Compliance in Administration
Inhaltsverzeichnis
Die Verwaltung der TU Dresden will mit verlässlichen Arbeits- und Organisationsstrukturen das service- und lösungsorientierte Funktionieren der Universität erhalten sowie den Anforderungen einer Exzellenzuniversität gerecht werden.
Regelmäßig werden dazu interne Regelungen, Leitbilder, Strategiepapiere, Informations- und Rundschreiben, Zielvereinbarungen umgesetzt.
Etablierte Durchsetzungs- und Sanktionierungsmechanismen, wie dienstliche und fachliche Weisungsbefugnisse, Prüf-, Kontroll- und Korrekturinstanzen auf unterschiedlichen Handlungsebenen (z.B. Zoll, Wirtschafts- und Steuerprüfung, Rechnungshöfe, Innenrevision), das Vier-Augen-Prinzip, angemessene Dokumentation und Aktenführung, sollen grundsätzlich dafür sorgen, dass ein compliancekonformes Handeln stattfindet. Außerdem soll das Bewusstsein für Handlungsrisiken geschaffen werden, welches Prävention ermöglicht und spezielle Sachbereiche (wie z.B. Datenschutz, Strahlenschutz etc.) besonders absichert. Im Falle eines (möglichen) Fehlverhaltens sollen diese Mechanismen Korrekturen und ggf. Sanktionierung ermöglichen.
Handlungsfelder
Davon ausgehend konzentriert sich Compliance in der Administration auf folgende Handlungsfelder:
- Finanzwesen
- Personalwesen
- Verträge
- Informationssicherheit und Datenschutz
- Umweltschutz (interner Bereich)
- Antikorruption
Kontakt
Um Rat zu suchen, einen Verdacht oder einen konkreten Hinweis auf einen Compliance-Verstoß zu melden, sind zunächst die entsprechenden Beauftragten bzw. Verantwortlichen des Handlungsfeldes zu konsultieren.
Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße können mithilfe des digitalen BKMS®-Hinweissystem der TUD gemeldet werden.
Sollten Sie darüber hinaus offene Fragen zur Compliance in Administration haben, kontaktieren Sie bitte: