Hinweise zum Praktikum im Bachelorstudiengang
Alle Praktika
Nein. Sie können es gar nicht anmelden.
Ja, es gibt verbindlich zu nutzende Formulare für die Bescheinigungen im Opalkurs für Praktika, https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/32909950979/CourseNode/1649125629517133008.
Falls Sie Bescheinigung und Portfolio bzw. Bericht per Post einreichen und die Bescheininung zurückbekommen möchten, reichen Sie Original und Kopie ein und einen an Sie adressierten frankierten Rückumschlag. Dann können wir das Original zurücksenden. Oder Sie holen das Original später im Sekretariat der Diagnostik ab.
Empfohlen wird, das Portfolio bzw. den Bericht so bald wie möglich zu verfassen, wenn Ihre Erinnerungen noch frisch sind, und dann gleich abzugeben.
Die Verbuchung erfolgt nach dem Lesen. Die Leistung wird also nicht sofort bei Abgabe verbucht, aber Sie können das Abgabedatum als Prüfungsdatum bekommen.
Das geht grundsätzlich nicht, weil nur Arbeitszeit plus Portfolio bzw. Arbeitszeit plus Bericht eine Prüfungsleistung sind. Wenn Sie nur die Bescheinigung oder nur das Portfolio oder den Bericht einreichen, geht die/der Praktikumsbeauftragte davon aus, dass Sie das Fehlende nachreichen. Erst dann werden das Portfolio bzw. der Bericht gelesen. Falls Sie durch den Bericht durchfallen, informieren Sie die/den Praktikumsbauftragte*n, dass Sie die Bescheinigung für die Arbeitszeit schon eingereicht haben. Falls Sie Schwierigkeiten haben, weil Ihr*e Betreuer*in die Bescheinigung nicht unterschreibt, teilen Sie das der/dem Praktikumsbauftragte*n mit; relevant ist das, wenn der Bericht zum Berufspraktikum bald gelesen werden muss, damit Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig bekommen.
Normalerweise ist das Prüfungsdatum das Datum, an dem der Bericht als gelesen und in Ordnung ans Prüfungsamt gemeldet wird. Sie können auch das Abgabedatum als Prüfungsdatum bekommen. Schreiben Sie einfach eine kurze Notiz auf den / zu dem Bericht.
Technische Universität Dresden
Fakultät Psychologie
Diagnostik und Intervention
Prof. Dr. Carmen Hagemeister
01062 Dresden
Dafür gibt es vier Möglichkeiten:
1. Sie schicken die Unterlagen per Einschreiben.
2. Sie werfen die Unterlagen in den zentralen Briefkasten der TU ein. Dann werden sie mit der Hauspost weitertransportiert.
3. Sie werfen die Unterlagen in den Briefkasten der Professur Diagnostik und Intervention unten im Eingang des Hauses Chemnitzer Straße 46b ein. Den Briefkasten leert die Sekretärin der Professur.
4. Sie geben die Unterlagen zu den Sprechzeiten des Sekretariats der Professur Diagnostik und Intervention dort ab.
Sie bekommen keine Rückmeldung per Mail, ob die Unterlagen eingegangen sind. Falls eine Angabe fehlt, bekommen Sie eine Mail oder einen Brief mit der Bitte, die entsprechenden Unterlagen nachzureichen. Ob Sie Bescheinigung plus Portfolio bzw. Bescheinigung plus Bericht eingereicht haben, wissen Sie selbst.
Wenn Sie Bescheinigung und Eigenleistung (Portfolio bzw. Bericht) abgegeben haben und weder Mail noch Brief bekommen, werden die Unterlagen "nur" gelesen und das Ergebnis ans Prüfungsamt weitergeleitet. Dort wird Ihr Praktikum ins Selma eingetragen. Das Berufspraktikum sehen Sie erst im Selma, wenn Sie die Versuchspersonenstunden abgegeben haben.
