Senat, Erweiterter Senat, Senatskommissionen
Inhaltsverzeichnis
Senat
Der Senat hat bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder (§ 81 Abs. 2 SächsHSFG). Er ist zuständig für die akademischen Angelegenheiten in Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, welche die gesamte Universität betreffen oder von fundamentaler Bedeutung sind. Die einzelnen Zuständigkeiten des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSFG.
Eine Übersicht der Mitglieder des Senats (Amtsperiode 2019 bis 2024) finden Sie unter folgendem Link: gewählte Mitglieder Senat
Tagesordnung
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung des öffentlichen Teils der bevorstehenden Sitzung.
Vorläufige Tagesordnung für die nächste Sitzung | ||
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40. Sitzung des Senats am 10. Mai 2023 Die Sitzung des Senats beginnt 13:00 Uhr. Die Hochschulöffentlichkeit kann die 40. Sitzung des Senats im Stream in einem Zoom Videokonferenzraum mitverfolgen. Sie erreichen den Videokonferenzraum unter folgendem Link: 40. Sitzung Senat |
Sitzungstermine: Der Senat tagt in der Regel an jedem 2. Mittwoch im Monat um 13:00 Uhr im Festsaal, Dülferstraße (Dülfersaal) oder virtuell. Andere Sitzungszeiten und -orte sind möglich. Ein entsprechender Hinweis erfolgt in der vorläufigen Tagesordnung.
Sitzungstermine Senat 2023:
11. | Januar |
08. | Februar |
08. |
März |
12. | April |
10. | Mai |
14. | Juni |
12. | Juli |
09. | August |
13. | September |
11. | Oktober |
08. | November |
13. | Dezember |
Nachfolgend finden Sie die bestätigten Protokolle des öffentlichen Teils der Sitzungen des Senats ab der 40. Sitzung der Amtsperiode 2009 bis 2014.
Protokolle (Amtsperiode 2009 - 2014) |
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40. Sitzung 52. Sitzung |
Geschäftsordnung des Senats der TU Dresden
Geschäftsordnungs- und Verfahrensgrundsätze für Hochschulgremien der TU Dresden
Wahlordnung der TU Dresden: http://www.verw.tu-dresden.de/VerwRicht/Ordnung/download.asp?file=Wahlordnung.pdf
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat setzte sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats nach § 81 Abs. 2 Satz 1 und 3 SächsHSFG und mindestens einer gleichen Anzahl von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsHSFG zusammen. Er ist zuständig für den Beschluss über die Grundordnung und die Wahl und die Abwahl der Rektorin bzw. des Rektors (§ 81 a Abs. 2 SächsHSFG).
Eine Übersicht der Mitglieder des Erweiterten Senats (Amtsperiode 2019 bis 2024) finden Sie unter nachfolgendem Link: gewählte Mitglieder Erweiterter Senat
Vorläufiger Terminplan:
Sitzungstermine Erweiterter Senat 2023
Tag | Monat |
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08. | Februar |
Tagesordnung für die nächste Sitzung |
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4. Sitzung des Erweiterten Senats am 08.02.2023 Die 4. Sitzung des Erweiterten Senats findet in Form einer Videokonferenz statt und beginnt 13:00 Uhr. Sie erreichen den Videokonferenzraum unter folgendem Link: 4. Sitzung Erweiterter Senat |
Die Rektorin bzw. der Rektor, die Prorektorinnen und Prorektoren, die Kanzlerin bzw. der Kanzler, die Dekaninnen und Dekane und der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehören dem Senat und dem Erweiterten Senat mit beratender Stimme an.
Kommissionen
Senatskommissionen
- Planung, Haushalt und Struktur (Vorsitz: Rektorin)
- Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs (Vorsitz: Prorektorin Forschung)
- Lehre (Vorsitz: Prorektor Bildung)
- Gleichstellung und Diversity Management (Vorsitz: Prorektorin für Universitätskultur)
Nach § 13 Abs. 1, Satz 7 der Grundordnung der TU Dresden kann jedes Mitglied des Senats an den Senatskommissionssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. Mit beratender Stimme gehören den Kommissionen im Auftrag des Kanzlers von diesem zu benennende Dezernentinnen/Dezernenten an, die sich wiederum vertreten lassen können.