05.07.2024
Jobrad - Unterstützung Freistaat Sachsen
Wie unterstützt der Freistaat Sachsen die Anschaffung eines Jobrades?
Anstelle des von vielen erwarteten Fahrradleasings hat sich der Freistaat für den zinslosen Vorschuss zum Kauf eines Fahrrades entschieden. Anträge auf Gewährung eines Vorschusses finden Sie in der Anlage zur Verwaltungsvorschrift Vorschüsse
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12742#vwv8
Der Antrag ist an das Landesamt für Steuern und Finanzen unter der Angabe Ihrer Personalnummer zu richten.
Der Vorschuss kann bis zur Höhe der Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe von 2.600 EUR, bewilligt werden.
Für den Kauf eines Fahrrades (Nummer 8 VwV Vorschüsse) müssen Sie bestätigen, dass es sich um ein Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO handelt, das Fahrrad weder geleast noch auf Raten gekauft wird/wurde und Sie bisher keinen weiteren Vorschuss für ein Fahrrad nach dieser Vorschrift erhalten haben.
Sie müssen ferner angeben, wann Sie das Fahrrad gekauft haben bzw. dass Sie es demnächst kaufen und den Kaufbeleg beilegen bzw. nachreichen. Der Vorschuss wird in diesem Fall bei Vorliegen der Voraussetzungen erst nach Vorlage des Kaufbeleges gezahlt.