Promotionsstudium
Inhaltsverzeichnis
- Herzlich Willkommen an der Fakultät Umweltwissenschaften
- 1. Voraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
- 3. Promovendus
- 4. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 5. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 6. Zusatzleistungen & Eignungsfeststellung
- 7. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 8. Führungszeugnis
- 9. Abgeschlossene Promotion und ALUMNI Netzwerk
abgeschlossene Promotionsverfahren
Herzlich Willkommen an der Fakultät Umweltwissenschaften
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Umweltwissenschaften promovieren möchten und wünschen Ihnen für Ihr Promotionsvorhaben viel Erfolg!
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre betreuende Hochschullehrerin oder Ihren betreuenden Hochschullehrer oder an die genannten Ansprechpartner.
Im vergangenen Jahr wurde eine neue Promotionsordnung erarbeitet, die derzeit durch interne Gremien der TU Dresden geprüft wird. Wir rechnen damit, dass sie ab Januar 2025 in Kraft treten wird. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
1. Voraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
Die Anforderungen der Fakultät Umweltwissenschaften an die Bewerberinnen und Bewerber für eine Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 22.08.2014 formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit voraus (in der Regel ein Diplom- oder Masterstudium mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit). Zudem benötigen Sie eine Hochschullehrerin, einen Hochschullehrer oder einen TU-Young Investigator der Fakultät Umweltwissenschaften, die/der sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen. Mit der neuen Promotionsordnung, die voraussichtlich ab Mitte 2024 in Kraft treten wird, ist eine weitere Betreuungsperson i.d.R. aus der TU Dresden (mit habilitationsadäquaten Leistungen) notwendig.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät Umweltwissenschaften gemäß § 6, 7 und 8 der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 22.08.2014. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie den akademischen Titel Ph.D. an unserer Fakultät zur Zeit nur erlangen können, wenn Sie zum Promotionsstudium "PhD Programme in Integrated Management of Water, Soil and Waste" zugelassen sind.
Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der/des Bewerberin/Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Umweltwissenschaften zu promovieren.
Die Beantragung der Annahme als Doktorand:in erfolgt über das
Online-System Promovendus.
3. Promovendus
Promovendus ist jederzeit innerhalb des TU Dresden Netzwerkes erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter:innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein ZIH-Gast Login beantragen.
Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden.
Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand:in generiert, welches Sie an der Fakultät Umweltwissenschaften ausgedruckt einreichen müssen:
Diesen, Ihren Papierantrag, senden Sie bitte komplett*) an die Prodekanin der Fakultät Umweltwissenschaften an folgende Adresse:
TU Dresden
Prodekanin der Fakultät Umweltwissenschaften
Dekanat/Promotionsamt (Hülsse-Bau)
Helmholtzstr. 10
01062 Dresden
*) Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch von Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlusszeugnisse
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Betreuungsvereinbarung (inkl. Arbeitsplan) mit dem fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrer der Fakultät im Original inklusive Unterschrift des/der betreuenden Hochschullehrer bzw. Fachhochschullehrer bei kooperativen Verfahren
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift sowie eine Kontaktadresse
- Urkundliche Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
4. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten.
Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, werden Ihre Unterlagen vor der Annahme als Doktorand:in von der Fakultät Umweltwissenschaften zur Äquivalenzprüfung an das Internationale Büro (früher: Akademisches Auslandamt) der TU Dresden geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
5. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Wir empfehlen dringend, dass Doktorand/innen sich an der TU Dresden immatrikulieren. Über die vielfältigen Vorteile der Immatrikulation (z.B. Vergünstigungen beim Deutschlandticket, bei MOBIbike sowie beim Studentenwerk) können Sie sich auf der Website des Immatrikulationsamtes informieren. Dort finden Sie auch den Antrag auf Immatrikulation. Siehe auch Immatrikulationsordnung Immatrikulationsordnung der TU Dresden.
Bewerber aus dem Ausland bitten wir, sich zusätzlich auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden zu informieren.
