Senat, Erweiterter Senat, Senatskommissionen
Inhaltsverzeichnis
Der Senat der TUD
Geschäftsstelle des Senats
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Der Senat ist ein zentrales Gremium der Technischen Universität Dresden (TUD). Er besteht aus bis zu 21 stimmberechtigten Mitgliedern (gemäß § 81 Absatz 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes – SächsHSFG). Er ist für die akademischen Angelegenheiten in den Bereichen Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung zuständig. Er befasst sich also mit mit allen grundsätzlichen Fragen und Themen, die die gesamte Universität betreffen oder von grundlegender Bedeutung sind.
Der Senat der TU Dresden trifft sich in der Regel an jedem zweiten Mittwoch im Monat zu seinen Sitzungen. Seine genauen Aufgaben und Zuständigkeiten sind in § 85 SächsHSG festgelegt.
Der Erweiterte Senat
Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats (gemäß § 81a Abs. 2 Satz 2 und 3 SächsHSFG) und mindestens ebenso vielen gewählten Vertreter:innen der Gruppen (gemäß § 50 Absatz 1 Satz 1 SächsHSFG) zusammen. Er ist unter anderem für den Beschluss der Grundordnung der Universität sowie für die Wahl und gegebenenfalls die Abwahl der Rektorin oder des Rektors zuständig (gemäß § 81a Abs. 2 SächsHSFG).
Senatskommissionen
An den Sitzungen der Senatskommissionen können alle Mitglieder des Senats teilnehmen, allerdings ohne Stimmrecht (gemäß § 13 Absatz 1 Satz 7 der Grundordnung der TUD). In jeder Kommission sind außerdem beratende Dezernent:innen vertreten. Diese werden vom Kanzler benannt und können sich vertreten lassen.
Die TUD unterhält folgende Senatskommissionen:
- Kommission für Planung, Haushalt und Struktur (Vorsitz: Rektorin)
- Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Vorsitz: Prorektorin Forschung)
- Kommission für Lehre (Vorsitz: Prorektor Bildung)
- Kommission für Gleichstellung und Diversity Management (Vorsitz: Prorektorin für Universitätskultur).