19.11.2025
Stellungnahme der sächsischen Fachverbände für den Gewaltschutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die sächsischen Fachverbände LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V., LAG Queeres Netzwerk Sachsen, LAG Queeres Netzwerk Sachsen, LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention in Sachsen e. V. sowie Kinderschutzbund Sachsen eindringlich gefordert, dass der Freistaat Sachsen das im Jahr 2024 durch den Bund verabschiedete Gewalthilfegesetz (GewHG) nicht nur formal umsetzt, sondern zugleich ein echtes und inklusives Hilfesystem für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Menschen schafft.
Konkret heißt das: Ab 2032 soll jeder Frau ein individueller Anspruch auf einen kostenfreien Platz in einem Frauenhaus sowie auf professionelle Beratung zustehen; dies verlangt das Bundesgesetz. () Für Sachsen gilt es nun durch ein Ausführungsgesetz und aktualisierte Förderrichtlinien dafür zu sorgen, dass dieser Anspruch auch flächendeckend erfüllt werden kann.
Die Verbände heben sechs Kernforderungen hervor: Erstens muss der Ausbau der Schutz- und Beratungsstrukturen zusätzlich erfolgen – vorhandene Angebote dürfen nicht durch neue gesetzliche Vorgaben ersetzt oder gekürzt werden. Zweitens dürfen Beratungs- und Schutzstellen nicht gezwungen sein, Eigenmittel aufzubringen, denn ihr öffentlich-rechtlicher Schutzauftrag verlangt eine verlässliche staatliche Finanzierung. Drittens fordern die Fachverbände einen eigenständigen Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf Schutz und Beratung – unabhängig vom Willen der Sorgeberechtigten und mit niedrigschwelligen Angeboten. () Viertens sollen trans- und nicht-binäre Personen sowie intergeschlechtliche Menschen ausdrücklich im Blick sein: Das aktuelle Bundesgesetz adressiert primär Frauen – die Landesumsetzung muss hier inklusiv sein. () Fünftens muss die Verantwortung nicht allein beim Land liegen: Kommunale Einrichtungen wie Jugendämter, Psychiatrien und Sucht-Hilfen müssen klar in das Gewaltschutzsystem eingebunden werden. Und sechstens sind Prävention und Barrierefreiheit unerlässlich: Es braucht dauerhaft finanzierte mobile, mehrsprachige und digitale Angebote sowie eine fortlaufende Bedarfsanalyse.
Die Fachverbände warnen: Ohne eine konsequente und inklusive Umsetzung droht, dass gerade die am stärksten gefährdeten Menschen – Kinder, Jugendliche, marginalisierte Gruppen – weiterhin durch die Ritzen des Systems fallen. Die Stellungnahme macht klar, dass das Gesetz allein nicht genügt, sondern ein wirksames Netz aus Schutz-, Beratungs- und Präventionsangeboten in Sachsen aufgebaut werden muss.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter: https://gewaltfreieszuhause.info/wp-content/uploads/2025/11/2025_Stellungnahme_-Ausfuehrungsgesetz_GewaltHG.pdf