Informationen Studium
Die neue Studienordnung - meine Leistungen und ich
Erklär-Seite und Veröffentlichung der Äquivalenztabellen
Hilfe zur Studienorganisation Architektur und SELMA
How-To-Handle-SELMA und Hinweise zur Studienorganisation
Stundenpläne & Semesterablaufpläne
Die aktuellen Stundenpläne werden immer rechtzeitig vor Semesterbeginn publiziert. Sie können heruntergeladen, gespeichert und für den persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.
Stundenpläne Wintersemester 2024/2025
Die aktuellen Stundenpläne werden immer rechtzeitig vor Semesterbeginn publiziert. Sie können heruntergeladen, gespeichert und für den persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.
Stundenpläne Sommersemester 2025
Im Semesterablaufplan sind alle wichtigen Termine des Semesters wie Exkursionswochen, Prüfungszeiträume und vorlesungsfreie Zeiten fixiert.
Semesterablaufplan Sommersemester 2025 - Architektur
(Stand: 18.11.2024)
Semesterablaufplan Wintersemester 2024/25 - Architektur
(Stand: 15.07.2024)
Semesterablaufplan Sommersemester 2024 - Architektur
(Stand: 19.02.2024)
Semesterablaufplan Sommersemester 2025 - Landschaftsarchitektur
(Stand: 18.11.2024)
Semesterablaufplan Wintersemester 2024/25 - Landschaftsarchitektur
(Stand: 16.07.2024)
Semesterablaufplan Sommersemester 2024 - Landschaftsarchitektur
(Stand: 26.01.2024)
Studiendokumente
Die Modulhandbücher bieten einen Überblick über die in einem Semester empfohlenen Module, erforderliche Prüfungsleistungen, anrechenbare credits, zu erwartender Aufwand und vieles mehr. Weiterführende Informationen, Ordnungen etc. finden Sie ganz unten auf dieser Seite
Modulhandbücher der Studiengänge Architektur und Landschaftsarchitektur
Die amtliche Veröffentlichung der Studienordnung und der Prüfungsordnung, einschließlich aller Änderungssatzungen steht
auf der Seite des Studienbüros Bau und Umwelt zur verfügug.
Bitte wählen Sie in der Liste "Architektur", dann den zutreffenden Studiengang.
Amtliche Veröffentlichung der Studienordnung und der Prüfungsordnung,
Link zur PDF-Datei des grafischen Studienablaufplans
Link zur PDF-Datei des tabellarischen Studienablaufplans
Die Workloadverteilung der 2-semestrigen Module ist in folgendem Dokument dargelegt
PDF-Datei Workload 2-semestriger Module
Die Modulbezeichnungen entsprechen denen aus dem Modulhandbuch. Modulhandbücher bieten einen Überblick über die in einem Semester empfohlenen Module, erforderliche Prüfungsleistungen, anrechenbare credits, zu erwartender Aufwand und vieles mehr. Weiterführende Informationen, Ordnungen etc. finden Sie ganz unten auf dieser Seite
Modulhandbücher der Studiengänge Architektur und Landschaftsarchitektur
Häufige Fragen
Allgemeines
Das Diplom ist modular aufgebaut. Verschiedene Lehr- und Lernformen werden thematisch zu Modulen zusammengefasst und schließen mit einer Prüfung oder mehreren Prüfungsleistungen ab. Die Inhalte der Module sind in der jeweiligen Modulbeschreibung der betreffenden Studienordnung beschrieben. Die Dauer eines Moduls kann sich über ein oder mehrere Semester erstrecken.
Jede Studienordnung enthält einen Studienablaufplan, der als Empfehlung für die sachgerechte Aufteilung der einzelnen Module gedacht ist und dessen Einhaltung den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit ermöglicht.
Diese Abkürzung steht für Semesterwochenstunden. Eine Semesterwochenstunde ist eine Einheit von 45 Minuten Unterrichtszeit pro Woche im Semester. Dabei werden 15 Lehrveranstaltungswochen je Semester angenommen.
Um die durchschnittliche Arbeitsbelastung (Workload) und den individuellen Studienfortschritt zu dokumentieren, werden je nach Lern- und Arbeitsaufwand ECTS-Leistungspunkte für die Module vergeben. Ein Studienjahr entspricht im Sinne des ECTS im Vollzeitstudium idealerweise 60, ein Semester 30 Leistungspunkten. Ein ECTS-Punkt steht für angenommene 30 Arbeitsstunden. Die ECTS-Punkte werden immer erst dann erworben, wenn das zugehörige Modul insgesamt bestanden ist.
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Im Rahmen des Europäischen Hochschulraums sollen so Leistungen von Studenten vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar werden.
Alle wichtigen Termine für das Semester können Sie im Semesterablaufplan finden. Der immer aktuelle Semesterablaufplan und der Plan für das kommende Semester wird auf der Seite Informationen Studium veröffentlicht.
Der Studienjahresablaufplan beinhaltet Angaben zu den Lehrveranstaltungszeiten, Kernprüfungsphasen, den vorlesungsfreien Zeiten und Feiertagen an der TU Dresden. Dieser Plan ist Grundlage für die Semesterablaufpläne, jedoch nicht in allen Punkten übereinstimmend.
Studierende der höheren Semester können über den Lehrstuhl, an dem sie ihren Hauptentwurf bearbeiten, einen Arbeitsraum in der Bamberger Straße anfragen (begrenzte Anzahl).
Studierende im ersten bzw. zweitem Semester können in der Lockwitzer Straße bzw. in der Bamberger Straße einen Arbeitsraum erhalten. Informationen hierzu werden an alle Studierende des Jahrganges versandt.
Aktuell gibt es leider nicht für alle Studierende der Fakultät einen Arbeitsraum.
Für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung und chronischer Erkrankung gibt es an der TU Dresden zahlreiche Unterstützungsangebote.
