Rundmail zu den Sicherheitsvorkehrungen bei Präsenzprüfungen
Sehr geehrte Studierende,
die Prüfungszeit rückt näher und wir möchten Ihnen aktuelle Informationen zu schriftlichen Präsenzprüfungen mitteilen.
Die Planung der Prüfungsräume erfolgt in diesem Semester sehr kurzfristig, sodass es jederzeit zu Terminänderungen, Änderung der Prüfungsform oder Ausfall von Prüfungsterminen kommen kann. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage des Prüfungsamtes und der einzelnen Lehrstühle.
Die Prüfungsräume werden in diesem Semester weniger dicht besetzt als üblich. Bitte melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist zur Prüfung an. Eine „Nachmeldung“ ist in diesem Semester ausgeschlossen.
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden schriftliche Präsenzprüfungen in diesem Semester nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen abgehalten.
Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die sich am Prüfungstag krank fühlen, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Reichen Sie in diesem Fall bitte einen Antrag auf Prüfungsrücktritt mitsamt der Schilderung der Krankheitssymptome beim Prüfungsamt ein. Eine Pflicht zur Beibringung eines ärztlichen Attests besteht nicht.
Falls Sie einer Risikogruppe im Kontext von Covid-19 angehören (etwa Schwangere oder bei Vorliegen von Vorerkrankungen) sollten Sie die Teilnahme an der Präsenzprüfung überdenken und im Vorfeld mit dem Prüfer bzw. der Prüferin nach Möglichkeit eine alternative Prüfungsform mit geringerem Ansteckungsrisiko verabreden. Es besteht für Sie keine Pflicht zur Teilnahme an der Prüfung. Die Teilnahme an einer Präsenzprüfung unterliegt Ihrer Risikoabwägung.
Bei Begegnungssituationen während des Prüfungsgeschehens (ab Betreten und bis Verlassen des Prüfungsgebäudes) ist von Prüfungsteilnehmern und Prüfungsteilnehmerinnen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der Mund und Nase vollständig bedeckt. Während des Ablegens der Prüfung (Mindestabstand von 1,5 Metern ist erfüllt) darf der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden. Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen halten sich an die allgemeine Nies- und Hustenetikette und beachten ausreichende Handhygiene (insb. Desinfektion vor Betreten des Prüfungsraums).
Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen müssen im Prüfungsraum sowie im Gebäude des Prüfungsraums jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Die Identitätskontrolle der Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen soll kontaktlos erfolgen. Je nach Raumsituation kann die Identitätskontrolle vor Beginn der Prüfung unter Zuhilfenahme einer Schutztrennwand erfolgen oder während der Prüfung, indem die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen ihren Personal- und Studentenausweis mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern auf die äußerste Bank der Sitzreihe neben sich zur Kontrolle ablegen.
Persönliche Sachen (Jacken, Taschen, etc.) sollen außerhalb Ihrer Reichweite, aber nicht im Gang abgestellt werden.
Sitzplatzlisten werden Ihnen gegebenenfalls im Vorfeld des Prüfungstermins (etwa per Email, im OPAL) zugänglich gemacht
Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen sind verpflichtet, sich an die formulierten Auflagen zu halten. Bei Verstoß gegen die Auflagen kann die Aufsichtsperson die Fortführung des Prüfungsversuchs untersagen.
Sollten noch weitere notwendige Sicherheitsvorkehrungen dazukommen, werden wir Sie so bald wie möglich informieren
Mit freundlichen Grüßen
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Versendet am 28.05.2020