Leider kann die Fakultät die Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen nicht beeinflussen, es gibt jedoch ein paar Hinweise, die Ihnen helfen könnten:
- Die Chancen auf ein Praktikum könnten außerhalb von Dresden besser sein (auf dem Land, in kleineren Städten). Je näher eine mögliche Praktikumseinrichtung an einer Stadt ist, wo man Psychologie studieren kann, desto mehr Bewerbungen bekommt sie.
- Manche Studierenden nehmen für das Praktikum ein Urlaubssemester und haben dann die Möglichkeit, das Praktikum nicht ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit zu machen, wenn der Ansturm besonders groß ist.
Und hier noch ein Tipp und eine Erinnerung für klinische Praktika
- Für klinische Praktika gibt es viele Möglichkeiten, zum Beispiel psychiatrische und psychosomatische Kliniken, psychotherapeutische Praxen, Ambulanzen und Beratungsstellen, Unternehmen, Vereinen/Verbänden und sonstige Organisationen, die klinisch-psychologisch arbeiten, Rehaeinrichtungen, ... Ob die Einrichtung mit jungen oder alten Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen arbeitet, ist egal. Achten Sie aber beim Berufspraktikum darauf, dass in der Einrichtung (das muss nicht in der Abteilung sein) ein:e in Deutschland approbierte psychologische Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in arbeitet.
- Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen sind oft keine Psycholog:innen. Sie können bei eine:m approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in Praktikum machen, auch wenn dort kein*e Psycholog*in arbeitet. Das geht allerdings nicht, falls die/der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in Arzt/Ärtzin ist.
Ja. Beachten Sie aber, dass zu Beginn dieses Kombi-Praktikums 60 Credits vorliegen müssen, falls Sie den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gewählt haben.
Auch bei einem Kombi-Praktikum lassen Sie die Bescheinigungen für beide Praktika ausfüllen - mit den jeweiligen Daten -, tragen beide Praktika in die Datenbank ein und geben Portfolio und Bericht ab.
Ja.
Auch wenn es nicht geregelt ist: Da die Vermischung von privater und dienstlicher Rolle zu Schwierigkeiten führen kann, wird empfohlen, dass Sie das Berufspraktikum nicht bei Verwandten, Partner:in, Freund:in u. ä. machen.
Im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gelten zusätzlich die Voraussetzungen der Approbationsordnung für die Einrichtung, in der Sie Praktikum machen.
Bei einem Praktikum im Schwerpunkt Praxisfelder und Forschung unter bestimmten Voraussetzungen:
- Es muss sich um ein typisches Arbeitsfeld von Psycholog*innen handeln, z.B. Personalauswahl, Organisationsentwicklung, …
- Sie suchen sich vor dem Praktikum in der Fakultät Psychologie der TU Dresden eine*n Dipl.-Psych. oder Master der Psychologie als interne*n Betreuer*in. Sie besprechen mit dieser Person Ihre Pläne. Sofern sie dem Berufspraktikum zustimmt, erscheint sie als dritte*r Vertragspartner*in auch in Ihrem Ausbildungsvertrag (sofern es einen gibt) und wird in Ihrem Bericht genannt. Sie unterschreibt, dass sie interne*r Betreuer:*n war, am einfachsten auf dem Deckblatt Ihres Berichts.
Diese Person ist auch Ihr*e Ansprechpartner*in bei Schwierigkeiten im Berufspraktikum. - Sie können nur eines Ihrer Praktika bei einer Person machen, die weder Dipl.-Psych. noch Master der Psychologie ist, also nicht Orientierungs- und Berufspraktikum.
Bei einem Praktikum im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie:
- Sie können Ihr Praktikum nicht bei einer Person machen, die Arzt oder Ärztin ist, auch dann nicht, wenn sie/er Psychotherapeut*in ist.
- Sie können Ihr Praktikum bzw. Ihre Praktika auch bei einer/einem in Deutschland approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in machen, die/der nicht Psycholog*in und auch nicht Arzt/Ärztin ist.
Es gibt kein Formular.
Ihren Praktikumsvertrag unterschreibt niemand von der TU. Die TU Dresden ist nicht Vertragspartner.
Die Studienordnung steht öffentlich im Netz. Dort können alle nachlesen, welche Praktika Sie machen müssen und wie lange. Dass Sie während des Praktikums immatrikuliert sind, weisen Sie mit Ihrem Studierendenausweis nach.
Nein, Sie müssen ihn überhaupt nicht abgeben. Der Praktikumsvertrag dient Ihrer rechtlichen Absicherung. Die TU Dresden ist nicht Vertragspartner. Nicht der Vertrag, sondern eine Bescheinigung oder Ihr einfaches Arbeitszeugnis ist Nachweis Ihres Orientierungspraktikums.
Teil des Portfolios bzw. Berichts ist ein verpflichtender Eintrag in die Praktikumsdatenbank. Nach Abschicken des Eintrags wird Ihnen eine ID angezeigt.
Notieren Sie diese unbedingt auf dem Deckblatt des Berichts!
Studierende, die eine Pflichtleistung für das Studium erbringen, sind versichert, also Studierende beim notwendigen Orientierungspraktikum (wie beim Vorlesungsbesuch). Ein möglicher Versicherungsfall ist ein Wegeunfall.
Studierende, die ein freiwilliges Praktikum machen, sind nicht über die TU versichert (wie beim Kinobesuch). Studierenden, die freiwillig ein Praktikum machen, wird dringend empfohlen, das Thema Versicherung vorher mit der Person/Institution zu klären, wo sie das Praktikum machen. Praktikant*innen können auch versichert werden, wenn sie keine Praktikumsvergütung erhalten.
Nein. Studierende sind in ihrem Studium nicht über die Uni haftpflichtversichert, also auch nicht im Praktikum. Wer eine Haftpflichtversicherung braucht oder möchte, kann sich erst einmal erkundigen, ob die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben und die Studentin / der Student ggf. über die Eltern haftpflichtversichert ist und ob die Versicherung auch für ein Praktikum gilt. Wenn nein, kommt eine eigene Haftpflichtversicherung in Frage.
Natürlich! Es ist aber unwahrscheinlich, dass Sie im Praktikum bezahlt werden.
Hier dürfen keine Rechtsaufkünfte erteilt werden. Informationen über den Mindestlohn können Sie z.B. finden unter https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn#Gesetzlicher_Mindestlohn
Normalerweise ist das Prüfungsdatum das Datum, an dem der Bericht als gelesen und in Ordnung ans Prüfungsamt gemeldet wird. Sie können auch das Abgabedatum als Prüfungsdatum bekommen. Schreiben Sie einfach eine kurze Notiz auf das Portfolio bzw. den Bericht oder legen sie dazu.
Sie können nur Prüfungsleistungen erbringen (das Portfolio oder den Praktikumsbericht abgeben), wenn Sie immatrikuliert sind. Damit Ihre Prüfungsleistung verbucht werden kann, müssen Sie sich noch einmal für den Bachelorstudiengang Psychologie an der TU Dresden immatrikulieren.
Bitte nicht! Bescheinigung und Portfolio bzw. Bericht werden gelocht und in Ordnern abgeheftet (wie Klausuren). Sie können beides einfach mit einer Büroklammer zusammenhalten und gern einen Umschlag recyceln, falls Sie die Unterlagen nicht persönlich abgeben. Das freut Ihre Geldbörse und die Umwelt.
Egal, in welche Richtung Sie den Schwerpunkt wechseln möchten: Informieren Sie das Prüfungsamt. Das müssen Sie selbst machen, nicht die/der Praktikumsbeauftragte.
Wechsel vom Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zum Schwerpunkt Praxisfelder und Forschung: Falls Sie ein Praktikum mit einer "klinischen" Bescheinigung für Praxisfelder und Forschung angerechnet haben möchten, informieren Sie die/den Praktikumsbeauftragte*n, damit das Praktikum so verbucht wird, wie Sie es möchten (erspart Rückfragen und Zeit). Sie müssen kein weiteres Praktikum machen.
