Stipendien- und Betreuungsprogramm (DAAD-STIBET)
Aus Mitteln des DAAD-finanzierten STIBET-Programms vergibt das International Office der TU Dresden Studienabschluss-Stipendien und Stipendien für besonders engagierte Studierende sowie Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit an besonders qualifizierte internationale Studierende der TU Dresden. Studienbewerber:innen (Bewerber:innen für einen Studienplatz an der TU Dresden), welche zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung noch nicht an der TU Dresden immatrikuliert sind, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz für das DAAD STIBET-Stipendienprogramm.
Studienabschluss-Stipendien:
Internationale Studierende der TU Dresden in Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Studiengängen mit Staatsexamen
- Internationale Studierende im Promotionsstudium, Promotionsstudierende wenden sich für die Beantragung eines Stipendiums bitte an die Graduiertenakademie der TU Dresden, jedoch nicht an das International Office.
- Internationale Studierende mit mehreren Staatsangehörigkeiten, wenn eine davon deutsch ist
- Austauschstudierende, welche nur ein oder zwei Semester an der TU Dresden studieren und keinen Abschluss an der TU Dresden erwerben, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden
- Studienbewerber:innen (Bewerber:innen für einen Studienplatz an der TU Dresden), welche noch nicht an der TU Dresden immatrikuliert sind, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass:
- die Studierenden gute Leistungen erbracht haben (Durchschnittsnote der bisher erreichten Leistungen mindestens 2,5)
- ein erfolgreicher Studienabschluss binnen eines Jahres zu erwarten ist (es wurden mind. 65% der Credits des Gesamtstudiums abgeschlossen oder die Abschlussarbeit wurde bereits angemeldet).
- keine Einkünfte aus einer entgeltlichen Tätigkeit oder Sozialleistungen (BAföG) über 538 Euro brutto
- keine anderen Stipendien während des Förderzeitraumes (unabhängig von der Art und der Höhe der Stipendienzahlungen)
- kein Studienabschlusstipendiums vor/während des Förderzeitraumes verliehen wurde (z.B. STIBET oder GFF)
- die Studierenden während des Förderzeitraumes immatrikuliert sind und sich nicht dauerhaft außerhalb ihres Studienortes aufhalten (HINWEIS: Auslandsaufenthalte sind nur im Rahmen eines Pflichtaufenthaltes laut Studienordnung möglich, bei Beurlaubungen muss ein schriftlicher Nachweis seitens des Prüfungsamtes/der Fakultät vorliegen, dass ein Studienabschluss auch innerhalb eines Urlaubssemesters möglich ist.)
Stipendienrate: 300,- EUR monatlich
Förderzeitraum:
1. April - 30. September (Sommersemester)
1. Oktober - 31. Dezember (Wintersemester)
Stipendienlaufzeit:
3 Monate (maximal bis zum Termin für die Abgabe der Abschlussarbeit), eine Verlängerung der Förderdauer ist nicht möglich
1. Februar bis 8. März für den Förderzeitraum 1. April bis 30. September (Sommersemester)
1. August bist 8. September für den Förderzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember (Wintersemester)
WICHTIG: Beachten Sie bitte immer die aktuelle Ausschreibung, da die Vergabe abhängig von verfügbaren Restmitteln ist.
- Antragsformular STIBET-Stipendien
- Immatrikulationsbescheinigung für den Förderzeitraum (d.h. nicht für das aktuelle Semester, sondern für das folgende Semester)
- vom Prüfungsamt ausgestellte, aktuelle Notenliste mit allen bisher abgelegten Prüfungsergebnissen
- Bescheinigung vom Prüfungsamt mit Angabe der bisher erreichten Credits und Durchschnittsnote der bisher erreichten Leistungen
Bitte beachten Sie, dass Bewerber:innen mit unvollständigen oder fehlenden Bewerbungsunterlagen nicht bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden können.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte ausschließlich digital (PDF-Dokumente, max. 10 MB) an (außer Studierende am IHI Zittau, siehe unten).
Studierende am IHI Zittau senden bitte alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen ausschließlich digital (PDF-Dokumente, max. 10 MB) an (Kontakt für IHI-Studierende: Uta Scheunig, Leiterin der Verwaltung des IHI Zittau, Tel.: +49 3583 612-4115, ).
Wir empfehlen einen verschlüsselten Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen, allerdings ist die Verschlüsselung nicht zwingend erforderlich. Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mails (optional):
Für einen sicheren, verschlüsselten Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen von Ihrer privaten E-Mail-Adresse registrieren Sie sich mit Ihrer privaten E-Mail-Adresse zuerst im SecureMail-Portal der TU Dresden (https://securemail.tu-dresden.de/). Danach können Sie über das SecureMail-Portal der TU Dresden Ihre Bewerbungsunterlagen als Anhang an die oben genannte E-Mail-Adresse senden.
