Regelungen und Vereinbarungen
Folgende Regeln und Vereinbarungen werden bei der Anmeldung beim zentralen Backup-Service anerkannt
- Es gelten die allgemeinen Benutzungsregeln und Vorschriften des ZIH.
- Dem ZIH wird der Name von verantwortlichen Backup-Administratoren mitgeteilt. Wenn diese die Einrichtung verlassen, den Aufgabenbereich wechseln oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sind, werden dem ZIH (möglichst zuvor) neue Verantwortliche bzw. eine Vertretung mitgeteilt. Es werden nur den verantwortlich bzw. in Vertretung Administrierenden datenschutzrelevante Auskünfte erteilt.
- Wenn sich Verantwortliche trotz intensiver Bemühungen nicht ermitteln lassen, behalten wir uns gegebenenfalls das Löschen der entsprechenden Daten vor.
- Wenn ein Klient im Backup-Service nicht mehr benötigt wird, wird dies dem ZIH zeitnah mitgeteilt, damit die Daten gelöscht und die Ressourcen wieder freigegeben werden können.
- Wenn ohne Mitteilung von Gründen länger als 180 Tage keine Sicherung erfolgt, behalten wir uns nach Rücksprache mit den Verantwortlichen das Löschen der entsprechenden Daten vor.
- Der Backuperfolg und die gesicherte Datenmenge muss durch die zuständigen Administrierenden des Backup-Klienten überwacht werden. Dafür kann die tägliche Status-eMail verwendet werden.
- Die Teilnehmer am zentralen Backupservice verpflichten sich, sorgsam mit den Ressourcen umzugehen und dafür zu sorgen, dass Daten nur bei wirklichem Bedarf auf die Backup-Medien gelangen. Das betrifft insbesondere hohe Datenmengen und hohe Dateianzahlen. Bitte prüfen Sie, ob sich diese mit zip oder anderen Pack-Programmen sinnvoll zusammenfassen lassen.
Es gilt außerdem nachfolgende Lizenz-Vereinbarung zwischen dem Nutzer der umseitig genannten Software-Produkte (TSM), vertreten durch den unterzeichnenden Leiter, und der TU Dresden, vertreten durch das ZIH.
Lizenzvereinbarung
- Die TU Dresden ist Lizenznehmer, der Nutzer erhält nur das Nutzungsrecht.
- Es gelten die den übernommenen Software-Produkten anhängenden und die allgemeinen Lizenzbedingungen, die auch auf den Webseiten der Hersteller oder beim ZIH erfragt werden können.
- Der Nutzer ist berechtigt, die Software nur in der lizenzierten (beim ZIH bestellten) Anzahl und nur für Arbeiten in Lehre und Forschung auf den Rechnern in seinem Zuständigkeitsbereich durch Angeörige der TU Dresden nutzen zu lassen. Eine Genehmigung für private oder kommerzielle Nutzung wird hierdurch nicht erteilt, es sei denn, diese Nutzungsform ist in Vertrags- oder Lizenzbestimmungen oder vom Hersteller ausdrücklich genehmigt.
- Der Nutzer ist ferner berechtigt, im Rahmen der Lizenzbestimmungen Sicherungs- und Archivierungskopien der Software zu erstellen. Die Anzahl der Sicherungskopien darf die Anzahl der erworbenen Lizenzen nicht überschreiten.
- Je nach Art des Softwareerwerbes erhält der Nutzer das zeitlich unbefristete oder zeitlich befristete Nutzungsrecht. Ist die Nutzung zeitlich befristet, so ist der Nutzer nach Ablauf dieser Nutzungsfrist verpflichtet, die Software ohne Aufforderung durch das ZIH zu deinstallieren und die Sicherungskopien zu vernichten. Ist der Verbleib einer Sicherungskopie für Archivierungszwecke dringend erforderlich, so ist die Genehmigung des Herstellers hierfür einzuholen.
- Scheidet der Nutzer aus dem Dienstverhältnis mit der TU aus, so benennt er in Üereinstimmung mit dem Lehrstuhlleiter schriftlich einen Nachfolger. Erfolgt das nicht, erlischt das Nutzungsrecht. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung anteiliger Nutzungsgebühren. Alle überlassenen Unterlagen, Datenträger u.ä. sind zurückzugeben und eventuell angefertigte Programmkopien zu löschen.
- Der Nutzer darf diese Software nicht an Dritte weitergeben bzw. verkaufen, er hat Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor unbefugter Nutzung zu schützen.
- Das ZIH übernimmt keine Garantie für die funktionelle Richtigkeit der Software.
- Garantieansprüche innerhalb der im Lizenzvertrag vereinbarten bzw. der gesetzlichen Gewährleistungszeit sind dem ZIH unverzüglich anzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
- Der Nutzer haftet dem Lizenznehmer und/oder dem Lizenzgeber/Hersteller gegenüber für alle Shäden, die aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser Lizenzbedingungen entstehen.
- Verstößt der Nutzer in grober Weise schuldhaft gegen die Lizenzbedingungen, so ist das ZIH zur fristlosen Kündigung des Softwareproduktes ohne Rückerstattung von Gebühren berechtigt.
- Der Nutzer verpflichtet sich, eventuelle Folgekosten einzuplanen bzw. die entsprechenden Kündigungsfristen einzuhalten.
- Der Nutzer erhält mit der Software einen Überlassungsschein, bei Warenlieferung via FTP wird derselbe zugeschickt. Der Überlassungsschein bestätigt die Rechtmäßigkeit der Softwarenutzung. Bei Vorlage des Überlassungsscheines im ZIH kann im Havariefall erneut der Netzzugang eröffnet werden.
- Das ZIH nimmt die der SW-Bestellung entsprechende Umbuchung vor. Anhand des Überlassungsscheines, der die Preise der Software-Produkte enthält, ist der Nutzer in der Lage, die Richtigkeit der Umbuchung zu überprüfen.
- Wird vom Nutzer innerhalb der nächsten 4 Wochen (Datum des Postausganges im ZIH) kein Einspruch erhoben, gilt dies als Empfangsbestätigung für die umseitig beantragte Software.
- Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit der Lizenzbedingungen im Übrigen nicht. Mündliche Nebenabsprachen sind nichtig