Gute Wissenschaftliche Praxis an der TU Dresden
Die Technische Universität Dresden hat die Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis an der TU Dresden und die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen erlassen. Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, diese Satzung zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Die folgenden Ausführungen stellen einen Auszug und Kommentar dieser Richtlinien dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen nach den Regeln ihrer bzw. seiner Disziplin zu arbeiten, ihre bzw. seine Resultate transparent zu dokumentieren, stets kritisch zu hinterfragen und ethische-moralische Grundsätze einzuhalten. Selbstverständlich wird bei allen wissenschaftlichen Tätigkeiten strikteste Ehrlichkeit vorausgesetzt. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in leitenden und verantwortlichen Positionen gilt zudem, dass die Grundsätze der Fürsorge für Abhängige und Fairness eingehalten werden. Dies betrifft sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Studierende.
Die Grundsätze der Ehrlichkeit, Transparenz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gelten insbesondere bei allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen; jede Autorin und jeder Autor ist für die Einhaltung dieser Grundsätze gleichermaßen verantwortlich. Eine Autorschaft begründet sich durch einen substantiellen Beitrag, nicht jedoch durch finanzielle, technische oder anderweitige Unterstützung.
Die Nutzung von KI-Tools in Studien- und Abschlussarbeiten gilt als Hilfsmittel und muss als solches gekennzeichnet werden.
Prüfungen, Bewertungen und gutachterliche Tätigkeiten müssen stets fair und ausgewogen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt werden.
Wen betreffen diese Regelungen?
Grundsätzlich alle wissenschaftlich arbeitenden Mitglieder der TU Dresden. Für Studierende besteht eine entsprechende Verpflichtung für alle wissenschaftlichen Arbeiten, z.B. Protokolle, Seminar- und Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und eigenständige Forschung.
Was ist Wissenschaftliches Fehlverhalten?
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wurde, Falschangaben gemacht wurden oder werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder in anderer Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wurde oder wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der jeweiligen Fächerkultur.
Wissenschaftliches Fehlverhalten kommt (Auszug aus §9 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen) zum Beispiel zustande durch
- unrichtige Angaben der Autorenschaft (Ghostwriting),
- Erfinden, Verfälschen oder unvollständige Verwendung von Daten oder Quellen,
- unvollständige Verwendung von Daten und Quellen, Nichtberücksichtigung unerwünschter Ergebnisse, sowie durch Manipulation von Quellen, Darstellungen oder Abbildungen,
- unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat),
- Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen anderer (Ideendiebstahl),
- Anmaßung wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft,
- Verfälschung des Inhaltes,
- unbefugte Weitergabe von Daten, Theorien und Erkenntnissen an Dritte,
- unbefugte Veröffentlichung oder das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht sind,
- Beschädigen, Zerstören oder Manipulieren von Primärdaten, Ergebnissen, Literatur, Archiv- und Quellenmaterial.
Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten?
Werden in einem wissenschaftlichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig die oben genannten Grundsätze verletzt, ist von einem „wissenschaftliches Fehlverhalten“ auszugehen. Einen detaillierten Katalog von möglichen Verstößen finden Sie in §9 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen. Durch Duldung eines Ihnen bekannten wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sie möglicherweise Mitverantwortung für dieses tragen. Sollten Sie von wissenschaftlichem Fehlverhalten Kenntnis haben oder davon betroffen sein, suchen Sie bitte das vertrauliche Gespräch mit einer Vertrauensperson, z.B. Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten, Ihrer Institutsdirektorin bzw. Ihrem Institutsdirektor, Ihrer Dekanin bzw. Ihrem Dekan bzw. dem Fachschaftsrat. Sollte Ihnen das nicht möglich oder aber dieses Gespräch nicht zielführend sein, dann können Sie sich an die Vertrauensperson / Ombudsperson der TU Dresden wenden.
Die Fakultät Chemie und Lebensmittelchemie bietet Ihnen zusätzlich als Vertrauensperson Prof. Thomas Doert an.
Kontakt:
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