Finanzierungsmöglichkeiten der Postdoc-Phase
Promotion und nun?
Der erfolgreiche Abschluss der Promotion ist die Voraussetzung für eine akademische Laufbahn. Welche Möglichkeiten gibt es, um die wissenschaftliche Karriere als Postdoc fortzusetzen und weiter voranzutreiben? Die Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler:innen im deutschen Wissenschaftssystem sind vielfältig.
Die gängigsten Finanzierungsmodelle für die Postdoc-Phase haben wir hier für Sie im Überblick:
Viele Postdocs sind als (zeitlich befristete) wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an einer Professur, einem Institut oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung (haushaltsfinanziert oder im Rahmen eines Drittmittelprojektes) angestellt. Auf einer solchen Stelle arbeiten und forschen Postdocs i.d.R. weisungsgebunden gegenüber dem/der Inhaber:in der Professur bzw. dem/der Projektleiter:in.
Bitte beachten Sie die Regularien des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können an einer deutschen Hochschule 12 Jahre befristet angestellt werden (Medizin: 15 Jahre), davon maximal 6 Jahre vor der Promotion. Auf die 12-Jahresregelung werden zeitlich befristete Dienst- und Arbeitsverträge mit mehr als einem Viertel der Arbeitszeit eines/r Vollbeschäftigten an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung angerechnet. Sollten hierzu Fragen aufkommen, wenden Sie sich bitte an Ihr betreuendes Personaldezernat.
Weiterführender Link:
Stellenausschreibungen der TUD
Stipendien spielen besonders in der frühen Postdoc-Phase, d.h. unmittelbar im Anschluss an die Promotion eine Rolle. Stipendiatinnen und Stipendiaten forschen in der Regel eigenständiger, da sie in ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden sind. Als Nachteile eines Stipendiums erweisen sich mitunter die mangelnde Einbindung in die institutionellen Abläufe der Professur und die geringe soziale Absicherung im Vergleich zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Weiterführender Link:
Überblick über potentielle Stipendiengeber
Postdoc-Förderung der GA / TU Dresden
Auch in den primär auf Promovierende ausgerichteten strukturierten Programmen werden vereinzelt Postdoc-Stellen ausgeschrieben. Neben der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifizierung übernehmen Postdocs häufig auch Koordinations- und Betreuungsaufgaben innerhalb des Programms. Detaillierte Informationen zu den strukturierten Programmen an der TU Dresden und den ansässigen Forschungseinrichtungen finden Sie in dieser Übersicht der strukturierten Programme der TUD und ihrer Partnerinstitutionen.
Förderprogramme für unabhängige Nachwuchsgruppenleiter:innen (z.B. DFG, ERC) ermöglichen jungen Forscherinnen und Forschern bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der akademischen Karriere wissenschaftliche Selbstständigkeit: die Bearbeitung eigener Forschungsthemen mit eigenem Budget sowie die Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe.
Nachwuchsgruppenleiter:innen sind in der Regel finanziell sehr gut ausgestattet (Mitarbeiterstellen, Sachmittel etc.) und nicht weisungsgebunden, finden also nahezu ideale Bedingungen für eine frühe Profilierung in der Forschung vor. Als nachteilig kann sich die oft geringe Einbindung in die institutionellen Abläufe und Entscheidungsprozesse der Universität/Forschungseinrichtung sowie die häufig fehlende Lehrtätigkeit erweisen. Zudem sind Nachwuchsgruppenleiter:innen i.d.R. nicht für die Begutachtung von Promotionen zugelassen. Um diesen Nachteilen entgegenzuwirken, hat die TU Dresden im Rahmen des Zukunftskonzeptes die Maßnahme TUD Young Investigators geschaffen.
Bewerbungsverfahren für unabhängige Nachwuchsgruppenleitungen sind in der Regel hochkompetitiv. Zentrales Vergabekriterium ist wissenschaftlich Exzellenz, die sich schon in der frühen Postdoc-Phase v.a. durch herausragende Publikationsleistungen nachweisen lässt.
Die wichtigsten Förderprogramme für Nachwuchsgruppenleiter:innen mit weiterführenden Links:
- DFG
- Europäischer Forschungsrat
- VolkswagenStiftung
- Alexander von Humboldt-Stiftung
- Max-Planck-Geselschaft
- Helmholtz-Gemeinschaft
Die 2002 von Bundesministerium für Bildung und 2007 durch die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes ins Landesrecht übertragene Juniorprofessur gibt jungen, exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit auch ohne Habilitation an der Universität zu lehren und zu forschen. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um die deutsche Hochschullandschaft im wissenschaftlichen Wettbewerb attraktiver zu gestalten.
Juniorprofessoren:innen übernehmen Lehrtätigkeiten und sind in die institutionellen Abläufe der Universität eingebunden. Zudem sind sie zur Begutachtung von Diplomarbeiten und Dissertation berechtigt.
Eine erfolgreich absolvierte Juniorprofessur wird als gleichwertig zur Habilitation betrachtet. Nichtsdestotrotz nutzen einige Juniorprofessoren/innen die Zeit der Juniorprofessur auch für eine Habilitation.
Juniorprofessuren werden als befristete Stellen zumeist mit der Besoldungsgruppe W1 ausgeschrieben. Die Befristung gilt in der Regel zunächst für drei Jahre, bei positiver Beurteilung erfolgt eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre. Es gibt keine Leistungsbezüge, jedoch wird die Besoldung nach positiver Zwischenevaluation erhöht. Im Vergleich zu Nachwuchsgruppenleiter:innen fällt die finanzielle Ausstattung von Juniorprofessuren in der Regel sehr viel geringer aus, häufig sind bspw. keine eigenen Mitarbeitendenstellen vorgesehen.
Weiterführende Links:
Übersicht TUD Juniorprofessur
YOU PROF - YOUNG PROFESSORS PROGRAM
Die Habilitation ist als weitere akademische Qualifikationsstufe traditionell im deutschen Hochschulsystem verankert und hat auch heute noch - trotz der Diversifizierung wissenschaftlicher Karrierewege - in vielen Disziplinen eine entscheidende Bedeutung für den Zugang zur Professur. Sie ist eine Hochschul- und Berufszulassungsprüfung, mit der die Befähigung zur selbstständigen Forschung und Lehre bescheinigt (Venia legendi) und der Weg zur Lebenszeitprofessur ermöglicht wird. Analog zum Doktorat wird die Zulassung und Durchführung der Habilitation durch die Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt.
Üblicherweise befinden sich Habilitandinnen und Habilitanden in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist eine solche Anstellung auf einer so genannten Haushaltsstelle auf sechs Jahre beschränkt, was auch dem Zeitrahmen entspricht, der häufig für die Durchführung eines Habilitationsprojekts veranschlagt wird. Habilitanden:innen sind weisungsabhängig gegenüber der Inhaberin bzw. dem Inhaber der jeweiligen Professur und somit zuweilen in ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit eingeschränkt.
Weiterführender Link:
Stellenausschreibungen der TUD