Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Personen ohne Abitur aber mit einem Berufsabschluss (Beruflich Qualifizierte) und mit einem der nachfolgend genannten Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung verfügen nach einem Beratungsgespräch mit der Zentralen Studienberatung der TU Dresden über den allgemeinen Hochschulzugang. Sie können sich auch über die Seite der KMK zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) informieren. Alle dort aufgeführten Qualifikationen ab dem Niveau 6 fallen unter die geforderte berufliche Aufstiegsfortbildung.
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Meisterprüfung aufgrund einer Rechtsverordnung nach den §§ 45, 51a und 122 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2924) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (Nachweis erfolgt durch Meisterbrief),
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Fortbildungsabschluss auf der Grundlage einer Fortbildungsordnung nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach § 42 Handwerksordnung oder von Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG oder § 42a Handwerksordnung, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Nachweis erfolgt durch Zeugnis oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle),
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staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Verordnung über die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Schiffsoffizieren des nautischen und technischen Schiffsdienstes (Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung – SchOffzAusbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Mai 2011 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (Nachweis erfolgt durch Zeugnis oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle),
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Abschluss von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung vom 25.09.2014, Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Auflage, Neuwied, Luchterhand, 1982 – Loseblattsammlung), in der jeweils aktuellen Fassung (Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle),
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Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle)
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für alle grundständigen Studiengänge (außer Medizin, Zahnmedizin oder Humanmedizin)
Für alle Studiengänge außer Medizin, Zahnmedizin und Humanmedizin ist zur Immatrikulation die Anlage zur Bewerbung für beruflich Qualifizierte zum Nachweis der HZB auszufüllen und zusammen mit der Kopie vom Zeugnis sowie dem Nachweis über das erfolgte Beratungsgespräch (s.u.) zusammen mit allen anderen geforderten Bewerbungsunterlagen im Immatrikulationsamt einzureichen. Bei zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen sind diese Unterlagen erst nach erfolgter Zulassung einzureichen. Informationen zur Auswahl von Beruflich Qualifizierten in NC-Studiengängen erhalten Sie hier.
Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin oder Humanmedizin
In den NC-Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin ist im Rahmen des NC-Vergabeverfahrens eine Quote von 0,5 % der verfügbaren Plätze für Beruflich Qualifizierte vorgesehen. Hier können Sie den Antrag auf Zulassung im Rahmen der Quote für Beruflich Qualifizierte öffnen. Der Antrag muss zusammen mit allen Unterlagen bis spätstens 15. Juli bei der TU Dresden zur Bearbeitung eingegangen sein.
Beratungsgespräch (verpflichtend)
Das Beratungsgespräch ist in der Zentralen Studienberatung (s.u.) wahrzunehmen und kann in der offenen Sprechzeit, nach Terminvereinbarung oder telefonisch erfolgen. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, offene Fragen zum Studium zu klären. Es erfolgt keine Bewertung. Hinweise zum Beratungsgespräch finden Sie hier.
Anfragen
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Abschluss der Beruflichen Aufstiegsfortbildung an der TU Dresden anerkannt wird, können Sie sich vor Ihrer Bewerbung mit Ihrem vollständigen Abschlusszeugnis (als PDF) sowie Informationen zu ihrem beruflichen Werdegang an das Immatrikulationsamt wenden. Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend.
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), Erdgeschoss, Zi. 104 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinischen Fakultät
Bereich Lehre
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
- Mittwoch:
- 09:30 - 11:30
Außenstelle Immatrikulationsamt IHI Zittau
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
IHI Zittau Markt 23
02763 Zittau
Postadresse:
Technische Universität Dresden IHI Markt 23
02763 Zittau
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:30 - 12:00
- Dienstag:
- 09:30 - 12:00
- Mittwoch:
- 13:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:00