Auswahl in der Quote für Beruflich Qualifizierte in ortsgebundenen NC-Studiengängen
Sollten Sie kein Abitur besitzen aber über eine Hochschulzugangsberechtigung als Beruflich Qualifizierte/r gemäß § 17 Abs. 3, 4 und 5 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz verfügen, werden Sie am NC-Vergabeverfahrens innerhalb der Quote für Beruflich Qualifizierte gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (1 % der Plätze) beteiligt. Die Vergabe erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote Ihrer Aufstiegsfortbildung bzw. Ihres im Rahmen der Hochschulzugangsprüfung an der TU Dresden erworbenen Zeugnisses. Nähere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Teilnahme in der Quote für Beruflich Qualifizierte erforderlich sind, erhalten Sie hier:
Die Beteiligung im Rahmen dieser Quote ergibt sich aus Ihrer im Bewerbungsportal angegebenen Art der für das Studium relevanten HZB (Hochschulzugangsberechtigung):
- aHR- Beruflich Qualifizierte oder
- fgHR- Beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung)
- sowie der von Ihnen eingetragenen Durchschnittsnote.
Im Fall der Zulassung werden Sie zur Immatrikulation aufgefordert, Ihre Hochschulzugangsberechtigung als Beruflich Qualifizierte/r durch Vorlage einer Zeugniskopie sowie des Nachweises über das erfolgte Beratungsgespräch bei unserer Zentralen Studienberatung nachzuweisen.