Senat, Erweiterter Senat, Senatskommissionen
Inhaltsverzeichnis
Senat
Der Senat hat bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder (§ 81 Abs. 2 SächsHSFG). Er ist zuständig für die akademischen Angelegenheiten in Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, welche die gesamte Universität betreffen oder von fundamentaler Bedeutung sind. Der Senat der TUD tagt in der Regel am zweiten Mittwoch im Monat.
Geschäftsstelle des Senats
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Aktuelles
SAVE THE DATE: die Klausurtagung der stimmberechtigten Mitglieder des Senats mit dem Erweiterten Rektorat findet am 21. und 22. Januar 2025 statt!
SAVE THE DATE: Die Begehung im Rahmen der Exzellenzinitiative - Förderlinie Exzellenzuniversitäten findet am 11. und 12. November 2025 statt!
Rechtliche Grundlagen
Die einzelnen Zuständigkeiten des Senates ergeben sich aus § 85 SächsHSG.
Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen Grundlagen für die Arbeit im Senat.
Mitglieder des Senats
Eine Übersicht der Mitglieder des Senats (Amtsperiode 2019 bis 2024) finden Sie unter gewählte Mitglieder Senat (intern).
Sitzungen des Senats
Nähere Informationen zu den Sitzungen des Senats (intern).
Protokolle
Die bestätigten Protokolle des öffentlichen Teils der Sitzungen des Senats ab der 40. Sitzung der Amtsperiode 2009 bis 2014 finden Sie unter Protokolle (intern).
Ordnungen
Geschäftsordnung des Senats der TU Dresden
Geschäftsordnungs- und Verfahrensgrundsätze für Hochschulgremien der TU Dresden
Wahlordnung der TU Dresden
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat setzte sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats nach § 81 Abs. 2 Satz 1 und 3 SächsHSFG und mindestens einer gleichen Anzahl von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsHSFG zusammen. Er ist zuständig für den Beschluss über die Grundordnung und die Wahl und die Abwahl der Rektorin bzw. des Rektors (§ 81 a Abs. 2 SächsHSFG).
Mitglieder des Erweiterten Senats
Eine Übersicht der Mitglieder des Erweiterten Senats (Amtsperiode 2019 bis 2024) finden Sie unter gewählte Mitglieder Erweiterter Senat
Die Rektorin bzw. der Rektor, die Prorektorinnen und Prorektoren, die Kanzlerin bzw. der Kanzler, die Dekaninnen und Dekane und der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehören dem Senat und dem Erweiterten Senat mit beratender Stimme an.
Sitzungen des Erweiterten Senats
Nähere Informationen zu den Sitzungen des Erweiterten Senats (intern).
Kommissionen
Senatskommissionen
- Planung, Haushalt und Struktur (Vorsitz: Rektorin)
- Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs (Vorsitz: Prorektorin Forschung)
- Lehre (Vorsitz: Prorektor Bildung)
- Gleichstellung und Diversity Management (Vorsitz: Prorektorin für Universitätskultur)
Nach § 13 Abs. 1, Satz 7 der Grundordnung der TU Dresden kann jedes Mitglied des Senats an den Senatskommissionssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. Mit beratender Stimme gehören den Kommissionen im Auftrag des Kanzlers von diesem zu benennende Dezernentinnen/Dezernenten an, die sich wiederum vertreten lassen können.