Meldestelle für Barrieren
Mit Hilfe der Meldestelle für Barrieren können Angehörige sowie Gäste der TU Dresden Probleme melden, die ihnen beim Nutzen der universitätsweiten Angebote auffallen. Dies soll insbesondere Menschen mit besonderen Bedürfnissen ermöglichen, Barrieren auf einfache Art und Weise zu melden, die sie davon abhalten, selbstbestimmt und effektiv die Angebote unserer Universität zu nutzen.
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) sind seit September 2019 alle öffentlichen Stellen in Sachsen, einschließlich der Hochschulen, dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen (fortfolgend als „Websites“ bezeichnet) barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft neben den öffentlich zugänglichen Websites auch solche im internen Netz.
Zusätzlich muss für jede Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit, d.h. eine Konformitätserklärung zum Grad der Barrierefreiheit der Website, veröffentlicht werden. In dieser Erklärung müssen unter anderem die Teile des Inhalts benannt werden, die ausnahmsweise nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Zudem muss eine Möglichkeit bereitgestellt werden, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren zu melden sowie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
In diesem Zusammenhang hat das Rektorat der TU Dresden am 28. Juli 2020 die Errichtung einer Meldestelle für Barrieren und die Veröffentlichung des dazugehörigen Prozesses beschlossen (siehe Mitteilung der Prorektorin Universitätskultur 1/2020).
Prozess der Meldestelle für Barrieren
Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Websites der TU Dresden und deren Inhalten können über die bereitgestellten Onlineformulare zum Melden von Barrieren oder über die unten angegebenen Kontaktdaten der Meldestelle für Barrieren gemeldet werden. Alle Meldungen werden anschließend automatisch in das OTRS-Ticketsystem des ServiceDesk übernommen. Von dort aus werden alle Tickets von den Mitarbeiter:innen der Meldestelle koordiniert und an die jeweils zuständige Struktureinheit weitergeleitet. Die Verantwortung für die Behebung einer Barriere trägt die zuständige Struktureinheit.
Meldungen von digitalen Barrieren müssen dabei innerhalb einer angemessenen Frist, d.h. in der Regel innerhalb eines Monats, beantwortet werden. Sollte innerhalb der Frist keine Reaktion seitens der zuständigen Struktureinheit erfolgen, steht es der meldenden Person frei, sich an die sächsische Durchsetzungsstelle zu wenden.
Im Bedarfsfall können über die Meldestelle auch bauliche Barrieren gemeldet werden. Die Meldestelle selber sieht ihre Aufgabe in der Qualitätssicherung und Beratung bei der Bearbeitung der gemeldeten Barrieren sowie in der Berichterstattung.
Der detaillierte Verfahrensablauf kann innerhalb der PICTURE-Prozessplattform unter www.prozessplattform.de/tudresden von allen Beschäftigten der TU Dresden eingesehen werden. Geben Sie dazu bitte in der Suche unter „Modelle finden“ folgende Suchbegriffe ein: „Barrieren-Meldungen koordinieren“.
Kontakt
Koordinatorin
NameMandy Weickert
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Nöthnitzer Straße 46, APB 1102
01187 Dresden