Für einen sicheren, verschlüsselten Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen von Ihrer TUD-E-Mail-Adresse (@tu-dresden.de bzw. @mailbox.tu-dresden.de) ist zunächst die Beantragung eines digitalen Zertifikates erforderlich. Nach der Konfiguration des digitalen Zertifikates senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als Anhang an oben genannte E-Mail-Adresse.
Sobald uns Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Das Auswahlgremium besteht aus mindestens drei Mitarbeiter:innen des International Office der TU Dresden.
Die Stipendien werden auf Grundlage einer Rangliste vergeben. Das Ranking der Stipendienbewerber:innen erfolgt nach der Durchschnittsnote der Studienleistungen und nach dem Studienfortschritt in Prozent. Grundlage dafür bilden die Angaben des Prüfungsamtes (Stand Einreichung bis zur Bewerbungsfrist.) Falls die Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Berechnung der Durchschnittsnote über das International Office in einem vereinfachten Verfahren (= alle Noten sind gleichwertig).
Stipendien für besonders engagierte Studierende (Studierende mit ehrenamtlicher Tätigkeit):
Internationale Studierende der TU Dresden in Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Studiengängen mit Staatsexamen
- Internationale Studierende im Promotionsstudium (Promotionsstudierende)
- Internationale Studierende mit mehreren Staatsangehörigkeiten, wenn eine davon deutsch ist
- Austauschstudierende, welche nur ein oder zwei Semester an der TU Dresden studieren und keinen Abschluss an der TU Dresden erwerben, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden
- Studienbewerber:innen (Bewerber:innen für einen Studienplatz an der TU Dresden), welche nicht an der TU Dresden immatrikuliert sind, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass:
- die Studierenden gute Leistungen erbracht haben (Durchschnittsnote der bisher erreichten Leistungen mindestens 2,5)
-
ehrenamtliches bzw. nur geringfügig entlohntes Engagement im internationalen Kontext an der TU Dresden z.B. bei der Betreuung internationaler Studierender, bei Kulturveranstaltungen oder Tandem- und Mentorenprogrammen. Zum Beispiel können Sie sich bei folgenden Initiativen und Vereinen engagieren (internationaler Bezug muss erkennbar sein):
Hochschulgruppen an der TUD, Fachschaftsrat des Studiengangs, STURA (Referat Ausländische Studierende), Campusbüro Uni mit Kind, Studentenwerk Dresden
- keine Einkünfte aus einer entgeltlichen Tätigkeit oder Sozialleistungen (BAföG) über 538 Euro brutto
- keine anderen Stipendien während des Förderzeitraumes (unabhängig von der Art und der Höhe der Stipendienzahlungen)
- die Studierenden sind während des Förderzeitraumes an der TU Dresden immatrikuliert
Das aktive Engagement im internationalen Kontext an der TU Dresden ist die Grundlage für eine Bewerbung für das engagierte Studierende Stipendium. Ein solches Engagement wird oft auch als Ehrenamt bezeichnet.
Das Engagement sollte folgende Kriterien erfüllen:
- es muss mindestens während des Semesters vor Förderbeginn stattgefunden haben (zukünftige Engagements können nicht gezählt werden)
- es zählt offiziell als Ehrenamt (= Tätigkeiten, die selbstbestimmt und ohne Gewinnabsicht für andere durchgeführt werden und sich am Gemeinwohl orientieren) und wird, wenn überhaupt, nur geringfügig entlohnt.
- es sollte eine Mindestdauer von 6 Monaten betragen. Im Falle eines kürzeren Engagements muss ein hoher Wirkungskreis nachgewiesen werden. (z.B.: eine großangelegte Spendenaktion)
- ein schriftlicher Nachweis von einer TU internen Institution oder Vereinigung über Dauer, Umfang und Art des gesellschaftlichen oder interkulturellen Engagements muss vorgelegt werden (mit offiziellem Briefkopf der Institution und Kontaktdaten der ausstellenden Person)
Stipendienrate: 300,- EUR monatlich
Förderzeitraum:
1. April - 30. September (Sommersemester)
1. Oktober - 31. Dezember (Wintersemester)
Stipendienlaufzeit:
3 Monate (maximal bis zum Termin für die Abgabe der Abschlussarbeit), eine Verlängerung der Förderdauer ist nicht möglich
8. März für den Förderzeitraum 1. April bis 30. September (Sommersemester)
8. September für den Förderzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember (Wintersemester)
Förderungen zwischen Januar und März sind leider nicht möglich!
