Sachgebiet 2.1 Hochschullehrende | Beamte
Prozess und Formular zur Beantragung einer Freistellung zu Forschungszwecken fertig gestellt
Wir haben für die Beantragung einer Freistellung zu Forschungszwecken den Prozess in der Prozessplattform Picture abgebildet und ein Formular zur vereinheitlichten Beantragung fertig gestellt. Sie finden den Link zum Formular am Ende der Seite. Wir möchten Sie ermutigen, dieses in der Praxis zu testen und Herrn Höpfinger ein Feedback dazu zu geben.
Einstellung von Personen aus Drittländern
Bitte beachten Sie:
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass vor der Einstellung von Personen aus Drittländern eine exportkontrollrechtliche Prüfung durchzuführen ist. Bis zur Festlegung und Etablierung von diesbezüglichen Verwaltungsprozessen bitten wir um Ihre Mitwirkung.
Um massive Verzögerungen im Einstellungsprozess zu vermeiden, prüfen Sie bitte so zeitig wie möglich im Einstellungsprozess ob die betreffende Person in den Sanktionslisten aufgeführt wird. Die Prüfung kann unkompliziert unter Verwendung der folgenden frei abrufbaren Finanzsanktionsliste über das Justizportal des Bundes und der Länder erfolgen. Diese Finanzsanktionsliste (FiSaLis 2023) dient der Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht (Link unten).
Bitte stellen Sie daher unter Eingabe von Name, Vorname, ggf. Geburtsjahr/Datum (insbes. bei Einstellung von Staatsangehörigen sog. Embargoländer) diese Kurzprüfung im Rahmen jeder Neueinstellung (gemeint sind insbes. auch alle nebenberuflichen Vertragsverhältnisse) sicher und vermerken Sie das Prüfergebnis im Einstellungsantrag.
Auf den Seiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) finden Sie auch eine Übersicht aktueller Embargoländer sowie weitergehende Informationen (Link unten).
Auch wir prüfen ab sofort Ihren Einstellungsantrag aus exportkontrollrechtlicher Sicht und müssen eine Einstellung dann ggf. zurückweisen.
Vielen Dank!
Mehr als 500 HochschullehrerInnen sind aktuell an Sachsens größter Universität berufen. Darüber hinaus bietet die TU Dresden auch hochqualifizierten NachwuchswissenschaftlernInnen die Möglichkeit der Einstellung als Juniorprofessor:in. Die Exzellenz der TU Dresden in Lehre und Forschung hängt unmittelbar von den Kompetenzen und Zielen der ProfessorInnen ab. Unser höchster Anspruch ist es daher Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren transparent, gleichstellungsorientiert, zügig und fair durchzuführen.
Vorübergehend vakante Professuren werden an der TU Dresden im Rahmen von Professurvertretungen besetzt. Etablierte SpitzenforscherInnen und NachwuchsforscherInnen sind eingeladen als GastprofessorInnen tätig zu werden. Weitere Informationen zu aktuellen Programmen finden Sie hier.
Überdies ist es der TU Dresden gelungen, führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft als HonorarprofessorenInnen oder Außerplanmäßige ProfessorenInnen zu gewinnen. Im Ergebnis dieser nachhaltigen Kooperationen können Lehrangebote diversifiziert werden und wertvolle Impulse für die Spitzenforschung an der TU Dresden ergehen.
Leitung: Patrick Pühn
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