Senat, Erweiterter Senat, Senatskommissionen
Inhaltsverzeichnis
Senat
Der Senat hat bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder (§ 81 Abs. 2 SächsHSFG). Er ist zuständig für die akademischen Angelegenheiten in Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, welche die gesamte Universität betreffen oder von fundamentaler Bedeutung sind. Die einzelnen Zuständigkeiten des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSFG.
Übersicht der Mitglieder des Senates
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung des öffentlichen Teils der bevorstehenden Sitzung.
Vorläufige Tagesordnung für die nächste Sitzung |
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Tagesordung öffentl. Teil Senat 09.01.2019.pdf |
Sitzungstermine: Der Senat tagt in der Regel an jedem 2. Mittwoch im Monat um 13:00 Uhr im Festsaal, Dülferstraße (Dülfersaal). Andere Sitzungszeiten und -orte sind möglich. Ein entsprechender Hinweis erfolgt in der vorläufigen Tagesordnung.
Sitzungstermine Senat 2018:
10. | Januar |
14. | Februar |
14. | März |
11. | April |
09. | Mai |
13. | Juni |
11. | Juli |
08. | August |
12. | September |
10. | Oktober |
14. | November |
12. | Dezember |
Nachfolgend finden Sie die bestätigten Protokolle des öffentlichen Teils der Sitzungen des Senats ab der 40. Sitzung.
Protokolle (Amtsperiode 2009 - 2014) |
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40. Sitzung 52. Sitzung |
Geschäftsordnung des Senats der TU Dresden
Geschäftsordnungs- und Verfahrensgrundsätze für Hochschulgremien der TU Dresden
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat setzte sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats nach § 81 Abs. 2 Satz 1 und 3 SächsHSFG und mindestens einer gleichen Anzahl von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsHSFG zusammen. Er ist zuständig für den Beschluss über die Grundordnung und die Wahl und die Abwahl der Rektorin bzw. des Rektors (§ 81 a Abs. 2 SächsHSFG).
Übersicht der Mitglieder des Erweiterten Senats
Vorläufiger Terminplan:
Sitzungstermine Erweiterter Senat 2017
Tag | Monat |
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13. | September |
11. | Oktober |
Tagesordnung für die nächste Sitzung |
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11.10.2017 |
Die Rektorin bzw. der Rektor, die Prorektorinnen und Prorektoren, die Kanzlerin bzw. der Kanzler, die Dekaninnen und Dekane und der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehören dem Senat und dem Erweiterten Senat mit beratender Stimme an.
Kommissionen
Senatskommissionen
- Planung, Haushalt und Struktur (Vorsitz: Prorektor für Universitätsentwicklung)
- Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs (Vorsitz: Prorektor für Forschung)
- Lehre (Vorsitz: Prorektor für Bildung und Internationales)
- Gleichstellung und Diversity Management (Vorsitz: Prorektor für Universitätsentwicklung)
Nach Beschluss des Senats vom 10.03.2010 kann jedes Mitglied des Senats an den Sitzungen der Kommissionen ohne Stimmrecht teilnehmen. Mit beratender Stimme gehören den Kommissionen im Auftrag des Kanzlers von diesem zu benennende Dezernentinnen/Dezernenten an, die sich wiederum vertreten lassen können.