Wichtige Informationen für Ihr Studium
Inhaltsverzeichnis
Informationen zu Prüfungsleistungen
Die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung erfolgt online im Studierendenportal selma. Die Fristen zur Anmeldung werden fakultätsüblich bekannt gegeben und können direkt in selma sowie auf der entsprechenden Seite des Bereichs eingesehen werden. |
Der Prüfungsausschuss Biologie hat für den Rücktritt ohne Grund (Abmeldung) eine Frist festgelegt. Diese beträgt 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Für Klausurarbeiten gilt davon abweichend - mit dem Beginn der Prüfungsperiode WiSe 2019/20 (regulärer Prüfungszeitraum) - eine Abmeldefrist von 3 Werktagen. Danach ist ein Rücktritt nur noch mit Grund möglich (z.B. Krankheit). |
Die Abmeldung ist direkt über selma vorzunehmen. Für den Rücktritt nutzen Sie bitte das entsprechende Formular / Dokument. |
Wenn Sie zum Prüfungstermin krank sind und nicht an der Prüfung teilnehmen können, so ist das unverzüglich dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular / Dokument, welches Sie an nachfolgende Anschrift senden: TU Dresden, Prüfungsamt Biologie, 01062 Dresden. |
Erst wenn alle Prüfungsleistungen eines Moduls abgelegt worden sind und das Modul "nicht bestanden" ist, können die entsprechenden Prüfungsleistungen wiederholt werden. |
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, umfasst nur die nicht mit mindestens "ausreichend" (4,0) bzw. mit "bestanden" bewerteten Prüfungsleistungen. Bei der Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die eine oder mehrere wählbare Prüfungsleistungen umfasst, sind die Studierenden nicht an die vorherige Wahl einer nicht mit mindestens "ausreichend" (4,0) bzw. mit "bestanden" bewerteten Prüfungsleistung gebunden. |
Sie können gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich den Verzicht auf das Absolvieren einer Prüfungsleistung erklären. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular / Dokument. In der Folge gilt diese Prüfungsleistung im jeweiligen Prüfungsversuch als mit "nicht ausreichend" (5,0) bzw. "nicht bestanden" bewertet. Der Verzicht ist unwiderruflich. |
Laut Prüfungsordnung §5 ist es möglich, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit, der Betreuung eigener Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder der Pflege naher Angehöriger einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Geeignete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen sind z. B. verlängerte Bearbeitungszeiten, Nutzung anderer Medien, andere Prüfungstermine. Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner:innen. Körperliche Behinderungen bzw. chronische Krankheiten können z. B. sein: Sehbeeinträchtigungen, Multiple Sklerose, Beeinträchtigungen durch Schlaganfälle, o. ä.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie formlos schriftlich und begründet mit der Benennung eines vorgeschlagenen Nachteilsausgleichs (z. B. Zeitverlängerung) und reichen diesen mit geeigneten Nachweisen rechtzeitig im Prüfungsamt ein. Das Prüfungsamt steht Ihnen hier gern beratend zur Seite.
Individuelle Prüfungstermine können Sie bei Bedarf mit den Prüfern vereinbaren. Bitte wenden Sie sich hierzu an der Fakultät selbstständig an eine:n Prüfer:in, tragen Ihren Grund vor, vereinbaren einen individuellen Prüfungstermin für die entsprechende mündliche Prüfung und wenden sich an das Prüfungsamt zur schriftlichen Prüfungsanmeldung.
Informationen zum Tätigkeitseinblick Biologie / Biotechnologie (nur Bachelor MBBT)
Grundsätzlich kann der Tätigkeitseinblick an jeder öffentlichen oder freien Einrichtung der Wissenschaft oder der Wirtschaft im In- oder Ausland, die einen Bezug zum Fachgebiet der Biologie bzw. Biotechnologie aufweist, erworben werden. Möglichst sollte sie außerhalb der Fakultät Biologie der TU Dresden liegen. Ist der Bezug der Einrichtung zum Fachgebiet nicht offensichtlich, sollte dieser den betreuenden Personen im Vorfeld dargelegt und die Zulässigkeit des Tätigkeitseinblicks damit gesichert werden. Eine Sammlung von Institutionen, an denen Tätigkeitseinblicke bereits erfolgreich absolviert wurden, findet sich auf der Homepage des FSR Biologie.
Die Tätigkeit an einer geeigneten Institution kann gleichzeitig zur Abdeckung beider im Studium verankerten Tätigkeitseinblicke genutzt werden, wenn ein Bezug sowohl zur Biologie als auch zur Biotechnologie verdeutlicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die doppelte Verwendung im Vorfeld mit den betreuenden Personen abgesprochen wurde, beide Module angemeldet wurden und der Umfang des Aufenthalts (je Modul 3 Wochen) den für beide Module geforderten Arbeitsaufwand umfasst. Für jedes der beiden Module ist eine eigene Prüfungsleistung zu erbringen.
