17.12.2020
Licht ermöglicht Geschlechterbestimmung im Hühnerei und kann damit millionenfaches Kükensterben beenden
Ab 1. Januar 2022 soll das Töten von männlichen Eintagesküken in Deutschland verboten werden. Eine Forschungsgruppe der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden und der Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig haben eine Methode entwickelt, mit der sich wenige Tage nach der Befruchtung feststellen lässt, ob in dem Ei eine Legehenne heranwächst oder ein männliches Tier. Diese Erkenntnisse sollen nun in die Praxisreife überführt werden, um das Kükensterben zu beenden. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium fördert dazu eine Fortsetzung des Projektes der TU Dresden.
Tausende männliche Küken werden täglich kurz nach dem Schlüpfen durch die Gabe von Kohlendioxid erstickt. Der Grund: Sie sind für die Eier- und Fleischproduktion in der Massentierhaltung wertlos. Dieses Vorgehen birgt ethische Konflikte und steht im Widerspruch zu geltenden Tierschutzgesetzen. Um die Situation zu entschärfen, ist ein kostengünstiges, schnelles und zuverlässiges Verfahren erforderlich, mit dem die Geschlechtsbestimmung bereits zu Beginn des Brutprozesses durchgeführt werden kann.
Bereits 2013 hatte eine gemeinsame Forschungsgruppe der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden und der Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig damit begonnen, das neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zu entwickeln. Es beruht auf einer optischen Methode, dem sogenannten "spektroskopischen Sexen von Bruteiern". Analysegegenstand ist u.a. das Blut, das sich bei weiblichen und männlichen Embryonen in seiner molekularen Zusammensetzung unterscheidet. Dazu wurden bebrütete Hühnereier innerhalb einer kleinen Schalenöffnung mit Licht einer bestimmten Wellenlänge bestrahlt. Das zurückgeworfene Lichtspektrum wurde registriert und lässt – beseitigt um alle störenden Einflüsse – eindeutige Rückschlüsse auf das Geschlecht des Embryos zu. „Die Analyse mit dem spektroskopischen Sexen von Bruteiern funktioniert momentan bei Eiern, die zirka 3,5 Tage bebrütet wurden“, erklärt Gerald Steiner, Koordinator des Forschungsprojektes.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium stellt nun 248.000 Euro für die Fortsetzung des Projekts bereit, damit das Verfahren in die Praxis überführt werden kann. „Ganz konkret bedeutet es, dass wir die Methode für Eier entwickeln, die zirka fünf Tage bebrütet sind. Diese spätere Geschlechtsbestimmung wird von den Großbrütereien als vorteilhaft angesehen“, ergänzt Prof. Steiner. Sie benötigten dann nur Spektrometer und eine Datenauswertung, um Eier mit männlichen Embryonen sofort zu erkennen und auszusortieren. Sie könnten als wertvolle Eiweißquelle beispielsweise zu Tierfutter weiterverarbeitet werden. Die neue Testmethode ist sehr schnell, so lassen sich die 15 Eier pro Reihe einer Standardpalette potenziell innerhalb weniger Sekunden kontrollieren.
„Uns war es wichtig, ein Verfahren zu entwickeln, das eine Geschlechtsbestimmung vor dem kritischen Tag sieben ermöglicht, an dem nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass das Schmerzempfinden des Hühnerembryos beginnt. Aufgrund der hohen Tierzahlen sehe ich Niedersachsen dabei besonders in der Verantwortung“, begründet Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die finanzielle Beteiligung ihres Bundeslandes an dem Forschungsprojekt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) plant eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem Brütereien die Tötung von Eintagesküken ab dem 1. Januar 2022 verboten wird.
Informationen für Journalisten:
Prof. Gerald Steiner
Klinisches Sensoring und Monitoring
Medizinisch-Theoretisches Zentrum (MTZ - Haus 91)
Tel.: +49 351 458-16618