Eine wichtige Möglichkeit stellt der Nachteilsausgleich dar, der beim Prüfungsausschuss auf Antrag gewährt werden kann.
Auf dieser Übersichtsseite sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst: Studieren mit Beeinträchtigung
Architektur und Landschaftsarchitektur kann an der TU Dresden in Teilzeit studiert werden und muss beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Universitätsübergreifende Informationen zum Studium in Teilzeit findet man hier. Ein Wechsel vom Vollzeit- in das Teilzeitstudium ist nach jedem Semester oder vom Teilzeit- in das Vollzeitstudium nach jedem 2. Semester ist möglich. Es gibt keinen einheitlichen Stundenplan für Teilzeit Studierende, dieser muss individuell erstellt werden.
Für ein Studium mit Kind gibt es an der TU viele Unterstützungsangebote:
Studentenwerk
Familiengerechte Hochschule TU Dresden
Bei Fragen zum individuellen Stundenplan und der persönlichen Studienorganisation hilft die Studienfachberatung oder Frau Dr. Cornelia Grohmann
An der TU Dresden wird der respektvolle und wertschätzende Umgang im Miteinander täglich auf vielfältige Weise gefördert. Deshalb missbilligt die TU Dresden jede Form von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Sie sieht es als ihre Pflicht an, ihre Mitglieder und Angehörigen hiervor zu schützen.
Die TU Dresden möchte alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden ermutigen, das Wort zu ergreifen, wenn es zu Vorkommnissen von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt kommt. Dies kann auf folgender Seite geschehen: Beschwerdestelle
Was tun bei Belästigung?
Betroffenen im Kontext von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt stehen zahlreiche Anlaufstellen für vertrauliche Beratung zur Verfügung. Dies können auf folgender Seite unter dem Reiter “Weitere Anlaufstellen” gefunden werden. Was tun bei Belästigung?
Auch die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät und des Fachschaftsrats unterstützen gern bei Problemen oder dem Finden der richtigen Anlaufstelle.
Mit der Immatrikulation in den Diplomstudiengang besteht die Möglichkeit bis zum berufsqualifizierenden, kammerfähigen Abschluss zu studieren.
Im Bachelor-Master-System bilden nur zwei aufeinanderfolgende Studiengänge in der richtigen Kombination einen kammerfähigen Abschluss. Dabei muss nach dem Bachelor eine Neubewerbung für den Master erfolgen, die auch scheitern kann, wenn z.B. ein bestimmter Notenschnitt im Bachelorzeugnis nicht erreicht wurde.
Die Situation mit dem Diplom ist eigentlich sehr komfortabel. Unsere Studierenden können 11 Semester sicher studieren, sobald sie zum Studium zugelassen wurden. Diese Studiendauer gibt dabei großen Gestaltungsspielraum für Erasmus, für die Einbindung des Praktikums etc.
Auch das BAFöG ist sehr viel einfacher über den gesamten Studienzeitraum zu beziehen, einmal beantragen, im 3. oder 4. Semester einen Leistungsnachweis einreichen und dann bis zum Ende des 11. Semesters BAFöG erhalten - ohne weitere Leistungsnachweise.
Ein Vorteil ist auch die vollständige Integration des Praktikums in das Studium. Für diese Dauer muss auch kein Urlaubssemester beantragt werden und es kann daher auch im Praktikum, insbesondere wenn dieses nicht oder nur sehr gering vergütet wird, BAFöG bezogen werden. Weiterhin wird bis zu einem Jahr des im Studium absolvierten Praktikums auf die Dauer der nötigen Berufspraxis für die Eintragung in die Architektenkammer angerechnet, wenn dieses nach dem dritten Studienjahr absolviert wurde.
Mit dem Diplomabschluss und der Wahl der Vertiefungsrichtung Städtebau ist nach dem erfolgreichen Abschluss und der entsprechend nachgewiesenen Berufspraxis auch die Doppeleintragung in Architektenliste und in die Stadtplanerliste der Architektenkammer möglich.
Eine Bescheinigung für die Rentenversicherung kann vom Prüfungsamt ausgestellt werden.
Viele Dokumente, Bescheide und Bescheinigungen, wie Immatrikulationsbescheinigungen, Studienverlaufsbescheinigungen und Exmatrikulationsbescheinigung können direkt im SELMA abgerufen werden.
Informationen zu Ausstellung von Studienzeitbestätigungen, Tätigkeitsbescheinigungen, beglaubigten Zeugniskopien und weiteren Ersatzdokumenten können beim Universitätsarchiv gefunden werden.
Studieninteressierte und Bewerbung
Alle Voraussetzungen für das Architekturstudium können im SINS - Studiengangsinformationssystem gefunden werden.
Vor dem Studium müssen keine besonderen Anschaffungen getätigt werden. Alles benötigte kann zum Semesterbeginn bei der Fachschaft erworben werden (Erstibeutel). Alle anderen benötigten Materialien werden rechtzeitig angekündigt.
Vorarbeiten ist nicht notwendig.
Genieße die (Frei-)Zeit vor dem Studium und mache, wenn möglich, Ausflüge und Reisen. Das bewusste Wahrnehmen und Beobachten der gebauten und auch nicht gebauten Umgebung, ob beim Wandern in der Natur oder in der eigenen oder fremden Stadt ist viel wert.
Bei viel Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn empfehlen wir das Absolvieren eines vierwöchigen Praktikums auf einer oder mehreren Baustellen vor dem Beginn des Studiums. Dies entspricht dem Modul „Baufachliche Praxis“ im Studiengang Architektur.
„Berufspraxis Pflanzen und Bauen“ heißt das entsprechende Modul im Bachelorstudiengang Landschaftsarchitektur und umfasst das vierwöchige Praktikum in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus.
Informationen zur späteren Anrechnung und insbesondere den notwendigen Dokumenten findest Du auf den Seiten des Praktikantenamts.
