Äquivalenzprüfung
Äquivalenzprüfungen dienen dazu, im Ausland erworbene Studienabschlüsse zu beurteilen, um zu prüfen, ob diese in Deutschland anerkannt werden und für die angestrebte Beschäftigung an der TUD qualifizieren. Im Falle der Einstellung einer Person, die einen (den höchsten) oder mehrere Studienabschlüsse im Ausland erworben hat, ist also eine Äquivalenzprüfung notwendig, damit das Einstellungsverfahren durchgeführt werden kann.
Für Unterstützung zum Thema Äquivalenzprüfungen wenden Sie sich bitte stets an den Referent Internationales des Bereichs.
Bereichsdezernent
NameHerr Dr. rer. nat. André Lindner
& Referent Internationales
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Hülsse-Bau, Südflügel, Raum 595 Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
- wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
- sonstige Beschäftigte/Beamte
- wissenschaftliche Hilfskräfte
- Studentische Hilfskräfte (SHK): Antragstellung von TUD-Studierenden in Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengängen
- Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK), die zugleich als Studierende immatrikuliert sind, ausgenommen Promotionsstudierende
- wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, sonstige Beschäftige/ Beamte und wissenschaftliche Hilfskräfte in den Zentralen Einrichtungen und der Zentralen Universitätsverwaltung
- Promotionen
- die Aufnahme auf die Doktorand:innenliste
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 8, Sachgebiet 8.3 (International Office)
- vollständig ausgefülltes und digital signiertes Formular (alternativ das unterschriebene Original)
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Kopien aller bisher erlangten Studienabschlüsse (Bachelor, Master, Magister, Diplom, etc.) mit Nachweis der Studienleistungen. Dies umfasst folgende Dokumente:
- Zeugnisse und/oder Urkunden der jeweiligen Abschlüsse
- Diploma Supplement, Transcript of Records bzw. Fächer-Noten-Übersicht
- falls vorhanden: Promotions-, PhD-, Habilitations-, Venia legendi-Urkunde
- Unterlagen zu etwaigen Studienabschlüssen aus Deutschland
- Kopien der Übersetzungen der Studienabschlüsse als Scan (entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache)
Alle Formulare sind vorzugsweise in digitaler Form als pdf-Dateien per Mail einzureichen!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an den Referenten Internationales des Bereichs Bau und Umwelt. Alternativ können Sie die Unterlagen per (Haus-)Post an die Bereichsverwaltung senden. Die Mail-Adresse finden Sie in der Kontaktbox.
Bitte prüfen Sie vorab die Unterlagen auf Vollständigkeit, um Verzögerungen im Prozess der Äquivalenzprüfung zu vermeiden!
Ab Vorlage der vollständigen Unterlagen benötigen wir in der Regel fünf Werktage für die Prüfung. Die Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die Unterlagen nicht vollständig oder falsch ausgefüllt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit sich bei komplizierten Fällen verzögern kann. In diesem Fall werden Sie per E-Mail informiert.
Hinweis: Äquivalenzprüfungen, die vor dem Jahreswechsel noch durchgeführt werden sollen, müssen spätestens sieben Werktage vor Beginn der Betriebsruhe ausschließlich via Mail eingereicht werden. Im Wintersemester 2024/25 ist diese Frist am 11. Dezember 2024. Anträge, die nach dem 11. Dezember 2024 eingehen, können erst ab dem 6. Januar 2025 bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie, dass ein Einstellungsvertrag erst ausgestellt wird, wenn die Äquivalenzprüfung erfolgt ist. Um Verzögerungen im Einstellungsvorgang zu vermeiden, sollten Sie die Äquivalenzprüfung also frühzeitig in die Wege leiten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referenten Internationales des Bereichs Bau und Umwelt.