FAQ zur Eignungsfeststellung
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Voraussetzungen für eine Bewerbung um einen Masterstudienplatz
Die Zugangsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge sind in § 2 der jeweiligen Eignungsfeststellungsordnungen festgelegt.
Ja. Prinzipiell müssen ALLE Studienbewerber, also auch Studierende, welche ihren Bachelor an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU Dresden erlangt haben, das Formular zur Feststellung der besonderen Eignung ausfüllen. Die Fragen 2 bis 5 mit den entsprechenden zugehörigen Anlagen müssen nur jene Bewerber ausfüllen, die bei den Fragen 1a) und 1b) "Nein" angekreuzt haben. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich die Frage 1b) auf den geforderten Abschluss in 1a) bezieht.
NEIN. Die in den Eignungsfeststellungsordnungen festgelegten und mit dem Formular zur Feststellung der besonderen Eignung nachzuweisenden Leistungspunkte in den einzelnen Fachbereichen müssen bis zum Bewerbungsschluss erbracht worden sein.
NEIN. Die in der jeweiligen Eignungsfeststellungsordnung geforderten Leistungspunkte müssen vor der Immatrikulation in den entsprechenden Masterstudiengang unserer Fakultät erbracht worden sein.
Die 80%-Regelung bezieht sich auf die insgesamt für den grundständigen Studienabschluss zu erbringenden Leistungspunkte. Die nachzuweisenden erbrachten Studienleistungen im Sinne der Eignungsfeststellungsordnung sind damit NICHT gemeint.
NEIN. Die in den Eignungsfeststellungsordnungen festgelegten 80% der zum angestrebten Abschluss notwendigen Leistungspunkte müssen bis zum Bewerbungsschluss erbracht worden sein. Für Studierenden in den Bachelorstudiengängen unserer Fakultät gibt es jedoch die Möglichkeit, bereits während des Bachelorstudiums erste Module aus dem angestrebten Master abzulegen.
Die Basis für die Bestimmung der erforderlichen 90% sind Bachelorstudiengänge, in denen insgesamt 180 Leistungspunkte bis zum Abschluss erworben werden. Die Anforderung, dass „mindestens 90% der Leistungen an einer staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurden“ ist somit erfüllt, wenn Sie mindestens 162 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen erbracht haben. Bitte beachten Sie, dass Praxismodule (z.B. Praktika, Bachelorarbeit, schulpraktische Übungen), welche Sie im Rahmen Ihres Studiums absolvieren, nicht als „an einer staatlich anerkannten Hochschule erbracht“ gelten. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie für Ihre Praxismodule im Rahmen Ihres Studiums Leistungspunkte erhalten.
Vorgehen bei der Bewerbung
Prinzipiell genügt es, wenn Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Immatrikulationsamt einreichen. Wenn Sie die Anlagen des Formulares zur Feststellung der besonderen Eignung ausfüllen, müssen Sie die nachzuweisenden Leistungen in den entsprechenden Anlagen zum Formular und in Ihrem Zeugnis nummerieren (Dies ermöglicht die Zuordenbarkeit von Angaben in der Anlage zum Zeugnis oder dem Leistungsnachweis zum Formular zur Feststellung der besonderen Eignung). Zu diesem Zweck können Sie eine weitere Kopie (ohne Beglaubigung) Ihres Zeugnisses oder Leistungsnachweises einreichen.
Ja, eine Immatrikulation in die Masterstudiengänge ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Sofern Sie sich für ein höheres Fachsemester der Master-Studiengänge bewerben, müssen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen Antrag auf Ausstellung einer Anrechnungsbescheinigung sowie die mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Anrechnungsbescheinigung beifügen. Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung vom zuständigen Prüfungsausschuss aufgrund des Eignungsfeststellungsverfahrens für die Bewerbung nicht erforderlich ist. Die Bescheinigung wird nach der Feststellung der besonderen Eignung zur Einstufung in ein höheres Fachsemester von der Fakultät an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Nein. Derzeit sind keine speziellen schriftlichen Nachweise erforderlich.
Ansprechpartner für die Eignungsfeststellung
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung Ihrer Bewerbungen vornehmen können.
Die Zuordnung der von Ihnen erbrachten Leistungen zu den geforderten Fachbereichen müssen Sie selbst vornehmen. Als Orientierung können hierbei die Modulhandbücher der Bachelorstudiengänge oder auch das Lehrangebot der einzelnen Lehrstühle der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU Dresden dienen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Frage an Ihre eigene Hochschule.
Anrechnung von erbrachten Studienleistungen
Die Zuordnung der von Ihnen erbrachten Leistungen zu den geforderten Fachbereichen muss vom zuständigen Zugangsausschuss nachvollziehbar sein. Wenn aus der Bezeichnung von Modulen die Zuordnung zu einem Fachbereich nicht eindeutig hervorgeht, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine aktuelle offizielle Modulbeschreibung bei.
Nein. Im Sinne der Eignungsfeststellung werden nur Leistungen anerkannt, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen, Seminare, Übungen) erbracht wurden.