Ordnungen und Abläufe
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ständiger Promotionsausschuss
- 2. Gültige Ordnungen und Antragsformulare
- 3. Voraussetzungen für die Aufnahme der Promotion
- 4. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
- 5. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 6. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 7. Zusatzleistungen
- 8. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 9. Führungszeugnis
- 10. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften promovieren möchten und wünschen Ihnen für Ihr Promotionsvorhaben viel Erfolg!
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre betreuende Hochschullehrerin oder Ihren betreuenden Hochschullehrer sowie an den Vorsitzenden bzw. das Sekretariat des Ständigen Promotionsausschusses.
1. Ständiger Promotionsausschuss
Der Ständige Promotionsausschuss ist für die Durchführung der Promotionsverfahren der Fakultät zuständig. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion, die Annahme von Doktorand:innen, die Eröffnung von Promotionsverfahren, die Bestellung von Gutachter:innen sowie die Entscheidung über Problem- und Sonderfälle.
Mitglieder des Ständigen Promotionsausschusses
2. Gültige Ordnungen und Antragsformulare
- Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (09.08.2018)
- Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (25.03.2010)
Die PromO 2010 ist mit Inkrafttreten der Promotionsordnung PromO 2018 nur noch für jene Doktorand:innen gültig, die ihr Promotionsverfahren bereits eröffnet haben. - Promotionsordnung IHI Zittau vom 25.01.2010
- Regelablauf Promotionsverfahren IHI Zittau (Information des Ständigen Promotionsausschuss vom 27.11.2014)
- Zuständigkeitsordnung Promotion IHI vom 12.08.2013
3. Voraussetzungen für die Aufnahme der Promotion
Die Anforderungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an die Bewerber:innen für die Zulassung zur Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung vom 09.08.2018 formuliert. Darüber hinaus benötigen Sie nach § 8 Abs. 5 eine Hochschullehrerin, einen Hochschullehrer oder einen TUD-Young Investigator der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die/der sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
4. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Ständigen Promotionsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gemäß § 8 der Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vom 09.08.2018. Dabei prüft der Ständige Promotionsausschuss, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Beantragung der Annahme als Doktorand:in erfolgt über das Online-System Promovendus. Promovendus ist jederzeit über das Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter:innen und immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor:in, die/der Ihr Promotionsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast-Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Website des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihre zentralen Ansprechpartner:innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand:in erstellt, welches Sie im Original mit den folgenden Dokumenten an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften einreichen müssen:
TU Dresden
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Ständiger Promotionsausschusses
01062 Dresden
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch von Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlusszeugnisse
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich urkundlicher Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Bereitschaftserklärung des/der fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrer:in der Fakultät im Original inklusive Unterschrift des/der Fachhochschullehrer:in bei kooperativen Verfahren
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein von der zuständigen Meldebehörde direkt an die Fakultät* zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beantragt worden ist.
* d.h.:
TU Dresden
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Ständiger Promotionsausschuss
01062 Dresden
5. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand:in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand:in von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt der TU Dresden geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
6. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Die Immatrikulation ins Promotionsstudium ist freiwillig. Näheres regelt die Immatrikulationsordnung der TU Dresden. Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann als Promotionsstudent:in immatrikuliert werden können, wenn Sie zuvor durch den Ständigen Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät Wirtschaftswissenschaften aufgenommen worden sind.
7. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit Auflagen (z.B. zur Absolvierung einer Eignungsfeststellungsprüfung) nach § 7 Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften bei fachfremden Abschlüssen verbunden werden. Diese werden vom Ständigen Promotionsausschuss festgelegt und dem Interessenten oder der Interessentin mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand:in mitgeteilt.
Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung ist spätestens bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erbringen.
8. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus. Promovendus ist jederzeit über das Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter:innen und immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor:in, die/der Ihr Promotionsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast-Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Website des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihre zentrale/n Ansprechpartner:innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie bitte komplett* an die folgende Adresse senden:
TU Dresden
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Ständiger Promotionsausschusses
01062 Dresden
* Bitte beachten Sie, dass Sie zusammen mit dem Antrag Eröffnung des Promotionsverfahrens die folgenden Unterlagen einreichen müssen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
- Bescheid über die Annahme als Doktorand gemäß § 8 in Kopie und ggf. urkundlicher Nachweis über die Erfüllung von gemachten Auflagen
- Die Dissertation und eine Kurzfassung in jeweils fünf gebundenen Exemplaren in deutscher oder englischer Sprache sowie in elektronischer Form
- Ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Leistungen in professurübergreifenden Doktorandenveranstaltungen, die jeweils von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden. Die Nachweise sind in Form von Bestätigungen des jeweiligen Fachvertreters zu erbringen sowie Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei weiteren wissenschaftlichen Leistungen in methodenorientierten Doktorandenveranstaltungen, die jeweils von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Erwerb von Leistungsnachweisen.
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnisgemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 6 Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
- Die schriftliche Erklärung der/des Doktorand:in zur Eröffnung des Promotionsverfahrens inkl. aktuellem Datum und Unterschrift
9. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand:in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Abgabe bzw. der Eröffnung des Promotionsverfahrens nicht älter als 6 Monate sein (§9 (1) 8 PromO2018). Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt /Bürgeramt Dresden Plauen, Nöthnitzer Str. 2, 1187 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
TU Dresden
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Ständiger Promotionsausschusses
01062 Dresden
10. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die bisher abgeschlossenen Promotionen ab dem Jahr 2021 können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Wir freuen uns, wenn Sie auch nach Abschluss ihrer Promotion mit der Fakultät Wirtschaftswissenschaften in Kontakt bleiben möchten und Mitglied im Alumni-Verein der Fakultät, nexus e.V., werden.
Die Registrierung für das Alumni-Netz speziell für Nachwuchswissenschaftler:innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.