BAföG
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Gemäß § 48 BAföG sind die Ausbildungsstätten zur Mitwirkung im Verfahren verpflichtet. Sie erhalten im Studienbüro Lehramt die zur Weiterförderung notwendige Bescheinigung über das Erreichen beziehungsweise Nichterreichen der üblichen Leistungspunktzahl.
Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die beziehungsweise der Auszubildende vorgelegt hat, dass die bis zum Ende des jeweiligen Fachsemesters übliche Zahl an Leistungspunkten erreicht wurden.
Für das 3. Fachsemester (in der Regel mit Stichtag zum 31.03.) dürfen Sie den Leistungsnachweis bereits vorzeitig positiv erbringen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Spätestens jedoch zum 4. Fachsemester (in der Regel mit Stichtag zum 30.09.) müssen Sie den Leistungsnachweis beim Studentenwerk Dresden einreichen, sowohl positiv als auch negativ.
Bitte beachten Sie für weiterführende Informationen die Homepage des Studentenwerk Dresden.
Die erforderlichen Leistungspunkte wurden durch die jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse unter Beachtung der gemäß Studienabläufpläne erreichbaren Leistungspunkte festgelegt. Entsprechende Übersichten finden Sie hier:
- Studiendokumente bis Wintersemester 2023/2024 (auslaufend)
- Studiendokumente ab Wintersemester 2023/2024
Ansprechpartner:innen im BAföG-Amt des Studentenwerks Dresden
Für alle Studierenden an den Dresdner Hochschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Dresden zuständig. Alle Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.
Prozess zur Beantragung des Leistungsnachweises
Bitte reichen Sie frühzeitig das Formular Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte gemäß §48 BAföG beim Prüfungsamt ein.
Entweder Sie reichen den Antrag im Original (per Post oder zu den Sprechzeiten des Front Desk persönlich) ein oder Sie senden ihn dem Prüfungsamt über das Kontaktformular des Studienbüro Lehramt digital als farbigen Scan (PDF/JPG) zu.
Dieses und weitere Formulare finden Sie auf der Homepage des Studienbüro Lehramt.
Bitte warten Sie mit der Beantragung nicht bis Sie alle Bewertungen im Prüfungsverwaltungssystem sehen !!!
Fehlen bei der Beantragung eventuell noch relevante Bewertungen zum Erreichen der erforderlichen Leistungspunkte, legt das Prüfungsamt Ihr Antragsformular zur Nachverfolgung auf Wiedervorlage. Diese wird regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Damit kann sichergestellt werden, dass die Fristen zum Nachweis beim Studentenwerk Dresden bestmöglich eingehalten werden können.
Sie erhalten nach erfolgter Überprüfung Ihrer Leistungen und dem Ausstellen der Bescheinigungen vom Prüfungsamt per E-Mail eine Zwischenmeldung zum Bearbeitungsstand und dem Ergebnis der Überprüfung.
Die Nachreichefristen für Leistungsnachweise für das 3. Fachsemester endet zum 31.07. und die Nachreichefrist für Leistungsnachweise für das 4. Fachsemester endet zum 31.01. Entscheidend zur Einhaltung ist der Posteingang des Originalnachweises beim Studentenwerk Dresden.
Die erstellten Leistungsnachweise müssen von den unterschriftsberechtigten Vorsitzenden der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse gezeichnet werden, daher ist je nach Verfügbarkeit und aufgrund der erforderlichen Postaufzeit mit einer Bearbeitungszeit von 3-5 Wochen zu rechnen.