Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung
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Voraussetzungen
Die Inhaber der nachfolgend genannten Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung verfügen nach einem Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung der TU Dresden über den allgemeinen Hochschulzugang:
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Meisterprüfung aufgrund einer Rechtsverordnung nach den §§ 45, 51a und 122 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2924) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (Nachweis erfolgt durch Meisterbrief),
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Fortbildungsabschluss auf der Grundlage einer Fortbildungsordnung nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach § 42 Handwerksordnung oder von Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG oder § 42a Handwerksordnung, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Nachweis erfolgt durch Zeugnis oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle),
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staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Verordnung über die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Schiffsoffizieren des nautischen und technischen Schiffsdienstes (Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung – SchOffzAusbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Mai 2011 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (Nachweis erfolgt durch Zeugnis oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle),
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Abschluss von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung vom 25.09.2014, Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Auflage, Neuwied, Luchterhand, 1982 – Loseblattsammlung), in der jeweils aktuellen Fassung (Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle),
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Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle)
Bewerbung
Für eine Bewerbung in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist eine Anerkennung Ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung bereits vor der Onlinebewerbung bei hochschulstart.de erforderlich. Der Antrag auf Feststellung der HZB für Bewerber mit beruflicher Aufstiegsfortbildung zum Zweck der Bewerbung für ein Studium der Medizin/Zahnmedizin muss im Immatrikulationsamt eingereicht werden. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von der TU Dresden einen Bescheid über die Anerkennung der HZB.
Für alle anderen Studiengänge ist die Anlage zur Bewerbung für beruflich Qualifizierte zum Nachweis der HZB auszufüllen und zusammen mit der amtlich beglaubigten Kopie vom Zeugnis sowie dem Nachweis über das erfolgte Beratungsgespräch zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen im Immatrikulationsamt zur Immatrikulation einzureichen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden diese Unterlagen erst nach erfolgter Zulassung zum Zwecke der Immatrikulation angefordert.
Anfragen
Bei Fragen, ob Ihr Abschluss an der TU Dresden anerkannt wird, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit ihrem vollständigen Abschlusszeugnis (als PDF) sowie Informationen zu ihrem beruflichen Werdegang an das Immatrikulationsamt.
Beratungsgespräch (verpflichtend)
Das Beratungsgespräch ist in der Zentralen Studienberatung (s.u.) wahrzunehmen und kann in der offenen Sprechzeit, nach Terminvereinbarung oder telefonisch erfolgen. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, offene Fragen zum Studium zu klären. Es erfolgt keine Bewertung. Hinweise zum Beratungsgespräch finden Sie hier.

Visitor Address:
Bürogebäude, 6. Etage Strehlener Str. 24
01069 Dresden
Postal Address:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt
01062 Dresden
Parcel Address:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Opening Hours:
- Tuesday:
- 14:00 - 18:00
- Thursday:
- 13:00 - 15:00
- Friday:
- 10:00 - 12:00
Please note different opening hours for Medicine and Dental Medicine
Branch of the Admissions office at the Faculty of Medicine
Send encrypted mail via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Visitor Address:
Fiedlerstr. 27, EG links, Zi. 104
01307 Dresden
Postal Address:
Technische Universität Dresden Außenstelle Immatrikulationsamt an der Medizinischen Fakultät Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Opening Hours:
- Monday:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
- Wednesday:
- 09:30 - 11:30
Aufgrund von COVID-19 wird um einen Mundschutz in der Sprechzeit gebeten.

Branch of the Admissions office at the IHI Zittau
Send encrypted mail via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Aufgrund von COVID-19 wird ab 17.3. keine Sprechzeit mehr durchgeführt. Anträge/Unterlagen bitte postalisch senden oder in den Außenbriefkasten werfen. Unumgängliche persönliche Vorsprachen bitte telefonisch vereinbaren.
Visitor Address:
IHI Zittau Markt 23
02763 Zittau
Postal Address:
Technische Universität Dresden IHI Markt 23
02763 Zittau
- work Tel.
- +49 3583 612-4115
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- +49 3583 612-4122
Opening Hours:
- Monday:
- 09:30 - 12:00
- Tuesday:
- 09:30 - 12:00
- Wednesday:
- 13:00 - 15:00
- Thursday:
- 13:00 - 15:00
Aufgrund von COVID-19 wird ab 17.3. keine Sprechzeit mehr durchgeführt. Anträge/Unterlagen bitte postalisch senden oder in den Briefkasten werfen.