Zahnmedizin an der TU Dresden studieren
Inhaltsverzeichnis
- Warum Zahnmedizin an der TU Dresden studieren?
- Inhalt und Aufbau des Studiums
- Bewerbung zum 1. Fachsemester
- Bewerbung höheres Fachsemester
- Rechtsgrundlagen für den Studiengang Zahnmedizin
- Informationen für Studierende
- Wie kann es nach dem Studium weitergehen?
- Kooperationspraxen/Hospitationspraxen der Zahnmedizin
- Kontakt und Beratung
Warum Zahnmedizin an der TU Dresden studieren?
Es gibt viele Gründe, warum ein Studium an der TU Dresden lohnt. Neben der Exzellenz-Universität, dem schönen Studienort an der Elbe, voller Kunst und Kultur, gelegen zwischen Sächsischer Schweiz und Erzgebirge, bietet das Studium der Zahnmedizin in Dresden viele Vorteile
- moderner Phantomsaal
- interdisziplinäre klinische Lehre seit Jahrzehnten
- moderne digitale Technologie in der zahnärztlichen Prothetik
- intensive kinderzahnheilkundliche Ausbildung
- dichtes Netz an sächsischen Kooperationspraxen für Praktika
Das sagen Studierende und Lehrende
Das Zahnmedizinstudium in Dresden zeichnet sich durch eine wertschätzende und persönliche Lern- und Lehrumgebung aus, in der in kleinen Gruppen die Stärken und Fähigkeiten des Einzelnen gefördert werden können. Moderne und evidenzbasierte Diagnostik- und Therapiekonzepte sind Grundlage des Studiums – von einer auf zahnmedizinische Schwerpunkte ausgelegten Anatomie über die klinischen Behandlungskurse bis zu einer exzellenten Wissenschaftsumgebung für die eigene Promotion.
Eine erstklassige Kulturlandschaft, die Nähe zur Natur und ein lebendiges Studentenleben garantieren den Ausgleich zur „Zahnwelt“.
Arndt Winkler
Inhalt und Aufbau des Studiums
Das Studium hat die Diagnose, Prophylaxe und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zum Inhalt und erfolgt auf Basis der Zahnärztlichen Approbationsordnung.
Die Ausbildung vermittelt grundlegende methodische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und eine dem Einzelnen sowie der Allgemeinheit verpflichtete ärztliche Einstellung.
Im Rahmen von Austauschprogrammen können die Studierenden ein Semester im Ausland absolvieren. Kooperationspartner sind verschiedene Universitäten in Europa bzw. Kanada.
Die Evaluationsergebnisse der letzten Jahre weisen Lehre und Forschung der Zahnmedizin in Dresden deutschlandweit als der Spitzengruppe zugehörig aus.
Weitere Informationen zum Studiengang
Die Regelstudienzeit einschließlich der Zahnärztlichen Prüfungen beträgt 11 Semester.
Das Studium gliedert sich in drei Abschnitte. Der erste Abschnitt erstreckt sich über vier Semester und schließt mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) ab. Darauf aufbauend folgt der zweite Abschnitt mit einer Dauer von zwei Semestern. Auch dieser wird mit einer Prüfung abgeschlossen – dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2). Der sich anschließende dritte Studienabschnitt umfasst vier Semester. In allen Studienabschnitten ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an verschiedenen Lehrveranstaltungen, Praktika und Kursen nachzuweisen.
Mit dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) endet das Studium.
Im Ersten Studienabschnitt wird Wissen in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern Biologie, Chemie, Physik und den medizinischen Grundlagenfächern Anatomie, Biochemie, Physiologie, Berufsfelderkundung und Zahnmedizinische Propädeutik vermittelt. Als Zulassungsvoraussetzung für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind vor Studienbeginn oder in der unterrichtsfreien Zeit während des Studiums eine Ausbildung in Erster Hilfe und ein Krankenpflegepraktikum zu absolvieren.
Vorbereitend auf die Arbeit mit Patient:innen erfolgt im Zweiten Studienabschnitt die Ausbildung am Phantom.
Der Dritte Studienabschnitt beinhaltet die praktische Ausbildung an Patient:innen. Für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine vierwöchige Famulatur nachzuweisen, die nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung innerhalb der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen ist.
Hinweise zu den Staatsexamina und den Voraussetzungen (Erste-Hilfe-Ausbildung/ Pflegepraktikum/Famulaturen usw.) finden Sie auf der Seite des Sächsischen Landesprüfungsamtes für akademische Heilberufe.
Nach erfolgreicher Prüfung kann die Approbation (Genehmigung zur selbständigen Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin) beantragt werden.