Neben der praktischen Tätigkeit und einer Einstimmung auf die Herausforderungen auf Baustelle können damit bereits vorab ECTS-Leistungspunkte erworben werden, die einen guten Puffer z.B. für das BAFöG darstellen.
Das Zeichnen per Hand wird im Studium vermittelt, vor dem Studium müssen keine besonderen Kenntnisse vorhanden sein.
Gute Kenntnisse in Mathe und Physik sind im Architekturstudium hilfreich und nützlich, aber keine zwingende Voraussetzung. Es genügt jeweils das Grundkursniveau für einen einfachen Start in die technischen Fächer.
Die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten für Studienbewerber:innen sind unter folgendem Link zu finden.
Die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten für Studienbewerber:innen , die außerhalb der EU wohnen, sind unter folgendem Link zu finden: https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/studienangebot/sins/sins_studiengang?autoid=267
Viele Fragen werden auch schon in diesem FAQ beantwortet. Bei weiteren Fragen hilft auch das ServiceCenterStudium weiter.
Für die Bewerbung im Diplomstudiengang Architektur und Bachelor Landschaftsarchitektur an der TU Dresden wird keine Mappe benötigt.
Für die Bewerbung zum Masterstudiengang Landschaftsarchitektur wird eine ausführliche Bewerbung benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Bewerbung läuft zentral über das Bewerberportal der TU Dresden. Ein Bewerbungsgespräch oder eine Eignungsprüfung gibt es nicht.
Der Numerus Clausus ist eigentlich die Aufnahmekapazität des Studiengangs. Diese ist begrenzt auf 100 Studienplätze Architektur und 45 Studienplätze Landschaftsarchitektur. Die erforderliche Note ergibt sich dann aus der Anzahl der Bewerbungen und den Abiturnoten und Wartezeiten der Bewerberinnen und Bewerber. Deshalb ist der NC (die notwendige Abiturnote) im Vorfeld unbekannt. Wie sich der NC berechnet und wie die Grenzwerte den letzten Vergabeverfahren waren können Sie hier finden.
Im Studienjahr 2023/24 steht eine Aufnahmekapazität von 100 Studienplätzen zur Verfügung.
Vor dem Studium muss kein Praktikum absolviert werden, es ist aber ratsam das vierwöchige Baupraktikum (mehr Informationen siehe hier), schon vor dem Studium, nach der Zulassung zum Studiengang, zu machen.
Dies entspricht dem Modul „Baufachliche Praxis“. Neben der praktischen Tätigkeit und einer Einstimmung auf die Herausforderungen auf Baustellen können damit bereits vorab ECTS-Leistungspunkte erworben werden, die einen guten Puffer z.B. für das BAFöG darstellen.
Die Bewerbung erfolgt durch hochschulstart.de. Hier finden Sie auch Informationen zu dem aktuellen Stand Ihrer Bewerbung.
Anrechnung
Die Bescheinigung der Fachsemesteranrechnung erfolgt vorab in der Bewerbungsphase. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme unter der Beachtung von notwendigen Bearbeitungszeiten ist daher unumgänglich.
Die Fachsemestereinstufung erfolgt pauschal vor Studienbeginn und damit vor der Anrechnung der Studienleistungen. Die Fachsemestereinstufung ist als Abschätzung des möglichen Umfangs der Studienleistungsanrechnung zu sehen.
Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester bedeutet daher nicht, dass die erbrachten Leistungen bis zu diesem Fachsemester angerechnet wurden, es bedeutet nur dass Module im ungefähren Umfang der angerechneten Semester angerechnet werden können.
Die Anrechnung der Leistungen erfolgt separat und erfordert eine eigenständige Beantragung.
Die Anrechnung erfordert immer einen Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen. Auf der Seite der Anrechnungsberatung sind diese aufgelistet.
Welche Anrechnungsmöglichkeiten bestehen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wurden die bisherigen Leistungen im gleichen Studienfach erbracht?
- Gibt es bereits einen Abschluss aus einem anderen Studium?
- Welche Art des Studienabschlusses liegt vor?
- An welcher Hochschule oder Universität wurde zuvor studiert?
- Ist diese Hochschule oder Universität im EU-Raum oder aus dem sonstigen Ausland?
- Welches Fach wurde zuvor studiert?
- Sind die erworbenen Kompetenzen vergleichbar oder gibt es wesentliche Unterschiede?
Um bei den Möglichkeiten nicht die Übersicht zu verlieren, empfiehlt sich eine frühe Kontaktaufnahme zur Anrechnungsberatung.
Nach erfolgter Anrechnung oder direkt zu Studienbeginn bei laufendem Anrechnungsverfahren ist ebenfalls eine Beratung bei Frau Dr. Cornelia Grohmann oder die Studienfachberatung zur Ausgestaltung des individuellen Stundenplans zu empfehlen.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester muss beantragt werden. Für die nötigen Formulare bitte eine Mail mit Betreff “Einstufung / Fachsemester” senden an folgende Adressen:
- Architektur an Dr. Xie: an.arch@ mailbox.tu-dresden.de
- Landschaftsarchitektur an Dr. Hanke: romy.hanke@ tu-dresden.de
Auf der Seite der Anrechnungsberatung sind allgemeine Informationen und Bedingungen und die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen zu finden.
Fragen zu Prüfungsangelegenheiten
Für Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden der TU Dresden, die jünger als drei Jahre sind, gibt es eine eigene Abteilung im Dezernat Studium und Weiterbildung. Auf der Webseite sind alle Dokumente benannt, die für eine Beglaubigung vorzulegen sind.
Beglaubigungen von älteren Dokumenten der TU Dresden und auch Abschriften von verloren gegangenen Originaldokumenten der TU Dresden erfolgen im Universitätsarchiv. Auf der Informationsseite des UA finden sich u.a. Angaben zu den vorzulegenden Dokumenten.
Das ist in der Regel nicht möglich. Bestandene Leistungen bleiben bestanden.
Eine Ausnahme hierzu besteht im Studiengang Architektur bei einem Freiversuch. Der Freiversuch muss beim Prüfungsamt beantragt werden und setzt voraus, dass das erstmalige Absolvieren der betreffenden Prüfungsleistung in einem Studiensemester vor dem im Studienablaufplan vorgesehenen absolviert wurde. Die genauen Regeln finden sich unter §16 der Diplomprüfungsordnung Architektur.
Weitere Ausnahmen gab es vorübergehend für Prüfungen zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2021 aufgrund von Sonderregeln in der COVID19-Pandemie.
Es kommt auf das Modul an. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Bei Modulen, die genau eine Prüfungsleistung haben, führt das Nichtbestehen dieser zum Nichtbestehen des Moduls. Hierüber wird (in Nicht-Pandemiezeiten) vom Prüfungsamt ein Bescheid erstellt und per Post versendet. Die Wiederholungspflicht richtet sich dann nach der Prüfungsordnung, wobei spätestens nach einem Jahr ein weiterer Versuch für diese Leistung erfolgen muss. Auch das “Kleingedruckte” in diesem Bescheid muss beachtet werden.
In Modulen, die mehrere Prüfungsleistungen haben, kann es sein, dass das Modul auch mit einer nicht bestandenen Prüfung am Ende doch bestanden ist, wenn die andere Leistung gut genug ist. Hier lohnt sich ein Blick in die Modulbeschreibung zu der nicht bestandenen Prüfungsleistung und insbesondere in die Zeilen “Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten” und “Leistungspunkte und Noten”. Damit eine mit 5,0 bewertete Prüfungsleistung in einem Modul mit Prüfungsleistungen, die verrechnet werden, wiederholt werden kann, muss die andere Leistung (oder die anderen Leistungen) so schlecht sein, dass das Modul insgesamt nicht bestanden wird. Nur dann ist die Wiederholung der mit 5,0 bewerteten Leistung überhaupt möglich. Wer die andere Leistung noch nicht absolviert hat und lieber direkt wiederholen möchte, kann einen Antrag auf Prüfungsverzicht stellen. Dann wird die andere Leistung (ebenfalls) mit 5,0 bewertet und die Wiederholung ist damit möglich.
In den Modulbeschreibungen mancher Module mit mehreren Prüfungsleistungen steht, “Das Bestehen der Modulprüfung ist … von der Bewertung aller Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) abhängig.” In diesen Fällen müssen alle Prüfungsleistungen bestanden werden. Die Wiederholungsregeln und -fristen entsprechen dann denen von Modulen mit einer Prüfungsleistung.
Wenn ein Wahlpflichtmodul durch nicht ausreichende Prüfungsleistungen nicht bestanden wurde, besteht auch die Möglichkeit, eine Umwahl vorzunehmen. Hierfür wird das nicht bestandene Modul aus dem Studienverlauf ausgebucht und ein neues Modul muss aus dem gleichen Wahlpflichtbereich gewählt werden. Die Umwahl muss beim Prüfungsamt beantragt werden und ist nicht umkehrbar.
Die Wiederholung ist immer dann möglich, wenn die Prüfungsleistung angeboten wird. Manche Prüfungen werden jedes Semester angeboten, andere nur einmal pro Jahr.
Die Wiederholung von bestehensrelevanten Prüfungsleistungen muss spätestens nach einem Jahr erfolgen.
Die Wiederholung einer bestehensrelevanten Prüfungsleistung, die beim 2. Versuch auch nicht bestanden wurde, muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Für diese Fristen zählen Urlaubssemester nicht mit und im Teilzeitstudium verdoppelt sich die Jahresfrist der 1. Wiederholung auf 2 Jahre.
Nein, einige Prüfungsleistungen werden nur im Wintersemester und andere nur im Sommersemester angeboten. Es besteht für die Lehrgebiete nur die Verpflichtung, jeweils am Ende des Modulzeitraums bzw. gemäß Studienablaufplan die entsprechende Prüfungsleistung anzubieten.
Die Teilnahme an der Prüfung ist nicht möglich. Die Ausgabe von Aufgaben und die Bewertung von Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen setzt die ordnungsgemäße Anmeldung voraus.
Bei studienbegleitenden Prüfungsleistungen (Konvolute, Seminararbeiten etc.) sind einige Lehrgebiete großzügig und bewahren auf Anfrage die erarbeiteten Leistungen auf, um eine Bewertung nach der Anmeldung in einem der folgenden Semester vorzunehmen. Hierfür gibt es aber keine Verpflichtung! Die Lehrgebiete können dies auch ablehnen, alle bisherigen Ergebnisse zurückgeben und auf die Verpflichtung zur Anmeldung verweisen. Dann muss die gesamte Prüfungsleistung mit neuen Aufgaben zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden.
Den Notendurchschnitt mitten im Studium zu berechnen, ist gar nicht so einfach.
Studien- und Prüfungsordnung 2015 Architektur: Die Ermittlung des Notendurchschnitts erfolgt mit gewichteten Modulnoten. Die Gewichtung ist im Anhang der Änderungsatzung 2019 für jedes in den Notendurchschnitt einzubeziehende Modul genannt. Es ist also jede einzelne Modulnote mit der entsprechenden Wichtung zu multiplizieren, und schlussendlich die Summe aller gewichteten Modulnoten durch die Summe der Wichtungsfaktoren zu teilen.
Studien- und Prüfungsordnung 2021 Architektur: Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt in mehreren Schritten:
Für jeden Studienabschnitt (Orientierungsjahr, Grundfachstudium, Hauptstudium) wird eine Abschnittsnote ermittelt. Diese entsprechen einem gewichteten Durchschnitt und es fließen die Pflichtmodule und die gewählten Wahlpflichtmodule jeweils mit der Gewichtung der Leistungspunkte ein. Der Vorteil zur vorigen Ordnung ist, dass die Abschnittsnoten nach Erreichen der Zwischenziele gleich bleiben.
