Zielsetzung für den Verbraucherschutz
Aus dem beschriebenen wissenschaftlichen Hintergrund ergeben sich drei Zielgruppen für den Verbraucherschutz
- Für Jugendliche als einer Gruppe entwicklungsbedingt hochvulnerabler Personen ist ein Verbot der Teilnahme an Glücksspielen notwendig
- Für vulnerabler Spieler:innen (etwa 1% der aktiven Spieler:innen) sind vor allem Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention bis hin zur Spielersperre erforderlich. Übliche Maßnahmen der Information, Aufklärung und Warnhinweise sind nicht ausreichend.
- Für resiliente Spielteilnehmer:innen (etwa 99%) geht es um allgemeine Grundsätze des Verbraucherschutzes, mit dem Ziel der weiteren Förderung einer risikobewussten und risikoarmen Spielteilnahme.