Bewerbung zum 1. Fachsemester
Die folgenden Informationen geben Ihnen als künftige Studienanfänger:in wichtige Hinweise zu den verschiedenen Quoten im Zulassungsverfahren im Allgemeinen sowie zu den Besonderheiten im Auswahlverfahren im Regelstudiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden.
Bitte beachten Sie: die Auswahlkriterien können jährlichen Änderungen unterliegen. Sämtliche Angaben auf dieser Webseite sind ohne Gewähr.
Wo bewerbe ich mich?
Nutzen Sie die Bewerbungsweiche der TU Dresden, um das richtige Bewerbungsportal zu finden.
Bewerbung in verschiedenen Quoten
An der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus stehen im 1. Fachsemester für den Studiengang Zahnmedizin jährlich ca. 56 Studienplätze zur Verfügung. Die Studienplatzvergabe erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart) innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens. Die Bewerbung für einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin an der TU Dresden erfolgt direkt über: hochschulstart.de. Hochschulstart verteilt die zur Verfügung stehenden Studienplätze im sogenannten Quotenmodell über die folgenden Hauptquoten:
- Abiturbestenquote
- zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
- Quote Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Abiturbestenquote: 30 % der Studienplätze werden an die Bestplatzierten in der von der Stiftung nach Abiturergebnis (Punktzahl) gerankten Bewerberliste vergeben.
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10 % der Studienplätze werden innerhalb der ZEQ auf Basis eines Punktwertes in folgenden Kriterien vergeben:
- Ergebnis in einem fachspezifischen Eignungstest (TMS)
- abgeschlossene Berufsausbildung
- eine anerkannte praktische Tätigkeit (Dienst)
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH): 60% der zu vergebenden Studienplätze basierend auf den Ergebnissen in den Kriterien der AdH-Quote:
- Ergebnis der Hochschulzulassungsberechtigung (Punkte)
- Ergebnis in einem fachspezifischen Eignungstest (TMS)
- eine anerkannte praktische Tätigkeit (Dienst)
- eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Hier finden Sie die Timeline der Stiftung für Hochschulzulassungen. Sie müssen sich nicht im Vorfeld für eine der drei Hauptquoten entscheiden, denn Sie nehmen mit der Bewerbung bei der Stiftung automatisch an allen drei Hauptquoten teil.
Um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern, gibt es den hochschulunabhängigen Test für Medizinische Studiengänge (TMS), dessen Ergebnis in den Hauptquoten ZEQ und AdH berücksichtigt wird. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Teilnahmebedingungen auf der TMS-Website: https://www.tms-info.org/.
TMSnat ab Frühjahr 2027: Er kombiniert kognitive Fähigkeiten (ehemals TMS) mit naturwissenschaftlichem Wissen (ehemals HAM-Nat).
- Übergangsregelung: Für das Wintersemester 2027/28 werden sowohl Ergebnisse aus dem bisherigen TMS als auch aus dem neuen TMSnat berücksichtigt. Bewerbende können eines oder beide Testergebnisse einreichen; das bessere Ergebnis wird automatisch gewertet.
- Ab dem Wintersemester 2028/29 werden ausschließlich Ergebnisse des TMSnat berücksichtigt.
Vor der Vergabe der Studienplätze in den Hauptquoten, werden die sogenannten Vorabquoten angewendet.
Vergabeverfahren in den Vorabquoten
Bei der "Landzahnarztquote" handelt es sich nach dem Sächsischen Landarztgesetz um eine Vorabquote, die an Bewerber:innen vergeben werden, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen.
Die Bewerbung und Vergabe erfolgt durch bzw. bei der Landesdirektion Sachsen.
Es werden dazu eigene Auswahlverfahren durchgeführt. Alle weiteren Informationen, Ansprechpartner und Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Webseiten der Landesdirektion Sachsen.
Informationen für international Studierende finden Sie auf folgender Webseite: International Students
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, finden Sie in unserer Satzung:
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2026/27 finden im Zeitraum August/September 2026 statt.
Bewerberweiche
Bitte nutzen Sie für Bewerbungen die Bewerberweiche.
Bewerbungen über uni-assist
Nicht-EU-Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist bis 15. Juli für das Wintersemester (eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich).
Folgende Bewerbergruppen müssen sich nicht über uni assist sondern direkt über das Portal der TU Dresden bewerben:
- Wiederbewerber (Sie haben bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden, die nicht älter als 1 Jahr ist).
- Studiengangswechsler (Sie sind bereits an der TU Dresden immatrikuliert und wollen den Studiengang wechseln.)
Studienkolleg
Die Einschreibung in das Studienkolleg (Kurs M) erfolgt auf Antrag des Bewerbers, wenn kein direkter Hochschulzugang möglich ist ( http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html ). Der Aufnahmetest ist erfolgreich zu absolvieren.
Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte legen Sie ein Sprachzeugnis B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen vor.
Für eine Zulassung zum Studienkolleg sollte das Schulzeugnis eine Gesamtnote von maximal 1,5 haben. Die Zulassung zum Studienkolleg stellt keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz im gewünschten Studiengang dar. Nach dem Abschluss des Studienkollegs ist eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz notwendig.
Das Studienkolleg Sachsen befindet sich in Leipzig.
Die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester erfolgt ausschließlich über www.hochschulstart.de und ist bis zur dort angegebenen Frist einzureichen.
Möchten Sie vorab durch die Medizinische Fakultät der TU Dresden ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, informieren Sie sich per E-Mail unter über den Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Diese sind bis spätestens zum 31. Mai d. J. schriftlich einzureichen bei:
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
an der TU Dresden
Bereich Lehre
Studienbüro
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Die besonderen Umstände außergewöhnlicher Härte sind mit Sonderantrag zu begründen. Informationen hierzu finden Sie bei Hochschulstart.
Die Bundeswehrquote sichert als Vorabquote mit 2,2 % Studienplätze für Bundeswehrangehörige.
Eine Bewerbung im Rahmen der Quote für Beruflich Qualifizierte ist ebenfalls möglich. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der TU Dresden.
Auswahlverfahren
Aktuelle Informationen zum Auswahlverfahren inkl. der geltenden Auswahlordnung befinden sich auf der Website der Medizinischen Fakultät.
Bewerbung höheres Fachsemester
Die folgenden Informationen sind für Sie relevant, wenn Sie als Hochschulwechsler:in oder Quereinsteiger:in Ihr Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden fortsetzen möchten.
Das korrekte Bewerbungsportal für Ihre Bewerbung finden Sie über die Bewerbungsweiche der TU Dresden.
Relevante Fristen und einzureichende Unterlagen, sowie wichtige Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Im Wintersemester werden ausschließlich folgende Fachsemester angeboten: das 1., 3., 5., 7. und 9. Fachsemester
Im Sommersemester werden ausschließlich folgende Fachsemester angeboten: das 2., 4., 6., 8. und 10. Fachsemester
Die Immatrikulation einer Studienbewerberin bzw. eines Studienbewerbers, die bzw. der in demselben Studiengang bereits an einer Hochschule in Deutschland oder der Europäischen Union eingeschrieben war, erfolgt in der Regel nur für das nächsthöhere Fachsemester. Rückstufungen und Höherstufungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte achten Sie bei Ihrer Bewerbung auf die korrekte Auswahl des Fachsemesters anhand Ihres bisherigen Studienverlaufs bzw. der vorliegenden Anrechnungsbescheinigung Ihres LPA.
Die Zulassung zum höheren Fachsemester richtet sich nach § 7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz i. V. m. § 40 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung. Sofern Studienplätze verfügbar sind, richtet sich die Vergabe nach den folgenden Bewerbergruppen:
1. Höherstufungen
2. Studienortswechsler/ Studienunterbecher
3. Sonstige Bewerber (Quereinstieg).
Innerhalb dieser Bewerbergruppen wird die Rangliste grundsätzlich nach den bisherigen Studienleistungen (abgeschlossene Leistungsnachweise im Sinne der Approbationsordnung) bestimmt. Bei Ranggleichheit wird der Platz nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig nach Los bestimmt.
1. Höherstufungen:
Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie für das 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugelassen worden sind und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen schriftlichen Antrag (formlos) auf Höherstufung stellen. Der Antrag auf Höherstufung ist mit der Annahme auf Zulassung für das erste Fachsemester einzureichen, die entsprechenden Studienleistungen sind nachzuweisen.
2. Studienortswechsler/ Studienunterbrecher:
Studienortswechsler und -unterbrecher mit Studienleistungen von einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
3. Sonstige Bewerber (Quereinsteiger):
Fach- und Studiengangwechsler gelten als Quereinsteiger, ebenso Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben. Sie benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
Bei einem Wechsel aus dem Ausland oder aus einem verwandten Studiengang (Fachrichtungswechsel) in den Studiengang Zahnmedizin in ein höheres Fachsemester müssen Sie sich für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Ausstellung einer Anrechnungsbescheinigung ("Anrechnungsbescheid") an folgende Ämter oder Behörden wenden:
Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft
Bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang ist das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Geburtsortes der/des Bewerber:in zuständig.