Die Gesamtnote (der Gesamtdurchschnitt) wird nun ermittelt aus dem gewichteten Mittelwert von:
2-fach Abschnittsnote des Orientierungsjahres
8-fach Abschnittsnote des Grundfachstudiums
15-fach Abschnittsnote des Hauptstudiums
10-fach Endnote der Diplomarbeit
Ergänzend zum Notendurchschnitt wird auch eine ECTS-Bewertung errechnet. Diese kann nicht selbst errechnet werden, sondern entsteht durch Vergleich der individuellen Gesamtnote mit den Gesamtnoten der anderen Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs. Dabei gilt folgende Skala:
A die besten 10%
B folgende 25%
C folgende 30%
D folgende 25%
E die letzten 10%
Der Rücktritt von modulabschließenden Prüfungsleistungen (Klausuren, mündliche Prüfungen) aus Krankheitsgründen muss unverzüglich dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest (Vorlage) und ein formloses, schriftliches Schreiben, von welcher Prüfung der Rücktritt erfolgt, im Prüfungsamt eingereicht werden.
Bei Postversand sind Atteste ausschließlich an folgende Adresse zu versenden: Technische Universität Dresden
Fakultät Architektur
Prüfungsamt
01062 Dresden
Eine Krankmeldung für bausteinbegleitende und studienbegleitende Prüfungsleistungen muss beim Lehrstuhl eingereicht werden. Hierfür genügt die AU-Bescheinigung (gelber Krankenschein). Die Prüferin bzw. der Prüfer kann dann auf dieser Grundlage die Bearbeitungszeit verlängern und z.B. für Referate oder Präsentationen neue Termine festlegen. Gleiches gilt für Abgabetermine von Teilleistungen (z.B. Konvoluten).
Für die Abwesenheit in Lehrveranstaltungen ist keine Entschuldigung notwendig.
Bei längerer Krankheit gibt es außerdem die Möglichkeit ein Urlaubssemester zu beantragen.
Unter Einhaltung der Fristen kann die Abmeldung von Prüfungsleistungen über selma geschehen.
Gemäß §4 (2) der geltenden Prüfungsordnungen der Fakultät Architektur werden Form und Frist der An- und Abmeldungen zu Prüfungsleistungen vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semester fakultätsüblich bekannt gegeben.
Für die Abmeldung ohne Angabe von Gründen von Klausuren und mündliche Prüfungen wurde vom Prüfungsausschuss Architektur dauerhaft eine Frist von 10 Werktagen vor dem Prüfungstermin festgelegt.
Die An- und Abmeldezeiträume für alle Prüfungsleistungen werden jeweils semesterbezogen von Prüfungsausschuss beschlossen und im Semesterablaufplan veröffentlicht.
Für jede Modulprüfung hat man drei Versuche.
Die genaue Reglung zur Wiederholung von Modulprüfungen ist in der Prüfungsordnung im § 17 nachlesen: Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens der Modulprüfung. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als erneut nicht bestanden.
Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, umfasst nur die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bzw. mit „bestanden“ bewerteten Prüfungsleistungen. Bei der Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die eine oder mehrere wählbare Prüfungsleistungen umfasst, sind die Studierenden nicht an die vorherige Wahl einer nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bzw. mit „bestanden“ bewerteten Prüfungsleistung gebunden.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nur im Freiversuch nach § 16 Absatz 2 der Prüfungsordnung zulässig und umfasst alle Prüfungsleistungen.
Fehlversuche der Modulprüfung aus dem gleichen oder anderen Studiengängen werden übernommen.
Nach dem kompletten Abschluss aller Module des Studienabschnittes Grundfachstudium wird vom Prüfungsamt automatisch ein Zwischenzeugnis über das absolvierte Vordiplom ausgestellt. Zur Abholung bitte die Sprechzeiten des Prüfungsamtes beachten.
Wenn das Zwischenzeugnis nicht abgeholt wird, dann wird dieses zusammen mit dem Diplomzeugnis ausgehändigt.
Das Vordiplom ist kein Studienabschluss, es ist ein Zwischenzeugnis. Dementsprechend kann man sich damit i.d.R. nicht für ein Masterstudium bewerben.
Der Diplomstudiengang Architektur erlaubt es nicht mit einem Bachelor abzuschließen. Es kann auch kein Bachelorzeugnis oder Bachelor Supplement ausgestellt werden.
Der Studiengang ist ein konsekutiver Studiengang mit einer direkten Abfolge aller Studienabschnitte über eine Dauer von 11 Semestern. Ein früherer Ausstieg mit Abschluss ist nicht möglich.
Studierende, welche aus verschiedenen Gründen, einen Bachelorabschluss erhalten möchten, wird angeraten, spätestens zum 6. Semester an eine andere Hochschule zu wechseln, um dort den Abschluss durch Anrechnung, Absolvieren fehlender Module des Wechselstudiengangs und dem Schreiben der Bachelorarbeit zu erhalten.
Bei der Anmeldung zur Diplomarbeit können noch Leistungen offen sein. Im Formular wird mit Markierungen zwischen „absolviert“ und „wird gerade belegt“ unterschieden.
Für die Zulassung zur Diplomarbeit (Ausgabe der Aufgabenstellung) müssen alle Modulprüfungen im Pflichtbereich aller Studienabschnitte bestanden sein. Außerdem müssen die jeweils gewählten Module aus dem „Wahlpflichtbereich Entwerfen“, dem „Wahlpflichtbereich Projekte“ und dem „Wahlpflichtbereich Konstruktion und Technik“ bestanden sein.
Jede Studentin und jeder Student hat die Möglichkeit, sich gemäß § 12 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) aus wichtigem Grund vom Studium befristet beurlauben zu lassen.
