21.02.2023
Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen im Beruf
Mit in Krafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten „Caregiver-Richtlinie“ (EU 2019/1158) am 24.12.2022 wurden die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle, die in § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt sind, erweitert.
Die sogenannte „Caregiver-Richtlinie“ (EU 2019/1158) legt individuelle Rechte fest, und zwar in Bezug auf
- die Arbeitsfreistellung für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt eines Kindes zum Zweck der Betreuung und Pflege,
- die Arbeitsfreistellung von Eltern anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes zur Betreuung dieses Kindes,
- die Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmer*innen, um eine angehörige Person oder eine im gleichen Haushalt wie der/die Arbeitnehmer*in lebende Person, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen auf erhebliche Pflege oder Unterstützung angewiesen ist, zu pflegen oder zu unterstützen, sowie
- flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmer*innen, die Eltern oder pflegende Angehörige sind.
Artikel 11 der Richtlinie verbietet, dass Personen schlechter gestellt werden, wenn sie diese Rechte in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur "Caregiver"-Richtlinie finden Sie hier.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem folgende Ausarbeitung zum Thema veröffentlicht (2021): Diskriminierungsschutz von Fürsorgeleistenden — Caregiver Discrimination