Senat, Erweiterter Senat, Senatskommissionen
Inhaltsverzeichnis
Der Senat der TUD
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Der Senat ist ein zentrales Gremium der Technischen Universität Dresden (TUD). Er besteht aus bis zu 21 stimmberechtigten Mitgliedern (gemäß § 85 Absatz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes – SächsHSG). Er ist für die akademischen Angelegenheiten in den Bereichen Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung zuständig. Er befasst sich also mit mit allen grundsätzlichen Fragen und Themen, die die gesamte Universität betreffen oder von grundlegender Bedeutung sind.
Der Senat der TU Dresden trifft sich in der Regel an jedem zweiten Mittwoch im Monat zu seinen Sitzungen. Seine genauen Aufgaben und Zuständigkeiten sind in § 85 SächsHSG festgelegt.
Der Erweiterte Senat
Er setzt sich nach § 86 Absatz 1 SächsHSG aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats (gemäß § 85 Absatz 2 SächsHSG) und mindestens einer gleichen Anzahl von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedergruppen (gemäß § 51 Absatz 1 SächsHSG) zusammen. Er ist unter anderem für den Beschluss der Grundordnung der Universität sowie für die Wahl und gegebenenfalls die Abwahl der Rektorin oder des Rektors zuständig (gemäß § 86 Absatz 2 SächsHSG).
Senatskommissionen
An den Sitzungen der Senatskommissionen können alle Mitglieder des Senats teilnehmen, allerdings ohne Stimmrecht (gemäß § 13 Absatz 1 Satz 7 der Grundordnung der TUD). In jeder Kommission sind außerdem beratende Dezernent:innen vertreten. Diese werden vom Kanzler benannt und können sich vertreten lassen.
Der Senat der TUD hat gemäß § 85 Absatz 3, Satz 3 SächsHSG folgende Kommissionen eingesetzt:
- Kommission Planung, Haushalt, Struktur und Strategie (Vorsitz: Rektorin)
- Kommission Forschung und early career (Vorsitz: Prorektorin Forschung und Technologietransfer)
- Kommission Lehre (Vorsitz: Prorektor Bildung und lebensbegleitendes Studieren)
- Kommission Gleichstellung und Diversity Management (Vorsitz: Prorektorin Universitätskultur und Internationalisierung).