Gemäß § 12 Abs. 3 ImmaO soll die Zeit der Beurlaubung 2 Semester nicht überschreiten. Dies gilt nicht für Beurlaubungen zum Zwecke eines Studienaufenthaltes im Ausland sowie für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfrist oder der Elternzeit entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer. Ebenso werden Fristüberschreitungen, die der Student nicht zu vertreten hat, gemäß § 10 Abs. 3 ImmaO nicht auf die Berechnung der Zeiten für Beurlaubungen angerechnet.
Für die Beantragung einer Beurlaubung müssen Sie Ihre Antragsdaten online im selma-Studierendenportal im Menü unter [Studienorganisation] und [Antragsübersicht] eingeben. Danach müssen Sie sich das Formular ausdrucken, unterschreiben und an das Immatrikulationsamt oder Auslandsamt senden. Nach postalischem Eingang erfolgt die Antragsbearbeitung durch das Immatrikulationsamt/Auslandsamt. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum fälligen Semesterbeitrag.
Weitere Informationen dazu können hier gefunden werden: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung
Die Anmeldung zur Diplomarbeit erfolgt über das Prüfungsamt. Alle dazu notwenigen Formulare und Unterlagen werden auf der Website vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.
Die Fristen für die Diplomanmeldung werden im jeweils Semesterablaufplan frühzeitig bekannt gemacht und auf der Website der Fakultät unter Studium News veröffentlicht. Allgemein muss die Anmeldung ungefähr in der Mitte des Semesters VOR dem geplanten Diplomsemester erfolgen.
Kurse & Kurseinschreibung
Nein, ein Hauptentwurf kann jeweils nur einmal erfolgreich absolviert werden. Genau wie jedes andere Modul können auch die Entwürfe nur einmal abgeschlossen werden.
Nach der neuen Studienordnung (2021):
Im Grundstudium muss im Wahlpflichtbereich Allgemeine Qualifikation sowie im Wahlpflichtbereich Projektqualifikation jeweils ein Modul mit fünf Leistungspunkten absolviert werden.
Im Hauptstudium muss im Wahlpflichtbereich Entwerfen einer der beiden Vertiefungsentwürfe mit 15 Leistungspunkten gewählt werden und daneben:
im Wahlpflichtbereich Projekte ein Modul mit 5 Leistungspunkten
im Wahlpflichtbereich Konstruktion und Technik ein Modul mit 5 Leistungspunkten
Im Wahlpflichtbereich Weiterer Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 20 Leistungspunkten zu wählen. Dies sind je nach Wahl zwei bis vier Module.
Die Erstellung des Stundenplans erfolgt selbstständig. Richten Sie sich bei der Zusammenstellung Ihrer Lehrveranstaltungen nach ihrer fachrelevanten Studienordnung, den Modulbeschreibungen und nach dem gültigen kommentierten Vorlesungsverzeichnis.
Beachten Sie bei der Auswahl Ihrer Module, dass sich die Module in Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule unterteilen können. Im Anhang der Studienordnung des jeweiligen Studienganges befindet sich ein Studienablaufplan, der Ihnen bei der Organisation Ihres Stundenplanes helfen kann.
Außerdem kann ein Stundenplan für jedes Semester hier (Link dann aktualisieren) gefunden werden. Dieser Stundenplan ist eine Empfehlung und keine feste Vorgabe. Bei dringenden Fragen kontaktieren sie bitte die Fakultäts- oder Fachstudienberater.
Ja, das ist möglich.
Allerdings können nur die verpflichtenden wahlobligatorischen Module in die Notenberechnung einfließen.
Die Anmeldung erfolgt in selma über den „Zusatzbereich“. Umbuchungen in kleinem Umfang können im Rahmen der Anmeldung zur Diplomarbeit im Prüfungsamt „umsortiert“ werden.
Zu beachten ist, dass die Zusatzmodule parallel mit den letzten offenen Pflicht- und notwendigen Wahlpflichtmodulen begonnen werden müssen. Wenn nämlich alle diese Leistungen vollständig sind, dann wird gemäß § 22 (3) der Prüfungsordnung die Diplomarbeit zwangsweise ausgegeben.
Die Studienordnung sieht vor, dass pro Studienjahr 60 Leistungspunkte (LP) erreicht werden. Die Anzahl an Modulen sollte entsprechend gewählt werden.
Ein Stegreif ist ein kleiner zeitbegrenzter Entwurf, bei dem es um eine schnelle und vor allem konzeptionelle Ideenfindung geht. Jedes Semester werden von verschiedenen Lehrstühlen unterschiedliche Stegreife angeboten.
Das Modul AD651 Stegreifentwerfen ist ein Wahlpflichtmodul mit dem man 5 LP bekommen kann. Für dieses Modul müssen drei Stegreifentwürfe abgeschlossen werden.
Die Online-Plattform für Akademisches Lehren und Lernen OPAL ist die zentrale Lernplattform an der TU Dresden. Über die Plattform werden Informationen, Skripte und Lehrmaterialien zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen bereitgestellt und Studierende können sich in Lehrveranstaltungen einschreiben. OPAL ermöglicht zeit- und ortsunabhängiges eLearning auch für das gemeinsame Arbeiten in Wikis, Foren und Gruppen.
Über OPAL können Studierende auch allein kleine Lerngruppen bilden (z.B. mit Freunden) und sich Materialien austauschen, Wikis und Quizze organisieren, ...
Wann muss ich mich zwischen Hochbau und Städtebau entscheiden?
Sollten Sie ein Kurs nicht beenden wollen, dann sollten Sie sich in selma wieder vom Kurs abmelden.
Dies ist einerseits ein Gebot der Fairness, um anderen Studierenden noch die Möglichkeit zu geben, an dem Kurs teilnehmen zu können, andererseits werden zu bestimmten Kursen, die für die Lehrenden betreuungsintensiv sind, Studierende automatisiert zu den zugehörigen Prüfungsleistungen angemeldet (z.B. bei Entwürfen).
