Backup
Ein regelmäßiges Backup aller Daten ist die wichtigste Vorsorge für den Fall des Datenverlustes durch versehentliches oder mutwilliges Löschen, Dateidefekte oder Verschlüsselungstrojaner.
Alle Server innerhalb der Fakultät, auf denen Nutzerdaten gespeichert werden (insbesondere Fileserver), sind an das zentrale Backupsystem der TU Dresden angeschlossen. In Verbindung mit der Strategie, keine Nutzerdaten auf lokalen Festplatten von Endgeräten zu speichern, ist damit eine durchgängig hohe Datensicherheit gewährleistet.
Insgesamt stehen derzeit etwa 30 TByte Backup-Speicherplatz für die Fakultät zur Verfügung.
Die Backups erfolgen automatisch in der Regel einmal täglich in einem Zeitfenster von 17:00 Uhr bis etwa 3:00 Uhr gestaffelt für alle Server. Entsprechend Anforderung sind auch mehrfache Sicherungen am Tag möglich.
Die Sicherung der Daten erfolgt inkrementell, es werden also nur geänderte Dateien übertragen. Gelöschte oder veränderte Daten sind bis 180 Tage später wiederherstellbar, auch in den unterschiedlichen Versionen zum Zeitpunkt des jeweiligen täglichen Backups.
Bei Nutzung der "Dynamic Storage Technology" ist im Havariefall eine Rücksicherung zunächst der aktuell in Bearbeitung befindlichen Daten möglich (z.B. Änderungsdatum jünger als ein Monat).
Ebenso ist - genug Speicherplatz vorausgesetzt - eine Rücksicherung auf alternative Server im Verbund der Fakultät unter Erhalt aller Berechtigungen und weiteren Eigenschaften der Dateien möglich.
Eine Wiederherstellung (Rücksicherung) von Dateien oder Verzeichnisstrukturen ist auf Anforderung und ausschließlich durch den zuständigen Administrator möglich.
Hinweise:
- je nach Version der Backupsoftware und Betriebs- bzw. Dateisystem gibt es Einschränkungen für Dateinamen!
Dateien mit Sonderzeichen im Namen oder besonders langem Namen werden ggf. nicht gesichert! - geöffnete Dateien können in der Regel nicht gesichert werden!
- das Backup ersetzt nicht den verantwortungsvollen Umgang mit wichtigen Dokumenten (Sicherungskopie)!
- das Speichern und damit ein Backup von personenbezogenen Daten ist nur im Rahmen des Eintrags in das Verfahrensverzeichnis der TUD und der Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zulässig.