- Antragsformular STIBET-Stipendien
- Immatrikulationsbescheinigung für den Förderzeitraum (d.h. nicht für das aktuelle Semester, sonder für das folgende Semester)
- vom Prüfungsamt ausgestellte, aktuelle Notenliste mit allen bisher abgelegten Prüfungsergebnissen
- Bescheinigung vom Prüfungsamt mit Angabe der bisher erreichten Credits und Durchschnittsnote der bisher erreichten Leistungen
- Kurzes Anschreiben (Erläuterungen zu Art, Umfang und Dauer des Engagements im internationalen Kontext an der TU Dresden)
- Bescheingung über Art, Umfang und Dauer des ehrenamtlichen Engagements im internationalen Kontext an der TU Dresden (Siehe "Was zählt als Engagement im internationalen Kontext an der TU Dresden?") Diese muss mit einem offiziellen Briefkopf und den Kontaktdaten eines Vertreters der TU-internen Organisation versehen sein.
Bitte beachten Sie, dass Bewerber:innen mit unvollständigen oder fehlenden Bewerbungsunterlagen nicht bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden können.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte ausschließlich digital (PDF-Dokumente, max. 10 MB) an (außer Studierende am IHI Zittau, siehe unten).
Studierende am IHI Zittau senden bitte alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen ausschließlich digital (PDF-Dokumente, max. 10 MB) an (Kontakt für IHI-Studierende: Uta Scheunig, Leiterin der Verwaltung des IHI Zittau, Tel.: +49 3583 612-4115, ).
Wir empfehlen einen verschlüsselten Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen, allerdings ist die Verschlüsselung nicht zwingend erforderlich. Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mails (optional):
Für einen sicheren, verschlüsselten Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen von Ihrer privaten E-Mail-Adresse registrieren Sie sich mit Ihrer privaten E-Mail-Adresse zuerst im SecureMail-Portal der TU Dresden (https://securemail.tu-dresden.de/). Danach können Sie über das SecureMail-Portal der TU Dresden Ihre Bewerbungsunterlagen als Anhang an die oben genannte E-Mail-Adresse senden.
Für einen sicheren, verschlüsselten Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen von Ihrer TUD-E-Mail-Adresse (@tu-dresden.de bzw. @mailbox.tu-dresden.de) ist zunächst die Beantragung eines digitalen Zertifikates erforderlich. Nach der Konfiguration des digitalen Zertifikates senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als Anhang an oben genannte E-Mail-Adresse.
Sobald uns Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Das Auswahlgremium besteht aus mindestens drei Mitarbeiter:innen des International Office der TU Dresden.
Die Stipendien werden auf Grundlage einer Rangliste vergeben. Das Ranking der Stipendienbewerber:innen erfolgt nach der Durchschnittsnote der Studienleistungen und Umfang des Engagements. Grundlage dafür bilden die Angaben des Prüfungsamtes und der Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit seitens der TU internen Einrichtung (Stand Einreichung bis zur Bewerbungsfrist.) Falls die Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Berechnung der Durchschnittsnote dann über das International Office in einem vereinfachten Verfahren (= alle Noten sind gleichwertig).
Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit
Internationale Studierende der TU Dresden in Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Studiengängen mit Staatsexamen
Mit den Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit können Studierende mit besonderen Herausforderungen und Lebensumständen gefördert werden (z.B. durch Fluchthintergrund: geflüchtete Studierende aus der Ukraine sowie aus anderen Kriegs- und Krisengebieten, durch gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung, durch besondere Versorgungssituationen von eigenen Kindern oder durch pflegebedürftige Familienmitglieder sowie durch die starke Abhängigkeit von Erwerbstätigkeit im Studium).
Die Vergabe der Stipendien zielt darauf ab, internationalen Studierenden unter angemessener Berücksichtigung ungleicher soziokultureller Ausgangssituationen faire Erfolgschancen zu gewährleisten.
- Internationale Studierende im Promotionsstudium
- Internationale Studierende mit mehreren Staatsangehörigkeiten, wenn eine davon deutsch ist
- Austauschstudierende, welche nur ein oder zwei Semester an der TU Dresden studieren und keinen Abschluss an der TU Dresden erwerben, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden
- Studienbewerber:innen (Bewerber:innen für einen Studienplatz an der TU Dresden), welche nicht an der TU Dresden immatrikuliert sind, können nicht mit diesen Stipendien gefördert werden
- mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Prüfungsleistungen an der TU Dresden
- Immatrikulation während des Förderzeitraumes an der TU Dresden sowie Aufenthalt am Studienort (kein Auslandsaufenthalt)
- keine anderen Stipendien während des Förderzeitraumes (unabhängig von der Art und der Höhe der Stipendienzahlungen)
- keine Einkünfte aus einer entgeltlichen Tätigkeit oder Sozialleistungen (BAföG) über 634 Euro brutto
- besondere Herausforderungen und Lebensumstände, zum Beispiel (mindestens ein Merkmal muss erfüllt sein):
- Fluchthintergrund (geflüchtete Studierende aus der Ukraine sowie aus anderen Kriegs- und Krisengebieten)
- Betreuung von Kindern bis 12 Jahren im eigenen Haushalt (insbesondere Alleinerziehende)
- Behinderungsgrad von mindestens 50% oder chronische Erkrankung
- Pflege von Angehörigen ersten und zweiten Grades
- starke Abhängigkeit von Erwerbstätigkeit im Studium
- sonstige besondere Herausforderungen und Lebensumstände
Bitte schildern Sie im Bewerbungsformular, inwieweit Sie durch eine der in der Ausschreibung genannten besonderen Herausforderungen betroffen sind und fügen Sie dem Antrag geeignete Nachweise bei. Das kann bspw. sein: Schwerbehindertenausweis, ärztliche Gutachten, behördliche Dokumente, Geburtsurkunde des Kindes usw. Nicht notwendige Informationen dürfen geschwärzt werden.
Stipendienrate: 300,- EUR monatlich
Förderzeitraum:
1. Juni- 30. September (Sommersemester)
1. Oktober - 31. Dezember (Wintersemester)
Stipendienlaufzeit:
3 Monate (maximal bis zum Termin für die Abgabe der Abschlussarbeit), eine Verlängerung der Förderdauer ist nicht möglich
23. Mai für den Förderzeitraum 1. Juni bis 30. September (Sommersemester)
8. September für den Förderzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember (Wintersemester)
Förderungen zwischen Januar und April sind leider nicht möglich!
- Antragsformular STIBET-Stipendien (Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit)
- Immatrikulationsbescheinigung für den Förderzeitraum
- Bescheinigung vom Prüfungsamt mit Angabe der bisher erreichten Credits und Durchschnittsnote der bisher erreichten Studienleistungen
- vom Prüfungsamt ausgestellte, aktuelle Notenliste mit allen bisher abgelegten Prüfungsergebnissen
- Einkommensnachweis: aktueller Kontoauszug (1-seitiger Kontoauszug mit dem aktuellen Kontostand)
- Nachweise in deutscher oder englischer Sprache über die besonderen Herausforderungen und Lebensumstände (offizielle Dokumente, Atteste oder sonstige Belege), zum Beispiel:
- Nachweis über die Beantragung von Asyl oder andere geeignete Nachweise über den Fluchthintergrund, Kopie aktueller Aufenthaltsstatus, bei Geflüchteten aus Drittstaaten (andere Staatsbürgerschaft als das Land, aus dem die Flucht erfolgt ist): Kopie des letzten Aufenthaltstitels oder andere offizielle Nachweise aus dem Land, aus dem sie geflüchtet sind
- Geburtsurkunde(n) der Kinder und bei Alleinerziehenden Kopie des Mietvertrages
- Nachweis über den Behinderungsgrad von mindestens 50% (Schwerbehindertenausweis) oder ärztlicher Attest über die chronische Erkrankung
- ärztliches Attest der vorliegenden Behinderung oder der chronischen Erkrankung mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen
- Nachweis über die pflegebedürftige Person, Meldebescheinigung aus der die Adresse der pflegebedürftigen Person hervorgeht, Geburtsurkunde(n) aus der die Verwandschaft hervor geht
- Nachweis über sonstige besondere Herausforderungen und Lebensumstände
Nicht notwendige Informationen dürfen geschwärzt werden.
Die vollständigen Unterlagen sind von den Bewerber:innen bis zur genannten Bewerbungsfrist als ein PDF-Dokument (mit der Bezeichnung Name_Vorname) in den cloud-basierten Speicher des ZIH (Datashare) hochzuladen:
https://datashare.tu-dresden.de/s/xttYic8bqGGY9qZ
Sobald uns Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Das Auswahlgremium besteht aus mindestens drei Mitarbeiter:innen des International Office der TU Dresden.
Das Ranking der Stipendienbewerber:innen erfolgt nach der Durchschnittsnote der Studienleistungen, nach dem Studienfortschritt in Prozent sowie nach finanzieller Bedürftigkeit. Grundlage dafür bilden die Angaben des Prüfungsamtes (Stand Einreichung bis zur Bewerbungsfrist.) Falls die Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Berechnung der Durchschnittsnote über das International Office in einem vereinfachten Verfahren (= alle Noten sind gleichwertig).
Ansprechpartnerinnen
Koordinatorin
NameFrau Cornelia Hesse
Stipendienprogramme für internationale Studierende
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
International Office - Internationale Studierende
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau
Mommsenstraße 6, Büro 176
01062 Dresden