Bewerbung & Eignungsfeststellung
Inhaltsverzeichnis
Bewerbung
1. Schritt:
- Besuchen Sie nach Start der Bewerbungsfrist die Seiten zur online-Bewerbung.
- Nach Beantwortung der Fragen in der Bewerberweiche werden Sie zum entsprechenden Bewerbungsportal geführt.
- Am Ende Ihrer Dateneingabe müssen Sie Ihre online-Bewerbung abschicken.
- Anschließend werden Sie aufgefordert, sich Ihr Bewerbungsanschreiben mit Ihrer Bewerbungsnummer auszudrucken.
2. Schritt: (Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren)
Für die in Ihrem Studiengang erforderliche Bewerbung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren müssen Sie die Unterlagen gemäß § 4 der Eignungsfeststellungsordnung (englische Version: hier) innerhalb der angeführten Frist an die unten genannte Anschrift senden. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsnummer aus der online-Bewerbung in Ihren Antragsunterlagen enthalten sein muss.
Eignungsfeststellungsverfahren
Die Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Transportation Economics sind in § 2 der Eignungsfeststellungsordnung (englische Version: hier) geregelt.
Gemäß § 5 liegt die besonderen Eignung zum Studium vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Erwerb von mindestens sich inhaltlich nicht überschneidenden 60 ECTS aus den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL) und quantitative Verfahren (Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Operations Research, Programmierung, Data Analytics), davon:
- aus dem Fachbereich Volkswirtschaftslehre mindestens 15 Leistungspunkte, darin mindestens 4 Leistungspunkte im Fach Mikroökonomie
- aus dem Fachbereich Quantitative Verfahren mindestens 15 Leistungspunkte, darin mindestens 4 Leistungspunkte im Fach Statistik und 4 Leistungspunktein der Fächergruppe Operations Research, Optimierung und Programmierung
- aus dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre mindestens 15 Leistungspunkte.
- Bei insgesamt mehr als 30 sich inhaltlich nicht überschneidende Leistungspunkte in quantitativen Verfahren können in gleichem Umfang reduziert werden:
- die geforderten Leistungspunkte für BWL um bis zu 10 Leistungspunkte und
- die geforderten Leistungspunkte für VWL um bis zu 5 Leistungspunkte.
Den Nachweis der besonderen Eignung prüft der Zugangsausschuss anhand der dem Antrag beigefügten Unterlagen. Welche Unterlagen einzureichen sind, steht ausführlich beschrieben im § 4 Abs. 2 der Eignungsfeststellungsordnung (englische Version: hier). Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 1 ist auch das unterschriebene Antragsformular "Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung" einzureichen.
Bewerbungsfristen
Studienbeginn ist im Wintersemester.
Bewerbungsfristen für eine Immatrikulation:
- für EU-Bewerber: 1. April bis 15. Juli des jeweiligen Jahres
- für Nicht-EU-Bewerber: 1. April bis 31. Mai des jeweiligen Jahres
Bewerbung bis 15. Juli von:
- Bewerberinnen und Bewerbern mit einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) bei folgender Stelle:
a) wenn sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gilt folgende Anschrift:
Technische Universität Dresden
Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“
Institut für Wirtschaft und Verkehr
Zugangsausschuss Masterstudiengang Transportation Economics
01062 Dresden
Deutschland
b) wenn sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, gilt folgende Anschrift:
Technische Universität Dresden
Sachgebiet Internationales
01062 Dresden
Deutschland
- Bewerberinnen und Bewerbern mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) bei
Bewerbung bis 31. Mai von:
Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU, die ihren Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) an einer ausländischen Hochschule erbracht haben.
Liegt Ihr erster Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig vor, können Sie sich gemäß Immatrikulationsordnung der TU Dresden auch dann für einen weiterführenden Studiengang bewerben, wenn Sie bereits 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachweisen können. Liegt Ihr Abschluss bis zu Beginn des 1. Semesters noch nicht vor, wird Ihre Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters mit der Auflage befristet, den ersten Hochschulabschluss bis dahin nachzuweisen (Informationen hierzu).
Achtung Master-Studierende, die noch nicht die Bachelorprüfung an der TUD bestanden haben
Als Studierende/r, die/der sich für den Master im Immatrikulationsamt einschreibt, müssen Sie nur dann einen Parallelstudienantrag beim Immatrikulationamt stellen, wenn noch ausstehende Prüfungsleistungen nicht angemeldet sind.
Einen Antrag zum Parallelstudium müssen Sie außerdem stellen, wenn Sie Ihre Bachelor-Arbeit zwar im Sommersemester angemeldet haben, aber erst im Wintersemester einreichen werden.
Das Formular für den Parallel-Studiengang ist beim Immatrikulationsamt einzureichen.