Beim Wechsel vom Schwerpunkt Praxisfelder und Forschung zum Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie müssen Sie alle Praktika, die nicht den Bestimmungen der Approbationsordnung entspechen, noch einmal machen.
Orientierungspraktika
Das hängt davon ab, ob diese Arbeit die Kriterien des Orientierungspraktikums erfüllt.
Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung. Das Formular dafür finden Sie auf https://tu-dresden.de/mn/studium/formulare-studiendokumente. Wählen Sie "Anrechnung" und "Antrag auf Anrechnung".
Den Antrag schicken Sie mit den Nachweisen (Bescheinigung / einfaches Arbeitszeugnis) an die/den Praktikumsbeauftragte*n der Fakultät Psychologie für das Bachelorstudium. Die/der Praktikumsbeauftragte liest den Antrag, unterschriebt und stempelt ihn und schickt ihn an den Prüfungsausschuss Die Information, ob Ihr Antrag anerkannt wurde, bekommen Sie vom Prüfungsamt. Falls noch Unterlagen fehlen, teilt Ihnen das die/der Praktikumbeauftragte mit.
Nur für Orientierungspraktikum im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie: Für die Anerkennung als klinisches Orientierungspraktikum müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Oft fehlt auf dem Nachweis für Ihre Arbeit der Name des/der psychologischen Therapeut*in oder des/der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in in der Einrichtung; den können Sie auf dem Portfolio eintragen. Füllen Sie es bitte aus und geben es gemeinsam mit dem Antrag ab.
Wenn das Praktikum die Kriterien des Orientierungspraktikums erfüllt, kann es anerkannt werden. Dabei ist egal, nach welchem Semester Sie das Praktikum gemacht haben.
Sie brauchen den Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung. Das Formular dafür finden Sie auf https://tu-dresden.de/mn/studium/formulare-studiendokumente. Wählen Sie "Anrechnung" und "Antrag auf Anrechnung".
Den Antrag schicken Sie mit den Nachweisen (Bescheinigung / einfaches Arbeitszeugnis, ggf. außerdem Auszug aus der Studienordnung der ehemaligen Uni) an die/den Praktikumsbeauftragte*n der Fakultät Psychologie für das Bachelorstudium. Falls Sie schon einen Praktikumsbericht geschrieben haben, legen Sie den auch bei. Die/der Praktikumsbeauftragte liest den Antrag, unterschriebt und stempelt ihn und schickt ihn an den Prüfungsausschuss. Falls noch Unterlagen fehlen, teilt Ihnen das die/der Praktikumbeauftragte mit. Die Information, ob Ihr Antrag anerkannt wurde, bekommen Sie vom Prüfungsamt.
Nein.
Es ist allerdings sehr zu empfehlen, weil Sie im Studium zwei Praktika machen müssen.
Sie müssen die 150 Stunden in mindestens 4 und höchstens 8 Wochen leisten.
Ja, sofern zu Beginn dieses Kombi-Praktikums die Anforderungen für das Berufspraktikum erfüllt sind.
Nein.
Sie können es allerdings an der Uniklinik Dresden machen, die nicht zur Fakultät Psychologie gehört.
Das Formular für das Portfolio finden Sie im Opalkurs für Praktika, https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/32909950979/CourseNode/1649125629517133008. Dieses Formular laden Sie herunter, füllen es aus und geben es zusammen mit dem Original der Bescheinigung ab oder schicken es ein. Und hier die Antwort auf die Folgefrage: Ja, das ist alles. Einen Bericht schreiben Sie nur für das Berufspraktikum.
Wenn Sie ein "Orientierungpraktikum Klinische Psychologie und Psychotherapie" gemacht haben und feststellen, dass Sie nicht die klinische Richtung einschlagen möchten, können Sie das Praktikum als "Orientierungpraktikum Praxisfelder und Forschung" einreichen. Das tun Sie, indem Sie für das Portfolio das Formular für "Orientierungspraktikum Praxisfelder und Forschung" verwenden. Falls es Ihnen später klar wird und das Praktikum / die Praktika schon als klinisch verbucht wurde, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt und teilen mit, dass Sie den Studienschwerpunkt wechseln möchten und dass das Praktikum für den Schwerpunkt Praxisfelder und Forschung verbucht werden soll.
Wenn Sie ein "Orientierungspraktikum Praxisfelder und Forschung" gemacht haben und feststellen, dass Sie die klinische Richtung einschlagen möchten, müssen Sie ein Orientierungspraktikum machen, das die Bedingungen des "Orientierungspraktikums Klinische Psychologie und Psychotherapie" erfüllt.
Beim Berufspraktikum oder beiden Praktika gilt das entsprechend.
Teilen Sie den Wechsel des Schwerpunkts in jedem Fall auch dem Prüfungsamt mit. Das erspart Verwirrung, Nachfragen und Zeit.
Berufspraktika
Das hängt von dem Schwerpunkt ab, den Sie gewählt haben.
Berufspraktikum im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. In der Regel ist eine Anerkennung nicht möglich. Hier werden durch die Studienordnung (und die Approbationsordnung) 60 Credits vor Beginn des Praktikums vorausgesetzt. Die haben Sie vor dem Studium in der Regel nicht erworben. (Falls Sie 60 Credits vor dem Beginn Ihres Psychologiestudiums hatten, klären Sie das weitere Vorgehen mit der/dem Beauftragten für die Praktika im Bachelorstudium Psychologie.)
Berufspraktikum im Schwerpunkt Praxisfelder und Forschung. Es hängt davon ab, ob Sie mindestens teilweise eine Arbeit gemacht haben, die der Arbeit einer Psychologin / eines Psychologen entspricht. Als Arbeitsfelder kommen hier z.B. in Frage:
- Personalauswahl, Personalentwicklung
- Arbeitssicherheitsschulungen
- Beratung.
Nicht jede „soziale“ Tätigkeit ist dem Arbeitsfeld von PsychologInnen zuzuordnen.
Wenn Sie den Antrag stellen möchten, dass xxx oder yyy als Berufspraktikum angerechnet wird, führen Sie darin auf, welche Arbeiten in welchem Umfang Sie gemacht haben, die zum Arbeitsfeld von Psycholog:innen gehören. Sie brauchen auch noch ein Arbeitszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung von Ihrer ehemaligen Arbeitgeberin / Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.
In der Regel wird noch ein Bericht zu verfassen sein – entsprechend dem Bericht zum Berufspraktikum.
Wenn das Praktikum die Kriterien des Berufspraktikums erfüllt, kann es anerkannt werden. Dabei ist egal, nach welchem Semester Sie das Praktikum gemacht haben.
Falls an der anderen Uni nicht schon in hinreichendem Umfang passiert, müssen Sie noch den Bericht schreiben.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Den Antrag schicken Sie mit den Nachweisen (Bescheinigung / einfaches Arbeitszeugnis) an die/den Praktikumsbeauftragte:n der Fakultät Psychologie für das Bachelorstudium. Falls Sie schon einen Praktikumsbericht geschrieben haben, legen Sie den auch bei. Die/der Praktikumsbeauftragte liest den Antrag, unterschriebt und stempelt ihn und schickt ihn an den Prüfungsausschuss Die Information, ob Ihr Antrag anerkannt wurde, bekommen Sie vom Prüfungsamt. Falls noch Unterlagen fehlen, teilt Ihnen das die/der Praktikumbeauftragte mit.
Nein, Sie können auch ein anderes Semester wählen.
Es ist allerdings wenig sinnvoll, das Berufspraktikum sehr früh zu machen: Je mehr Sie schon wissen und können, desto eher haben Sie die Chance, nicht nur zuzuschauen, sondern auch Aufgaben übernehmen zu können. Und desto mehr können Sie das an der Uni Gelernte mit der Praxis vergleichen.
Die 240 Arbeitsstunden des Berufspraktikums müssen in 12 Wochen absolviert sein. Eine Aufteilung auf z.B. 3+3 Wochen in Frühjahr und Sommer ist also möglich. Eine Aufteilung auf 2 Wochen am Stück und 10 Wochen mit 2 Arbeitstagen pro Woche ist ebenfalls möglich. Eine Aufteilung auf mehr als 12 Wochen ist nicht möglich.
Ja, das können Sie, aber es gilt folgende Einschränkung: Die 240 Arbeitsstunden des Berufspraktikums müssen laut Studienordnung in 12 Wochen absolviert sein. Sofern Ihr Praktikum länger als 12 Wochen dauert, lassen Sie Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf der Bescheinigung vermerken. Alternativ: Suchen Sie sich einen Zeitraum von 12 Wochen aus, in dem Sie mindestens die Mindestzahl von Stunden gearbeitet haben und lassen sich das für den Zeitraum bestätigen. z.B. (… hat von … bis … Praktikum gemacht. Im Zeitraum von … bis … hat sie/er x Stunden gearbeitet.)
Sie können den Bericht dann gern über die gesamten Zeitraum schreiben.
Wenn Sie mehr als die vorgeschriebene Mindeststundenzahl oder länger als 12 Wochen Praktikum machen, ist das allerdings kein Pflichtpraktikum mehr.
Berufspraktikum innerhalb der Fakultät Psychologie ist eine Ausnahme, die der Genehmigung vorab bedarf. Die Voraussetzungen für ein Forschungspraktikum innerhalb der Fakultät Psychologie und eine Vorlage für ein Protokoll der Gespräche finden Sie
Regelungen_internes_Berufspraktikum.pdf
Was zur Fakultät Psychologie gehört, können Sie den Webseiten der TU entnehmen. Da es schon mehrfach gefragt wurde: Die Medizin gehört nicht zur Fakultät Psychologie.
Bei einem Praktikum im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie: Nein.
Bei einem Praktikum im Schwerpunkt Praxisfelder und Forschung unter bestimmten Voraussetzungen:
- Es muss sich um ein typisches Arbeitsfeld von Psycholog:innen handeln, z.B. Personalauswahl, Organisationsentwicklung, MPU, …
- Sie suchen sich vor dem Praktikum in der Fakultät Psychologie der TU Dresden eine:n Dipl.-Psych. oder Master der Psychologie als interne:n Betreuer:in. Sie besprechen mit dieser Person Ihre Pläne. Sofern sie dem Berufspraktikum zustimmt, erscheint sie als dritte:r Vertragspartner:in auch in Ihrem Ausbildungsvertrag (sofern es einen gibt) und wird in Ihrem Bericht genannt. Sie unterschreibt, dass sie interne:r Betreuer:in war, am einfachsten auf dem Deckblatt Ihres Berichts.
Diese Person ist auch Ihr:e Ansprechpartner:in bei Schwierigkeiten im Berufspraktikum.
Das Praktikumszeugnis muss Dauer, Zahl der Arbeitsstunden und den Inhalt der abgeleisteten praktischen Tätigkeit bestätigen. Damit ist es ein „einfaches Arbeitszeugnis“. Dieses Zeugnis geben Sie an der Uni im Original ab. Die Überschrift kann auch "Praktikumsbescheinigung" oder ähnlich lauten. Das Zeugnis verbleibt gemeinsam mit dem Bericht in Ihren Unterlagen. Falls Sie das Original wieder mitnehmen möchten, zeigen Sie Original plus Kopie vor. Die Kopie wird dann mit dem Original verglichen und abgezeichnet als mit dem Original identisch.
Falls Sie Bericht und Zeugnis per Post einreichen und das Zeugnis zurückbekommen möchten, reichen Sie Original und Kopie ein und einen an Sie adressierten frankierten Rückumschlag. Dann können wir das Original zurücksenden. Oder Sie holen das Original später im Sekretariat der Diagnostik ab.
