Foto- und Drehgenehmigungen auf dem Campus der TU Dresden
Inhaltsverzeichnis
Der Campus der TU Dresden ist nicht nur ein Ort des Lernens und Forschens, sondern bietet auch eine Vielzahl an Motiven, die sich für Foto- und Filmaufnahmen eignen. Um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Richtlinien für Foto- und Drehgenehmigungen zu beachten. Die TU Dresden unterstützt kreative Projekte und ist sich der Bedeutung visueller Medien für Bildung, Forschung und kommerzielle Zwecke bewusst. Dennoch ist eine vorherige Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen notwendig.
Genehmigung
Für alle Foto- und Filmaufnahmen auf unserem Campus ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Drehtermin ein.
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese von der Pressestelle der TU Dresden geprüft. Wir stellen sicher, dass die Aufnahmen den Universitätsbetrieb nicht stören und alle Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine Rückmeldung bzw. eine schriftliche Genehmigung, die Sie bei den Aufnahmen mit sich führen müssen. Je nach Art und Zweck der Aufnahmen können Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren decken den Verwaltungsaufwand, die Sicherheitsvorkehrungen und die eventuelle Nutzung von Universitätsressourcen ab.
Besondere Hinweise
- Nicht-kommerzielle Projekte: Für studentische Projekte und andere nicht-kommerzielle Aufnahmen sind die Genehmigungen in der Regel kostenlos.
- Journalistische Projekte: Für Aufnahmen im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erheben wir keine Gebühren.
- Kommerzielle Projekte: Für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen gelten gesonderte Gebühren. Da Wünsche und Anforderungen sehr unterschiedlich sein können, kontaktieren Sie uns gern vorab für eine Auskunft bzgl. der zu erwartenden Gebühren.
- Drohnenaufnahmen: Drohnenflüge sind auf dem Campus nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Zusätzlich zu den üblichen Antragsunterlagen müssen weitere Angaben und Nachweise erbracht werden. Die Einhaltung der örtlichen Luftfahrtbestimmungen ist obligatorisch.
- Datenschutz: Die Privatsphäre unserer Studierenden und Beschäftigten hat oberste Priorität. Bitte achten Sie darauf, dass keine identifizierbaren Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der TU Dresden und freuen uns darauf, Ihre kreativen Projekte zu unterstützen!
Kontakt
Für weitere Informationen oder Fragen zum Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der TU Dresden.
Pressestelle
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Postadresse:
Technische Universität Dresden Sachgebiet 7.2 Nöthnitzer Str. 69
01069 Dresden