IT-Ordnung
Die Ordnung für die informationstechnischen Einrichtungen und Dienste und zur Informationssicherheit der TU Dresden (IT-Ordnung) wurde am 18. Februar 2021 vom Erweiterten Rektorat der TU Dresden beschlossen.
- Diese Ordnung gilt für die Nutzung der IT-Infrastruktur der TU Dresden durch alle Benutzerinnen und Benutzer.
- Gegenstand dieser Ordnung sind sowohl die Regelung der Nutzungsmöglichkeiten und Rechte, als auch die verbindlich einzuhaltenden Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer für die o.g. genannten Einrichtungen und Dienste.
Die IT-Ordnung zusammen mit der Handreichung zur IT-Ordnung werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und, wenn erforderlich, entsprechend angepasst. Gleiches gilt für den IT-Leitfaden für neue Administrator:innen.
Handreichung zur IT-Ordnung (internes Dokument)
IT-Leitfaden für neue Administrator:innen (internes Dokument)
IT-Zuständigkeiten TU Dresden (internes Dokument)