Günstig ist es, wenn Sie mit Ihrer Betreuer_in klären, dass Sie außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen, in dem Ihre Leistungen auch beurteilt werden. Dieses qualifizierte Arbeitszeugnis können Sie dann ggf. bei Bewerbungen beilegen. Für die Uni ist das qualifizierte Arbeitszeugnis unerheblich. Daher ist es praktisch, wenn es zwei verschiedene Zeugnisse gibt. Tipp am Rande: Wenn Sie mit der Sprache von Arbeitszeugnissen nicht vertraut sind, lesen Sie in einem der zahlreichen „Ratgeber“ nach, was dort über Sie (nicht) gesagt wird.
Das Formular für den Bericht finden Sie im Opalkurs für Praktika, https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/32909950979/CourseNode/1649125629517133008. Informationen zum Inhalt des Berichts, Angaben zur Länge und einen Vorschlag für die Gliederung finden Sie in der Anlage der Richtlinien für das Berufspraktikum (ehemals Betreute Praxiszeiten).
Auf die letzte Seite des Berichts kommt folgende eidesstattliche Erklärung, die bereits in der Vorlage vorhanden ist:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, [Vorname, Name], dass ich den vorliegenden Praktikumsbericht selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe. Alle angeführten Zitate habe ich kenntlich gemacht.
[Ort, Datum, Unterschrift]
Bitte geben Sie den Bericht ohne (Plastik-)Mappe ab, einfach mit einer Büroklammer zusammengehalten oder in einem noch einmal genutzten Umschlag. Sie können ihn gern auf Recyclingpapier und doppelseitig ausdrucken.
Laut Prüfungsordnung sind Studien- und Prüfungsleistungen in deutscher Sprache zu erbringen. Die Prüfungskommission hat allerdings für den Bericht eine Ausnahme genehmigt unter zwei Voraussetzungen:
- Sie haben das Berufspraktikum im nicht deutschsprachigen Ausland absolviert.
- Sie verfassen den Bericht auf Englisch.
Diese Ausnahme soll ermöglichen, dass Ihr_e Betreuer_in im Ausland den Bericht ebenfalls lesen kann.
Falls Sie nach der Studienordnung von 2021 studieren, müssen SIe den Nachweis über die Versuchspersonenstunden beim Prüfungsamt einreichen. Die Leistung kann nur komplett verbucht werden, Praktikumsbericht plus Versuchspersonenstunden und ist auch erst dann im HISQIS sichtbar.
Es gibt keinen Höchstabstand zwischen Arbeitszeit und Praktikumsbericht. Empfohlen wird, ihn so bald wie möglich zu verfassen, wenn Ihre Erinnerungen noch frisch sind, und dann gleich abzugeben.
Die Bearbeitungszeit zum Lesen beträgt 4 Wochen plus Postlaufzeiten. Nachfragen zum Bearbeitungsstand werden erst nach diesem Zeitraum beantwortet. Bevor Sie nachfragen, ob das Praktikum schon verbucht wurde, schauen Sie bitte in Selma nach. Denken Sie daran, dass das Berufspraktkum erst im Selma erscheint, wenn die Versuchspersonenstunden abgegeben wurden.
Wenn Sie möchten, kann das Abgabedatum als Prüfungsdatum eingetragen werden. Vermerken Sie das bitte bei Abgabe der Unterlagen.
Praktika Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Legen Sie der Person, die Sie im Praktikum betreut, die Bescheinigung vor, wenn Sie ein Angebot für ein Praktikum bekommen und es keine "typische" klinische Einrichtung ist. Dann kann diese Person sehen, was die Kriterien für ein Praktikum im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie sind und was sie nachher unterschreiben muss. Die/der Praktikumsbeauftragte kann als externe Person nicht entscheiden, wie Personen in einer Einrichtung zusammenarbeiten.
Klinisches Orientierungspraktikum: Ja. Da mit Wirkung vom 01.06.2023 die Voraussetzung entfallen ist, dass in der Einrichtung approbierte Therapeut:innen tätig sein müssen, sind klinische Orientierungspraktika im Ausland grundsätzlich möglich. Die Anforderung, dass Sie durch eine:n Psycholog:in (Master oder Diplom) betreut werden, gilt auch dort. Klären Sie das vorab mit der/dem Praktikumsbetreuer:in.
Klinisches Berufspraktikum: Nicht, wenn Sie es für die Approbation anerkannt haben möchten.
Es gibt eine unwahrscheinliche Ausnahme: Die/der Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*in hat eine Approbation aus Deutschland, arbeitet aber im Ausland.
Wechsel der Uni: Klinische Berufspraktika, die im Ausland gemacht wurden, können nicht für das Studium angerechnet werden. Das gilt auch, falls Sie im Ausland studiert haben und das Berufspraktikum für das Studium dort anerkannt wurde. Nicht anerkannt werden kann die Arbeitszeit des Praktikums im Ausland. Falls Sie also im Ausland studiert haben und ihr Praktikum in Deutschland gemacht haben, kann es anerkannt werden, sofern die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt sind.
Nein.
Und gleich die Antworten auf die Folgefragen:
Auch nicht, wenn die Ärztin / der Arzt Psychotherapeut*in ist.
Auch nicht bei einer/einem Psychiatr*in.
Einige Kliniken verlangen von Praktikant*innen Impfungen, teilweise außerdem einen serologischen Befund. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, was die Klinik, bei der Sie sich bewerben wollen, verlangt.
Nein. Klinische Praktika müssen die Stundenzahl der Approbationsordnung haben. Die Stundenzahl muss von der Person bestätigt werden, die Ihr Praktikum betreut.
Tipp 1: Klären Sie mit Ihrer/Ihrem Praktikumsbetreuer:in, ob Sie "Hausaufgaben" machen können als Ersatz für die fehlende Arbeitszeit vor Ort.
Tipp 2: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie krank oder in Quarantäne waren, können Sie auch das Orientierungspraktikum stückeln.
In der Regel geht das nicht, weil Sie vor dem Berufspraktikum für den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychtherapie 60 Credits haben müssen. Dafür muss man in der Regel Psychologie studieren. Falls es doch der Fall sein sollte, legen Sie die entsprechenden Nachweise vor.
Sofern Sie eine*r davon betreut hat, diese Person. Falls nicht: Suchen Sie sich eine*n aus und tragen sie/ihn ein.
Antrag auf Anrechnung einer Studienleistung
Sie brauchen
- den Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung. Das Formular dafür finden Sie auf https://tu-dresden.de/mn/studium/formulare-studiendokumente. Wählen Sie "Anrechnung" und "Antrag auf Anrechnung".
- Nachweise für das, was für das jeweilige Praktikum vorgeschrieben ist.
Die Nachweise reichen Sie im Original ein. Falls Sie die Originale behalten wollen, legen Sie Originale plus Kopien vor, damit die Übereinstimmung geprüft werden kann. Dann können Sie die Originale wieder mitnehmen.
Falls Sie eine digital unterschreibene Datei einreichen, reichen Sie den Ausdruck ein (für die Akten) und per Mail die elektronische Version, damit die Echtheit der digitalen Unterschrift geprüft werden kann.
Sofern nicht aus Ihren Unterlagen ersichtlich, geben Sie für das Orientierungspraktikum an, welche*r Psycholog*in dort gearbeitet hat, wo Sie gearbeitet / FSJ o.ä. gemacht haben.
Wenn Sie einen Anerkennungsantrag für ein FÖJ, Bufdi oder Berufstätigkeit (kein Praktikum), tragen Sie die Praktikumsstelle nicht in die Praktikumsdatenbank ein.
Den Antrag richten Sie an die/den Fachvertreter*in, die/den Praktikumsbeauftragte*n, derzeit Prof. Dr. Carmen Hagemeister, Diagnostik und Intervention, TU Dresden, 01062 Dresden.