Bewerber:innen können nur dann als Promotionsstudent:in an der Fakultät Umweltwissenschaften immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Der Erwerb des akademischen Grades „PhD“ ist ausschließlich für strukturierte Doktorandenprogramme möglich (siehe oben unter Punkt 2.), deren Studienordnung durch die Fakultät beschlossen wurde. Für alle Promotionsvorhaben gilt, dass bis zur Eröffnung (bei Abgabe der fertigen Dissertation) eine Anpassung des angestrebten Doktorgrades möglich ist. Voraussetzung ist immer, dass die fachlichen und formalen Bedingungen erfüllt sind. Darüber entscheidet auf Antrag der Promotionsausschuss der Fakultät.
Für eine Verlängerung des Promotionsstudiums ist ein Antrag zu stellen, den die betreuende Hochschullehrerin oder der betreuende Hochschullehrer sowie die bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschuss unterschreiben müssen: zum Antragsformular.
6. Zusatzleistungen & Eignungsfeststellung
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Module) oder mit der Absolvierung einer Eignungsfeststellungsprüfung nach § 7 Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften bei fachfremden Abschlüssen verbunden werden. Diese werden in der Betreuungsvereinbarung mit dem/r betreuenden Hochschullehrer/-in oder vom Promotionsausschuss festgelegt und der/dem Interessentin/-en mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme bzw. nach Beratung zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt.
Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung ist je nach Art der Zusatzleistung entweder bis zur Eröffnung (z.B. zusätzliche Module) oder vor dem Antrag auf Annahme (z.B. Eignungsfeststellung) zu erbringen.
7. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das
Online-System Promovendus.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag Eröffnung eines Promotionsverfahrens einreichen müssen:
- 5 gebundene Exemplare der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache
- 1 elektronische Fassung der Dissertation (als PDF Datei auf CD)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Veröffentlichungsverzeichnis
- Nachweise über den Abschluss von Zusatz- oder Ergänzungsstudien
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnisgemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 3 Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
(siehe dazu Punkt 8 unten) - die schriftliche Erklärung der/des Doktorandin/Doktoranden zur Eröffnung des Promotionsverfahrens incl. aktuellem Datum und Unterschrift
(siehe Anlage 1 und 2 der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 22.08.2014). -
bei kumulativer Dissertation: schriftliche Bestätigung und Erläuterung der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hocschullehrers gemäß § 10 (2) der Promotionsordnung
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 22.08.2014.
Hinweis zu einem Sperrvermerk
Die Gewährung einer Sperrfrist, bis zu deren Ablauf eine Veröffentlichung der Dissertation aufgrund von Vereinbarungen der bzw. des Doktorand:in mit Dritten nicht erfolgen darf, ist möglich und muss schriftlich beim Promotionsausschuss spätestens mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Der Antrag muss eine Begründung für die beantragte Sperrung enthalten und ist von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden sowie von der /dem betreuenden Hochschullehrer:in zu unterschreiben. Beantragt werden kann eine Sperrfrist von bis zu einem Jahr. Vor Ablauf der Sperrfrist kann im begründeten Ausnahmefall eine Verlängerung der Sperrfrist um höchstens ein weiteres Jahr beantragt werden. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Ablauf der erst gewährten Sperrfrist beim Promotionsausschuss zu stellen.
Hinweise zur formalen Gestaltung der Dissertation
Das Titelblatt Ihrer Dissertation wird in der Dissertation verwendeten Sprache gedruckt.
Muster Deckblatt
Es soll folgende Informationen enthalten:
- Name der Fakultät (Technische Universität Dresden, Fakultät Umweltwissenschaften)
- Thema der Dissertation
- Ihr vollständiger Name und Titel
- Ihr Geburtsdatum sowie den -ort
- Tag der Verteidigung
- die Namen Ihrer Gutachter, Universität/Institution, Land, wenn Ausland
Weitere Hinweise zur formalen Gestaltung Ihrer Dissertation finden Sie auf den Internetseiten der SLUB Dresden.
Möglichkeiten zur Veröffentlichung der Dissertation
... finden Sie ebenfalls auf den Informationsseiten der SLUB Dresden: Link zur Übersicht.
8. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das einfache Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des einfachen Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt /Bürgeramt Dresden Plauen, Nöthnitzer Str. 2, 1187 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Umweltwissenschaften
Dekanat/Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
9. Abgeschlossene Promotion und ALUMNI Netzwerk
Die bisher abgeschlossenen Promotionen ab dem Jahr 2003 können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Kontaktadresse dem Promotionsamt/ Dekanat für eine lückenlose Kommunikation stets mit!