Personenbeziehbare Daten
Die Datenschutzgrundverordnung spricht von "personenbezogenen Daten" und meint damit alle Daten, die irgendwie (ggf. über Umwege) auf konkrete Personen beziehbar sind.
Der Umgang mit sogenannten personenbezogenen Daten erfordert ein verantwortungsbewusstes Verständnis von dem Zugang zu Daten. Der leichtfertige Umgang mit sensiblen Daten kann neben vielfältigen persönlichen Schäden für die betroffene Person auch eine zivil- und strafrechtliche Konsequenz für die verantwortlichen Forscher bzw. die Forschergruppe nach sich ziehen.
Beim Umgang mit personenbezogenen Daten müssen ausnahmslos alle relevanten IT-Stellen des eigenen Bereichs und der TU-Dresden involviert werden. Insbesondere muss eine Abstimmung mit den Richtlinien der IT-Sicherheit und des Datenschutzbeauftragten der TU Dresden erfolgen.
Bei diesen Prozessen, z.B. der Pseudonymisierung und gesicherten Aufbewahrung personenbeziehbarer Daten, unterstützt auch die Unabhängige Treuhandstelle der TUD. Ihre Leistungen sind in der Regel kostenpflichtig und sollten daher beim Projektantrag mit beantragt werden.
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