Bewerber:innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft
Bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang ist das
Landesprüfungsamt NRW, Düsseldorf für Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Pharmazie zuständig.
Alle Informationen zum Studienplatztausch finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Studienplatztausch.
Rechtsgrundlagen für den Studiengang Zahnmedizin
Grundlage für das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ist die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin in Verbindung mit der Änderungssatzung (09/2021).
- Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin
- Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin - TU Dresden
- Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin - Anlage 1
- Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin - Anlage 2a
- Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin - Anlage 2b
Informationen für Studierende
Sie studieren bereits bei uns Zahnmedizin und sind auf der Suche nach Informationen? Dann schauen Sie bitte auf unsere Seite Informationen für Studierende.
Wie kann es nach dem Studium weitergehen?
Nach Abschluss des Studiums und der anschließend vorgeschriebenen (2-jährigen) Tätigkeit in abhängiger Stellung, d. h. unter Anleitung eines/r fachkundigen Zahnarztes/-ärztin ist eine Tätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin in eigenständiger Praxis bzw. in Anstellung oder eine Tätigkeit in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder im öffentlichen Gesundheitswesen möglich.
Weiterführende Studiengänge
- Implantology and Dental Surgery
- Restorative and Aesthetic Dentistry
- Periodontology
- Advanced General Dental Practice
- Specialized Orthodontics
Kooperationspraxen/Hospitationspraxen der Zahnmedizin
Im Sinne der Lehroptimierung sowie des Zieles, den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen und Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner mit hoher wissenschaftlicher und praktischer Kompetenz auszubilden, sind moderne Lehrformen unumgänglich. Dazu wurde 2016 durch das Direktorium der UniversitätsZahnMedizin Dresden (UZM) in Absprache mit dem Vorstand der Landeszahnärztekammer Sachsen und dem Sächsischen Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe beschlossen, den Studierenden eine ergänzende fakultative praktische Ausbildung zu ermöglichen und im klinischen Studienabschnitt zu plazieren. Dafür wird seitdem ein sachsenweites Netz aus Kooperationspraxen aufgebaut und betreut.
Seit Inkrafttreten der novellierten Approbationsordnung (ZApprO) zum Wintersemester 2021/22 werden auch in der Zahnmedizin 4-wöchige Famulaturen eingeführt, wofür die Universität Verträge mit sog. Hospitationspraxen abschließt. Die ZApprO konkretisiert und erweitert in § 1 ZApprO die Ausbildungsziele für das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbständige Ausübung der Zahnheilkunde und die Befähigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein. Die Famulatur der Studierenden der Zahnmedizin soll schon in einem frühen Stadium der Ausbildung an die praktische zahnärztliche Versorgung heranführen, ohne dass der/die Studierende selbständig an dem Patienten oder der Patientin tätig wird. Zu diesem Zweck hospitiert der/die Studierende der Zahnmedizin bei einem/einer persönlich und fachlich geeigneten und approbierten Zahnarzt oder Zahnärztin, welche/welcher selbst praktisch an Patienten tätig ist. Dazu wird ein entsprechendes deutschlandweites Netzwerk von Hospitationspraxen mit zahnmedi-zinischen Praxen aufgebaut.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für eine Mitwirkung als Kooperations- UND/ODER Hospitationspraxis.
Kontakt und Beratung
Noch Fragen zum Studium oder zur Bewerbung? Unsere Ansprechpersonen helfen Ihnen gern weiter.
© Stephan Wiegand
Studiendekan Zahnmedizin
NameHerr Prof. Dr. Christian Hannig
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Besuchsadresse:
Blasewitzer Straße 78
Haus 161 (4. OG)
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Studiendekanat Medizin/Zahnmedizin
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
© Stephan Wiegand
Leitung Studiengangskoordination Medizin und Zahnmedizin
NameFrau Dr. Susanne Lerm
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Besuchsadresse:
Blasewitzer Straße 78
Haus 161 (4. OG)
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Studiendekanat Medizin/Zahnmedizin
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
© Michael Kretzschmar
Sekretariat / Assistenz
NameFrau Justina Hornemann
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Besuchsadresse:
Blasewitzer Straße 78
Haus 161 (4. OG)
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Studiendekanat Medizin/Zahnmedizin
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
© S. Wiegand
Studiengangsmanagement und Ressourcenplanung
NameFrau Cornelia Schubert
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Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Studiendekanat Medizin|Zahnmedizin
Besuchsadresse:
Blasewitzer Straße 78
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Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Studiendekanat Medizin/Zahnmedizin
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Sprechzeiten:
Termin nach Vereinbarung per eMail
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