Platzvergabe Blockpraktika
Die Blockpraktika werden in Abhängigkeit vom Studiengang in der Grundschuldidaktik bzw. in jedem studierten Fach und somit zweimal im gesamten Studienverlauf absolviert und sind in die entsprechenden didaktischen Module ab dem zweiten (Block A) bzw. ab dem sechsten Semester (Block B) eingeordnet (vgl. die fachbezogenen Studienordnungen).
Die Blockpraktika dienen der Weiterentwicklung von Kompetenzen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht unter Beachtung der durch die KMK beschriebenen Bildungsstandards. Die Studierenden sind zunehmend in der Lage, grundschul-, fach- bzw. berufsfelddidaktische und pädagogisch-psychologische Kenntnisse bei der Planung und Reflexion von Unterricht zu verknüpfen. Dazu vertiefen sie ihr Wissen zur methodisch sinnvollen Organisation und zur Reflexion von Lehr- und Lernprozessen. Diese Praktikumsform zeichnet sich dadurch aus, dass Studierende Unterricht für größere Einheiten selbständig und eigenverantwortlich planen und gestalten.
Die Blockpraktika sind obligatorisch. Das gesamte Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einem Portfolio und/oder anderen Prüfungsleistungen besteht. Konkrete Angaben dazu finden sich in den jeweiligen Modulbeschreibungen.
Die Prüfungsanmeldung für die dazugehörige(n) Prüfungsleistung(en) findet immer im Folgesemester nach dem Praktikum statt.
Die Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt steht den Studierenden als direkte Anlaufstelle für Fragen zur Verfügung.
Bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Blockpraktika beraten die jeweiligen Modulverantwortlichen der entsprechenden Institute der studierten Fächer bzw. Fachrichtungen. Hier finden Sie die Ansprechpartner:innen für das Blockpraktikum B.