09.12.2021
Grenzwerte für die Erteilung der Leistungsbescheinigung gemäß BAFöG - Rundschreiben des Prüfungsausschusses
In der Sitzung am 03.12.2021 hat der Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur auf
Grundlage der neuen Studien- und Prüfungsordnungen die Leistungspunktgrenzen für eine positive Leistungsbescheinigung gemäß § 48 BAFöG beschlossen.
Die Rundschreiben für Architektur und Landschaftsarchitektur finden Sie unter Rundschreiben des Prüfungsausschusses.