Erweiterungsfachausbildung
Als Voraussetzung zum Ablegen der Erweiterungsprüfung gemäß § 22 LAPO I und zur späteren Erlangung der Lehrbefähigung in einem weiteren Fach besteht an der TU Dresden die Möglichkeit, die Ausbildung in einem weiteren Fach/einer weiteren Fachrichtung im Rahmen einer Weiterbildung zu absolvieren.
Dazu nehmen die Studierenden bzw. Absolvent:innen als Weiterbildungsteilnehmende am regulären Studienbetrieb teil und absolvieren alle Module des Fachs/der Fachrichtung (einschließlich Schulpraktika). Die Weiterbildung für das erste Erweiterungsfach ist kostenfrei. Es wird lediglich die semesterweise zu zahlende Gasthörergebühr fällig (entfällt für Studierende der TU Dresden). Weitere Informationen zur Weiterbildung können dem Weiterbildungskatalog der TU Dresden entnommen werden. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über den Weiterbildungskatalog online. Bitte bedenken Sie, dass die Teilnahme an der Weiterbildung Erweitungsfach/Lehramt nicht zur Verlängerung Ihrer Regelstudienzeit Ihres Lehramtsstudiengangs führt!
Folgender Verfahrensweg ist zu beachten:
- Zunächst sind allgemeine Informationen über das Studienangebot (z. B. im SINS oder im Weiterbildungskatalog) einzuholen. Wir legen Ihnen nahe, sich auch über den jeweiligen Fächerbedarf (Lehrerbedarf) zu informieren. Bei Fragen zur individuellen Planung können Sie sich gern an die Studienberatung im Studienbüro Lehramt wenden. Bei organisatorischen Fragen zur Weiterbildung und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zentrum für Weiterbildung.
- Wenn Sie aktuell im Lehramt an der TU Dresden studieren: Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Erweiterungsfachs die für Sie im regulären Lehramtsstudium geltenden Studiendokumente nicht beeinflusst. Die für Sie jeweils geltenden Studiendokumente finden Sie unter folgendem Link: https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium
- Bei der Aufnahme eines Erweiterungsfachs vor dem WS 2023/24 ist die jeweilige Studienordnung relevant, welche vor dem Jahr 2023 amtlich bekanntgegeben wurde (ggf. unter Beachtung aktueller Änderungssatzungen). Bei der Aufnahme eines Erweiterungsfachs ab dem WS 2023/24 ist (ausschließlich für das Erweiterungsfach) die jeweilige Studienordnung relevant, welche für ab dem Wintersemester 2023/24 neu immatrikulierte Studierende amtlich bekanntgegeben wurde. Die weiteren Studiendokumente bleiben davon unbeeinflusst (siehe oben).
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Haben Sie sich für ein Fach/eine Fachrichtung entschieden, nehmen Sie bitte ein Beratungsgespräch mit einer bzw. einem der zuständigen Studienfachberater:innen im angestrebten Erweiterungsfach in Anspruch.
- Bei Interesse am Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Martin Harfmann. Informationen zum Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) finden Sie auf den Webseiten des Fachbereichs. Die Studiendokumente stehen auf der Webseite des ZLSB zur Verfügung.
- Informieren Sie sich über die Modalitäten im jeweiligen Fach/Fachrichtung und bitten Sie um die Aufstellung eines individuellen Studienplans (mit allen Modulen aus dem regulären Studium des Fachs/der Fachrichtung und ggf. Einsicht in die Studienordnung des Fachs bzw. der Fachrichtung).
- Falls es für das entsprechende Fach/die Fachrichtung erforderlich ist, muss eine Eignungsfeststellungsprüfung entsprechend der Zugangsvoraussetzungen abgelegt werden! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig online über die Termine.
- Melden Sie sich über den Weiterbildungskatalog der TU Dresden an.
- Die Anmeldung von Modulprüfungen erfolgt online. Die Einschreibung findet im regulären Online-Einschreibezeitraum statt.
- Am Ende der Weiterbildung erhalten Sie vom Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt eine Bescheinigung, die alle absolvierten Module ausweist.
- Sind alle Module des regulären Studiums einschließlich der Schulpraktika auf der Bescheinigung ausgewiesen, können Sie sich nach bestandener Erster Staatsprüfung gem. LAPO I/Master-Prüfung beim Landesamt für Schule und Bildung zur Erweiterungsprüfung anmelden.
Sollten Sie Interesse am Erweiterungsfach Musik für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Oberschulen bzw. für das Lehramt an Gymnasien haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule für Musik Dresden.