Nachteilsausgleich im Rahmen einer wissenschaftlichen Weiterbildung
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können Nachteilsausgleichsmaßnahmen für Prüfungen in Weiterbildungen beantragen, wenn ihre Beeinträchtigungen die Ablegung der Prüfung unter den üblichen Bedingungen erschweren. Den Antrag stellen Sie beim Zentrum für Weiterbildung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen.
Je eher, desto besser. Wenn Sie bereits zu Beginn des Semesters den Antrag stellen, ist genügend Zeit, den Antrag zu bearbeiten, über den zu gewährenden Nachteilsausgleich zu entscheiden und die Prüfung entsprechend vorzubereiten. Spätestens am Ende des Prüfungsanmeldezeitraums muss der Antrag beim Zentrum für Weiterbildung vorliegen.
In Kürze finden Sie hier ein Antragsformular, um den Nachteilsausgleich zu beantragen. Bis es soweit ist, schreiben Sie bitte eine Mail mit den folgenden Informationen:
- Prüfungsleistung(en), für die ein Nachteilsausgleich beantragt wird (Bezeichnung, Durchführungsform gem. Modulbeschreibung (mündlich, schriftlich, etc.), Modulbezeichnung und Modulnummer gem. Modulbeschreibung, Prüfungsdatum, Prüferin / Prüfer)
- Vorschläge über die angestrebten Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs
- Beschreibung, wie sich Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung nachteilig auf die vorgegebene(n) Prüfungsbedingung(en) auswirken
- Bestätigungsformular ihrer Ärztin / ihres Arztes
- Fachärztliches Attest
Beim Zentrum für Weiterbildung per Mail an Beatrice Schlegel.
Das Zentrum für Weiterbildung wird sich umgehend nach Eingang des Antrags mit den betreffenden Lehrpersonen in Verbindung setzen und beraten, ob und inwiefern der Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Sobald darüber entschieden wurde, erhalten Sie die Informationen per Mail.
Inhaltliche Beratung erhalten Sie von Anja Winkler:
Telefon: +49 351 463-42026
In Kürze finden Sie hier den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Behinderung und chronischer Erkrankung im Prüfungsverfahren für Weiterbildungsteilnehmende.