25.03.2022
Ukraine-Hilfe für Studierende und Nachwuchswissenschaftler:innen der TUD: Hinweise zur Antragstellung
Hilfe der TU Dresden für vom Krieg in der Ukraine betroffene Studierende und Nachwuchswissenschaftler:innen
Wer kann sich für eine mögliche Unterstützung bewerben?
Studierende und Nachwuchswissenschaftler:innen der TU Dresden, die durch den Krieg in der Ukraine betroffen sind, können sich um eine Unterstützung durch die GFF e. V. bewerben. Voraussetzung für einen finanziellen Zuschuss ist der Nachweis eines Status an der Technischen Universität Dresden.
Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Die betroffenen Studierenden und Nachwuchswissenschaftler:innen reichen das Antragsformular und die notwendigen Nachweise per E-Mail unter ein. Der Antrag kann nur bei vollständiger Einreichung der Dokumente berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen müssen die Betroffenen einreichen?
- Antragsformular
- Für Studierende: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Für Nachwuchswissenschaftler:innen: Bestätigung der zuständigen Fakultät bzw. Einrichtung
Wie erfolgt die Förderung?
Nach Sichtung der Unterlagen wird unter Berücksichtigung der Spendeneinahmen über eine Unterstützung entschieden. Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt als Stipendienzahlung über die Dauer von zunächst drei Monaten oder in Form von Beihilfen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Kontakt:
Gesellschaft von Freunden und Förderern der TU Dresden e. V.
Telefon: 0351/46334442
Email: