dr. med. richtet sich nach § 6 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät. Voraussetzung ist in der Regel die bestandene Ärztliche Prüfung; eine Zulassung bereits während des Studiums ist nach erfolgreichem Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung möglich. Zudem ist die Betreuung durch eine Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät erforderlich.
Für die Promotion zum Dr. med. gelten die Promotionsordnung Dr. med. vom 12.06.2020, die zugehörigen Durchführungsbestimmungen (Dr. med. - 12.06.2020) sowie das verpflichtend zu führende MeDDiss - Logbuch.pdf
2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 7 der Promotionsordnung vom 12.06.2020. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der Bewerber:innen verbunden, innerhalb der nächsten fünf Jahre an der Medizinischen Fakultät zu promovieren.
Beantragung (Promovendus)
Die Beantragung der Annahme als Doktorand:in erfolgt ausschließlich über das Online-System Promovendus (Zugang via ZIH-Benutzerkonto1). Der dort generierte Antrag ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Medizinischen Fakultät einzureichen.
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Graduierung
Haus 40 – Dekanat
Fetscherstraße 74 - PF 124
01307 Dresden
E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge inkl. aller geforderter Unterlagen bearbeitet werden können! Folgende Dokumente müssen zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand:in eingereicht werden:
- Amtlich beglaubigte Kopie der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde (ggf. inkl. Übersetzung)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses sowie der Fächer- und Notenübersicht des Hochschulabschlusses (ggf. inkl. Übersetzung)
- Bei laufendem Studium: Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
- ggf. weitere Hochschulabschlussurkunden und -zeugnisse (amtlich beglaubigt, inkl. Übersetzung)
- Einfache Kopie der allgemeinen Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis)
- Aktueller Lebenslauf (CV) inkl. wissenschaftlichem Werdegang, ggf. Publikationsverzeichnis und Unterschrift sowie Nachweise zusätzlicher Qualifikationen in beglaubigter Form
- Kopie der Betreuungsvereinbarung mit Unterschriften und Stempel der beteiligten Betreuungspersonen
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
3. Trainingsprogramm (MeDiss-Logbuch)
Mit der Annahme als Doktorand sind die Teilnahme an einer Schulung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP) sowie an einem Trainingsprogramm im Umfang von mindestens 5 Lehrstunden (à 45 Minuten) verpflichtend. Zudem ist eine Betreuungsvereinbarung mit einem Betreuungskomitee aus mindestens zwei Betreuungspersonen abzuschließen. Der Fortschritt des Promotionsprojekts wird in mindestens drei Treffen dokumentiert und durch entsprechende Nachweise festgehalten.
Für Promovierende zum Dr. med. und Dr. med. dent. sind die Module 1 und 2 des GWP-Zertifikatskurses der Graduiertenakademie verpflichtend, für Promovierende zum Dr. rer. medic. und PhD zusätzlich Modul 3. Informationen zu Inhalten, Anmeldung und Nachweisführung finden Sie auf den Seiten der Graduiertenakademie.
https://tu-dresden.de/ga/qualifizierung/gute-wissenschaftliche-praxis#section-2-1
Module des LCWiss-Kurses oder auch der gesamte Kurs können als Trainingsprogramm absolviert und angerechnet werden
https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/25902514179/CourseNode/1713148556041135007
4. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand:in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Webseite der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand:in von der Medizinischen Fakultät zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren
5. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
Ein:e Bewerber:in kann nur dann als Promotionsstudierende an der Medizinischen Fakultät immatrikuliert werden, wenn er:sie als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Die Immatrikulation ist freiwillig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier .
6. Formatvorlage für Dissertationen
Zur Unterstützung bei der Erstellung der Dissertation stellt die Medizinische Fakultät eine Word-Formatvorlage zur Verfügung. Diese enthält die wesentlichen formalen Vorgaben für den Aufbau und die Gestaltung der Promotionsschrift.
Grundsätzlich sind für die gesamte Arbeit die folgenden Formatvorgaben einzuhalten: Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5 sowie Seitenränder von 2,5 bis 3 cm. Die Dissertation ist im Format A4 anzufertigen und kann ein- oder beidseitig gedruckt werden. Die Gliederung der Arbeit erfolgt in der Regel in die Kapitel Einleitung, Material und Methoden, Ergebnisse sowie Diskussion. Darüber hinaus sind die erforderlichen Verzeichnisse (Inhalts-, Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis), die geltende Zitierrichtlinie sowie eine Zusammenfassung und ein Summary zu berücksichtigen.
Die Deckblätter (Seite 1 und 2) sind entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen Promotionsordnung zu gestalten. Die Erklärungen zur Eröffnung (Anlage 1 und Anlage 2) sind Bestandteil der Promotionsschrift und unterschrieben einzubinden. Die gebundene Fassung ist als Hardcover einzureichen.
Die Verwendung der bereitgestellten Formatvorlage wird empfohlen, um die formalen Anforderungen der Medizinischen Fakultät vollständig zu erfüllen.
- Formatvorlage Monographie
- Formatvorlage kumulative Dissertation
- Anlage 1: Erklärungen zur Eröffnung des Promotionsverfahren
- Anlage 2: Bestätigung über die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben
- Anlage 3: Grundsätze für die Bewertung
7. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus (Zugang über ZIH-Benutzerkonto1). Der dort generierte Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Medizinischen Fakultät der TU Dresden einzureichen:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Graduierung
Haus 40 – Dekanat
Fetscherstraße 74 - PF 124
01307 Dresden
E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen einzureichen sind:
- Drei gebundene Exemplare der Dissertation (Hardcover) in deutscher oder englischer Sprache (nach Absprache mit der Betreuungsperson)
- Eine elektronische Version der Dissertation auf einem Datenträger
- Drei gedruckte Exemplare der Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache (jeweils maximal 1000 Wörter) - entgegen der Promotionsordnung und im Sinne des Umweltschutzes!
- Tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung können in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Informationen zur Vorbereitung der Verteidigung finden Sie auf diesem Merkblatt.
Nach erfolgreicher Verteidigung ist innerhalb von drei Monaten entweder die Abgabe von fünf gedruckten Exemplaren in gebundener Form an der SLUB Dresden (Bibliothek Fiedlerstraße / Medizin) oder die elektronische Veröffentlichung über den Dokumentenserver der SLUB (Qucosa; www.qucosa.de) erforderlich. Weitere Hinweise zur Veröffentlichung von Dissertationen der Medizinischen Fakultät sowie die SLUB-Deposit-Lizenz sind zu beachten.
8. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand:in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens ist jeweils ein schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber erforderlich, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wurde. Das Führungszeugnis ist etwa drei Monate gültig und kann jeweils am Tag der Einreichung der Unterlagen für die Annahme als Doktorand:in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden.
Bei der Beantragung des Führungszeugnisses ist folgende Adresse anzugeben:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Grade
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Abgeschlossene Promotionen ab dem Jahr 2012 können im Promotionsarchiv eingesehen werden. Die Registrierung für das Alumni-Netzwerk der Medizinischen Fakultät für Nachwuchswissenschaftler:innen kann jederzeit über das Online-System Promovendus erfolgen. Sofern kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr vorhanden ist, kann alternativ der Alumni-Bogen genutzt werden. Die Registrierung ist freiwillig.
Ergänzend wird auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hingewiesen.
Fußnoten
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Mitarbeiter:innen der TU Dresden und immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login besitzen, können Sie über Ihre:n betreuende:n Hochschulprofessor:in ein sogenanntes ZIH-Gast- Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.