Barrierefreiheit an der TU Dresden
Die TU Dresden hat sich dazu verpflichtet, an der sozialen Förderung ihrer Mitglieder mitzuwirken und die besonderen Bedürfnisse von Mitarbeitenden sowie Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu berücksichtigen.
So wird die gleichberechtigte Teilhabe gegenwärtig durch den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertrechtskonvention gestaltet. Diese Aktivitäten werden bekräftigt durch die Qualitätsziele der TU Dresden.
Verständnis von Barrierefreiheit
Im Rahmen von "Barrierefreiheit" steht zunächst stets die bauliche Barrierefreiheit der Hochschule im Fokus. In der UN-Behindertenrechtskonvention wird der Begriff jedoch weiter gefasst und beinhaltet für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen den "vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation" (UN-BRK Präambel, Satz V) und schließt somit viele weitere Aspekte und Ausprägungen der Barrierefreiheit mit ein. Dabei spielen nicht nur bauliche, sondern auch kommunikative, organisatorische, didaktische, strukturelle und gedankliche Hindernisse eine besondere Rolle.