Der Tätigkeitseinblick kann durch jedes prüfungsberechtigte Mitglied der Fakultät Biologie der TU Dresden betreut werden. Dies umfasst neben den Professor:innen auch einige promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Die Bereitschaft zur Übernahme ist im Vorfeld mit den betreuenden Personen abzustimmen und auf dem Anmeldeformular abzuzeichnen.
Die Anmeldung der Module erfolgt im Vorfeld durch die Studierenden in selma. Zudem ist von der ausgewählten Einrichtung eine Bestätigung auf dem auf der Website des Studienbüros verfügbaren Formularblatt notwendig. Für jedes der beiden Module ist immer ein eigenes Formular auszufüllen.
Die Prüfungsleistung zum Tätigkeitseinblick besteht für die Immatrikulationsjahrgänge bis SoSe 2021 aus einem unbenoteten Referat mit einem Bearbeitungsumfang von zehn Stunden und einer Dauer von etwa 15 Minuten, für die Immatrikulationsjahrgänge ab WiSe 2021/22 aus einem unbenoteten Portfolio mit einem Bearbeitungsumfang von zehn Stunden. Die konkrete Ausgestaltung des Portfolios liegt im Ermessen der betreuenden Personen und sollte im Vorfeld mit dieser vereinbart werden. Die Studienkommission empfiehlt ein Protokoll zur Tätigkeit im Umfang von etwa zehn Seiten oder einen Vortrag im Umfang von etwa 15 Minuten. Bei Anrechnung einer Tätigkeit auf beide Module ist ein geteiltes Protokoll im Umfang von insgesamt etwa 20 Seiten, das die Bezüge der Tätigkeit zu Biologie bzw. Biotechnologie differenziert darstellt, oder ein entsprechend gestalteter geteilter Vortrag im Umfang von insgesamt 30 Minuten, oder die Kombination von Protokoll (zehn Seiten) und Vortrag (15 Minuten) empfehlenswert. Nach Absolvierung der Prüfungsleistung erfolgt die Verbuchung der Leistung über die Abgabe des vollständig ausgefüllten (Anmelde-)Formulars zum jeweiligen Tätigkeitseinblick im Prüfungsamt Biologie.
Außeruniversitäre Tätigkeiten vor oder während des Studiums, die einen Bezug zum Fachgebiet der Biologie bzw. Biotechnologie aufweisen, können als Tätigkeitseinblick angerechnet werden. Für die Anrechnung ist der Prüfungsausschuss zuständig. Aus rechtlichen Gründen sind vergütete Tätigkeiten, z.B. Tätigkeiten als Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK) von der Anrechnung ausgeschlossen.
Informationen zum Betriebspraktikum (nur Bachelor Biologie und MBT)
Das Betriebspraktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4. oder 5. Fachsemester abgeleistet werden. Es dauert 4 Wochen. Bitten suchen Sie sich selbst einen Betrieb zur Durchführung des Betiebspraktikums. Das Betriebspraktikum kann an keiner deutschen Hochschule durchgeführt werden. Für die Durchführung und den Nachweis bedarf es einer lehrenden Person der Hochschule aus der Fakultät Biologie. Die Beantragung erfolgt mit dem entsprechenden Formular. |
Zeiten der Ausbildung und frühere Berufstätigkeiten können als Betriebspraktikum angerechnet werden. Hierzu stellen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag, dem Sie eine Kopie eines Arbeitszeugnisses (o.Ä.) beifügen. Den Antrag können Sie im Prüfungsamt einreichen. |
Studierende, die sich das Betriebspraktikum anrechnen lassen, müssen - wie im Antrag angegeben - noch einen Nachweis über die Teilnahme am Seminar liefern. Die Erbringung einer Prüfungsleistung (Protokoll / Referat) ist nicht notwendig. |
Zum erfolgreichen Abschluss des Moduls "Betriebspraktikum" muss neben dem Protokoll auch ein Referat absolviert werden. Dieses ist in der wöchentlichen Lehrveranstaltung zu halten. Den Termin vereinbaren Sie mit Ihrer betreuenden Person. Zu jeder Veranstaltung können drei Studierende einen Vortrag halten. Der Nachweis erfolgt mit dem entsprechenden Formular. |
Informationen zum Forschungspraktikum / Vertiefungsmodul
Forschungspraktikum / Vertiefungsmodul müssen nicht angemeldet werden. Es ist ausreichend, wenn nach der Absolvierung das entsprechende Formular im Prüfungsamt eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass vor dem Beginn des Forschungspraktikums 50 Leistungspunkte nachzuweisen sind. |
Das Forschungspraktikum / Vertiefungsmodul können Sie bei jedem bzw. jeder am Studiengang beteiligten Hochschullehrer:in absolvieren (intern). Für die externe Erbringung des Forschungspraktikums ist ein gesonderter Antrag zu stellen (siehe "Externes Forschungspraktikum"). |
Zur externen Erbringung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. |
Informationen zur Abschlussarbeit
Für die Anmeldung der Abschlussarbeit reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular (inkl. der Unterschriften der betreuenden Hochschullehrer:in) im Prüfungsamt ein. Die zugelassenen Prüfer:innen entnehmen Sie der durch den Prüfungsausschuss bekannt gegebenen Liste der Prüfer:innen.
Die konkreten Ausgabe- und Abgabetermine für die Abschlussarbeit werden durch den Prüfungsausschuss festgelegt.
Die Abschlussarbeit kann von jedem bzw. jeder am Studiengang beteiligten Hochschullehrer:in betreut werden, sofern dieser die Prüfungsberechtigung besitzt. Sollten Sie zudem eine externe Begutachtung Ihrer Abschlussarbeit wünschen, nutzen Sie bitte den entsprechenden Antrag.
Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften zur Gestaltung Ihrer Abschlussarbeit. Sie sollten allerdings darauf achten, dass die gedruckten Exemplare - inklusive einer Selbstständigkeitserklärung - gebunden sind. Weitere Hinweise erhalten Sie im Dokument Beispiel für den formalen Aufbau einer Bachelor-Arbeit (Biologie).
Die Bearbeitungszeit kann aus Gründen, die der Studierende nicht zu verantworten hat, auf Antrag verlängert werden. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular. |
Die Abschlussarbeit ist in zwei maschinengeschriebenen und gebundenen Exemplaren sowie einer digitalen Version (pdf auf CD) am Abgabetag im Rahmen der Sprechzeiten im Prüfungsamt abzugeben. Sollte die Abgabe außerhalb der Sprechzeiten erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen individuellen Termin mit dem Prüfungsamt. |
Das Prüfungsamt registriert die termingerechte Abgabe und gibt die Arbeiten an die Gutachter:innen weiter. |
Das Kolloquium organisiert der Studierende im Einvernehmen mit den Gutachter:innen. Es erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der Abgabe der Abschlussarbeit. |
Die Arbeit wird von Ihrer betreuenden Person sowie einem bzw. einer Zweitgutachter:in bewertet. Diese sollten die Bewertung möglichst innerhalb von 4 Wochen abschließen.
Weitere Themen
Nach einem Unfall ist Ihre jeweilige vorgesetzte Person unverzüglich zu informieren. Zudem ist eine Unfallanzeige zu erstellen. Näheres finden Sie im Rundschreiben GAS/2/2010. |
Alle BAföG-Empfänger:innen müssen nach dem 3. oder 4. Fachsemester das Formblatt 5 beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen um weiterhin BAföG zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass für eine positive Bestätigung die nachfolgenden von den Prüfungsausschüssen festgelegten Leistungspunktegrenzen gelten:
- nach dem 3. Fachsemester: 75 Leistungspunkte
- nach dem 4. Fachsemester: 85 Leistungspunkte
Wenn Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Abschlussarbeit erfolgreich absolviert haben, beantragen Sie bitte die Ausstellung Ihrer Zeugnisdokumente über das entsprechende Formular. Sobald die Zeugnisdokumente zur Abholung bereit liegen, werden Sie per E-Mail informiert.
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass die Zeugnisdokumente mit Vollmacht von einer anderen Person abgeholt werden können. Bitte geben Sie in der Vollmacht Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Matrikelnummer sowie Namen und Personalausweis-Nummer der bevollmächtigten (abholenden) Person an. Im Anschluss versehen Sie die Vollmacht bitte mit Ihrer Original-Unterschrift. Die Aushändigung erfolgt gegen Vorlage der Vollmacht sowie des Personalausweises der abholenden Person.
Gern können wir Ihnen die Zeugnisdokumente auch postalisch zusenden. Da wir bei einem etwaigen Verlust allerdings nur noch eine amtlich beglaubigte Kopie ausstellen können, benötigen wir von Ihnen vor einer Versendung - neben Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Anschrift (zu Ihrer Identifikation) - eine Bestätigung, dass Sie darüber informiert sind, dass bei einem Verlust keine neuen Zeugnisdokumente ausgestellt werden können. Ein Versand mit Einschreiben ist leider nicht möglich.
Die Exmatrikulation erfolgt durch das Immatrikulationsamt von Amts wegen immer erst zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.). Wenn Sie nicht auf die Exmatrikulation warten können / möchten, können Sie jederzeit selbst einen Antrag stellen. |
Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten des Immatrikulationsamtes. |