Zur Absolvierung der Vertiefungsrichtung Städtebau müssen folgende Module als Pflichtmodule dieser Vertiefungsrichtung bestanden sein:
1. Vertiefungsentwurf Städtebau
2. Immobilienökonomie
3. Bauleitplanung
4. Vertiefungsmodul Städtebau
5. Einführung in die Landschafts- und Raumplanung
Weiterhin muss die Diplomarbeit zu einem städtebaulichen Thema bearbeitet werden.
Die Regeln der Überleitung sind hier zu finden:
Erklär-Seite und Veröffentlichung der Äquivalenztabellen
Die wirklich zu beachtenden Unterschiede zwischen geltender und neuer PO umfassen folgende Positionen:
- Das Modul „Planungs- und Baurecht“ ist ein Pflichtmodul.
- Der Lehrinhalt „Bauantrag“ aus dem 3. Teilbeleg ist zukünftig ein eigenständiges Pflichtmodul
Beide Module müssen damit vor der Zulassung zur Diplomarbeit nach neuer Ordnung erbracht oder aufgrund der Belegung nach alter Studienordnung nachgewiesen werden.
UND:
Bereits erteilte Zulassungen zur Abschlussarbeit werden nicht zurückgenommen. Hierfür gibt es bereits einen Beschluss des Fakultätsrats.
Wenn Sie also planen, im WiSe 2022/23 Ihre Diplomarbeit zu schreiben und dafür im Sommersemester 2022 eine Zulassung zur Diplomarbeit beantragt und erhalten haben, dann bleibt diese Zulassung bestehen und Sie können das Studium auch komplett nach alter PO beenden.
Kunstkurse werden je nach Umfang in A und B aufgeteilt, wobei Kunstkurse aus dem Katalogteil A einen Umfang von 4 SWS aufweisen, Kunstkurse aus dem Katalogteil B einen Umfang von 2 SWS
Nach der neuen Studienordnung (2021) müssen nur noch 4 SWS im Pflichtbereich im Modul “Ausgewählte Aspekte des Darstellens” gemacht werden. Hierbei können ein Kurs á 4 SWS aus dem Katalog der Kunstkurse Teil A oder zwei Kunstkurse á 2 SWS aus dem Katalog der Kunstkurse Teil B gewählt werden.
Bei der Wahl einer Lehrveranstaltung aus dem Katalog der Kunstkurse Teil B muss ein Kunstkurs mit einem Konvolut und ein Kurs mit einem Stegreifportfolio absolviert werden.
Im „Weiteren Wahlpflichtbereich“ des Hauptstudiums können ein oder zwei weitere Kunstkurse im Rahmen des Moduls „Ergänzende Aspekte des Darstellens“ gewählt werden.
Nein, müssen Sie nicht. Wir empfehlen es aber. Nur wer nach Stundenplan studiert, hat von der Fakultät die Gewähr, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
Wenn Sie einen eigenen Stundenplan selbst zusammenstellen, müssen Sie u.a. auf folgende Aspekte achten:
- Überschneidungsfreiheit zwischen den Lehrveranstaltungen
- Erfüllen der inhaltlichen Voraussetzungen
- Beachten der empfohlenen Anzahl von Leistungspunkten je Studienjahr
- Planung der Studienzeit durch Verschiebungen
Doppelbelegungen sind bei dem reichhaltigen Angebot an Lehrveranstaltungen nicht zu vermeiden. Treffen Sie deshalb selbstständig eine Auswahl über die Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten. Legen Sie dabei die Priorität auf die Veranstaltungen, die Sie benötigen, um ein Modul vollständig abzuschließen. Beachten Sie dabei auch, dass bestimmte Veranstaltungen nur einmal im Studienjahr angeboten werden.
Eine Übersicht zur von der Studienordnung empfohlenen Modulbelegung, genannt Studienablaufplan, kann in der zweiten Anlage der Studienordnung gefunden werden.
Die Studienordnung finden Sie hier.
Im Hauptstudium besteht die Möglichkeit der Belegung der Vertiefungsrichtung Städtebau.Diese ist eine Erweiterung der Architektenausbildung, die räumliches Denken und Gestalten mit konzeptionellen stadt- und regionalplanerischen Fähigkeiten verbindet. Für die Vertiefungsrichtung Städtebau gibt es eine separate Beilage zum Abschlusszeugnis. Diese eröffnet verschiedene Möglichkeiten sich nach dem Studium in der Stadtplanung zu betätigen.
Nach der nachgewiesenen Berufspraxis kann damit eine Eintragung in die Stadtplaner:innenliste der sächsischen Architektenkammer beantragt werden. Weiterhin eröffnet die Vertiefungsrichtung die Aufnahme in den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Städtebau.
Ab dem 6. Semester, spätestens mit der Einschreibung zum Vertiefungsentwurf (5. Hauptentwurf) kann man sich für die Vertiefungsrichtung Städtebau entscheiden.
Übertritt in die neuen Studiendokumente
Ja, alle Studierende müssen in den neuen Ordnungen übertreten.
Eine Ausnahme besteht für alle Studierenden, die die Zulassung für die Diplomarbeit oder die Masterarbeit im Sommersemester 2022 erhalten. Diese können ihr Studium vollständig nach der bisherigen Ordnung abschließen.
Alle anderen Studierenden werden am 01.10.2022 in die neuen Ordnungen umgetragen, d.h. übergeleitet und werden ihr Studium nach der neuen Ordnung abschließen.
Genaue Regeln für die Überleitung können auf dieser Seite gefunden werden zu finden.
Mit Studiendokumente sind die amtlichen Dokumente für die Studiengänge der Fakultät gemeint.
