Jun 20, 2019
Digitale Versorgung-Gesetz: Gesellschaft für Informatik e.V. fordert Nachbesserungen
Im Rahmen einer Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) am Montag, den 17.06.2019 zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) Stellung genommen. Die Stellungnahme entstand in Zusammenarbeit der kürzlich gegründeten Fachgruppe „Digital Health“ und des Präsidiums-Arbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V..
Dr. Hannes Schlieter, Sprecher der Fachgruppe „Digital Health“ und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung, begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, die Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter voran zu treiben: „Die Integration digitaler Innovationen in die nationale Gesundheitsversorgung stellt sowohl Hersteller als auch Leistungserbringer immer noch vor große Herausforderungen. Die mangelnde Dynamik und unzureichende Konsequenz bei der Anpassung des regulatorischen Rahmens haben sowohl die Innovationsfreude als auch den grundsätzlichen Markteintritt für kleine und mittlere IT-Unternehmen negativ beeinflusst. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als Fachgruppe den Gesetzentwurf. Grundsätzlich wird mit der zunehmenden Verbindlichkeit der richtige Schritt in Richtung eines funktionierenden Innovationsökosystem genommen, in dem digitale Innovation einen gleichberechtigten Baustein innerhalb der Gesundheitsversorgung einnehmen.“
Um die Wirkung des Digitale Versorgung Gesetzes zu optimieren und auch bestehenden internationalen Entwicklungen und Standards gerecht zu werden, ist jedoch in verschiedenen Themenfeldern des Entwurfes Nachbesserungsbedarf vorhanden. Die von den IT-Expertinnen und -Experten aus den Bereichen Gesundheit sowie IT-Sicherheit und Datenschutz kritisierten Punkte sind in der vollständigen 27-seitigen Stellungnahme nachzulesen.