Der Begriff fasst folgende Dokumente zusammen:
Studienordnung
- enthält alle Modulbeschreibungen
- umfasst die empfohlenen Studienablaufpläne
- definiert die Arten der Lehrveranstaltungen
Prüfungsordnung
- beschreibt den Aufbau des Studiums
- definiert die Prüfungsarten
- umfasst Regeln für Noten und Zeugnisse
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Auslaufende Akkreditierung der bisherigen Studiengänge
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Implementierung von Vereinbarungen in der TU Dresden (5-LP-Module)
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Reduktion der Prüfungslasten
- Umwandlung von Pflichtmodulen in Wahlpflichtmodule
- Umwandlung von Wahlpflichtmodulen in Pflichtmodule
- Alle Module haben zukünftig 5 / 10 / 15 / 25 Leistungspunkte
- Verschiebung von Modulen im Studienablauf
- Implementierung neuer Module
- Eliminierung obsoleter Module
- ...
Für alle vor dem Wintersemester 2021/22 immatrikulierten Studierenden gelten die neuen Studiendokumente ab dem Wintersemester 2022/2023.
Für alle seit Oktober 2021 neu immatrikulierten Studierenden gelten die neuen Dokumente ab Studienbeginn.
Alle, die im Sommersemester 2022 oder im Wintersemester 2022/23 die Diplomarbeit absolvieren, müssen nicht in die neuen Studiendokumente übertreten.
Wichtig ist vor allem, dass das Modul “Planungs- und Baurecht“ nun ein Pflichtmodul ist. Außerdem ist der Lehrinhalt „Bauantrag“ aus dem 3. Teilbeleg zukünftig ein eigenständiges Pflichtmodul.
Beide Module müssen damit vor der Zulassung zur Diplomarbeit nach neuer Ordnung erbracht oder aufgrund der Belegung nach alter Studienordnung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen dazu können hier gefunden werden.
Bereits erteilte Zulassungen zur Abschlussarbeit werden nicht zurückgenommen. Hierfür gibt es bereits einen Beschluss des Fakultätsrats.
Wenn Sie also planen, im WiSe 2022/23 Ihre Diplomarbeit zu schreiben und dafür im Sommersemester 2022 eine Zulassung zur Diplomarbeit beantragt und erhalten haben, dann bleibt diese Zulassung bestehen und Sie können das Studium auch komplett nach alter PO beenden.
Allgemeine Qualifikation / Sprachkurse
Der Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) ist Bestandteil jedes Studiengangs an der TU Dresden. Im Kern- und Ergänzungsbereich Ihres Studiums erwerben Sie vorrangig fachspezifische Kenntnisse. Dieses Wissen können Sie im AQua-Bereich um fächerübergreifende Kompetenzen erweitern. Der AQUA-Bereich ist in fast allen Fächern in mehrere Module aufgeteilt.
Nach der neuen Studienordnung muss im Wahlpflichtbereich Allgemeine Qualifikation im Grundstudium ein Modul mit fünf Leistungspunkten gewählt werden. Dazu stehen vier Module zur Auswahl.
Dabei können auch ein oder mehrere konkrete Angebote aus dem Angebot „Studium Generale“/„Integrale“ oder anderen Angeboten zur Allgemeinen Qualifikation der TU Dresden gewählt werden.
Insgesamt müssen im Grundstudium nach der neuen Studienordnung 5 Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich Allgemeine Qualifikation erworben werden, wobei mindestens eine Prüfungsleistung benotet sein muss.
Weitere “AQUA-Punkte” können im Wahlpflichtmodul “Zusatzqualifikation Architektur” im “Weiteren Wahlpflichtbereich” eingebracht werden.
Eine Übersicht des immer aktuellen Angebotes kann hier gefunden werden: studium-generale-Datenbank.
Details zur Einschreibung können auf der jeweiligen Kursseite gefunden werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studium Generale / Integrale Angebotes wird hierfür ein Schein durch den jeweiligen Prüfer ausgestellt. Dieser muss bis spätestens zur Diplomanmeldung beim Prüfungsamt eingereicht werden um in selma eingetragen zu werden.
Nach der neuen Studienordnung müssen keine Sprachkurse mehr belegt werden.
Allerdings muss im Grundfachstudium ein Modul im Wahlpflichtberiech Allgemeine Qualifikation belegt werden. Dazu kann aus vier Modulen gewählt werden, wozu auch die Module „Berufs und Wissenschaftssprache Architektur” und „Elementarstufe Fremdsprache” gehören.
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses wird ein Schein ausgestellt. Dieser muss bis spätestens zur Diplomanmeldung beim Prüfungsamt eingereicht werden, um in SELMA erfasst zu werden.
BAFÖG
Die Grenze an Leistungspunkten, welche für einen positiven Leistungsbescheinigung gemäß § 48 BAFöG erreicht werden muss, wird vom Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnug festgelegt.
Die Aktuellen Grenzwerte können auf der Website des Prüfungsamtes unter Rundschreiben nachgelesen werden.
Link zu der Website
Bei Fragen zum BAFöG hilft sowohl der Studierendenrat (StuRa) der TU Dresden als auch das Studentenwerk:
Technik & Software
Viele Hersteller bieten kostenlose oder reduzierte Software für Studierende an.
Alle Mitglieder der TU Dresden erhalten außerdem Microsoft Office Produkte über das Campussachsen Portal
Weitere Informationen zur Software können hier und hier auf der Seite vom ZIH gefunden werden.
Für den Studienstart werden keine Softwarekenntnisse vorausgesetzt. Verschiedene Module erwarten die Anwendung üblicher Büroanwendungen (Textbearbeitung, Tabellenkalkulationsprogramm und Webbrowser).
Im Verlauf des Studiums werden Kenntnisse in Bild- und Layoutprogrammen sowie in CAD-Programmen erworben. Spezifische Software wird dabei nicht vorgeschrieben.
Grundsätzlich ist die Anschaffung eines leistungsfähigen Computers/Laptops ratsam. Während in den ersten zwei Semestern des Studiums noch viel per Hand gezeichnet wird, spielt er in den folgenden Semestern eine immer größere Rolle. Eine kleine Übersicht dazu hier.