Promotionsförderung der Graduiertenakademie / TU Dresden
Die Graduiertenakademie / TU Dresden bietet Promovierenden vielfältige Förderangebote und Unterstützungsmöglichkeiten für die verschiedenen Phasen der Promotion.
- Sächsisches Landesstipendium
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Promotionsstipendien vom Freistaat Sachsen mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren vergeben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.350 EUR pro Monat sowie ggf. ein monatlicher Familienzuschlag von 100 EUR je unterhaltsberechtigtes Kind zzgl. Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von bis zu 1.500 EUR.
Antragsberechtigt: Promotionsinteressierte
Antragsfrist: 31. März -
Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät)
Im Rahmen der Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät) werden Promotionsstipendien für maximal drei Jahre vergeben. Die monatliche Stipendienhöhe beträgt 1.365 EUR zzgl. eines monatlichen Familienzuschlags von 400 EUR für das erste Kind und je 100 EUR für jedes weitere Kind.
Antragsberechtigt: (angehende) Promovendinnen
Antragsfrist: 31. März - ESF Plus - Promotionsstipendien
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Promotionsstipendien vom Freistaat Sachsen (SMWK) und der SAB mit einer Förderdauer von bis zu vier Jahren vergeben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.700 EUR pro Monat sowie ggf. ein monatlicher Familienzuschlag von 100 EUR je unterhaltsberechtigtes Kind
Antragsberechtigt: Promotionsinteressierte
Antragsfrist: derzeit nicht bekannt
- Stipendien während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion
Dieses Förderprogramm unterstützt Promovierende bis zu drei Monate mit einem Stipendium in der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion. Die Stipendienhöhe beträgt für Promovierende 1.365 EUR und für Postdocs 1.750 EUR pro Monat zzgl. eines Sachkostenzuschusses und eines Familienzuschlags, sofern letzterer beantragt.
Antragsberechtigt: Promovierende in der Abschlussphase der Promotion
Antragsfristen: 31. März und 30. September - Wiedereinstiegsstipendium
Der Freistaat Sachsen gewährt für ein Jahr Stipendien zum Abschluss der Promotion nach einer mindestens neunmonatigen familienbedingten Unterbrechung für Wissenschaftler:innen.
Das monatliche Stipendium beträgt 985 EUR für Promovierende zzgl. eines Familienzuschlages von 100 EUR pro Kind.
Antragsberechtigt: Promovierende
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen von Promovierenden und Postdocs zu fördern. Hierzu vergibt die Graduiertenakademie der TU Dresden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen der TU Dresden.
Antragsberechtigt: Promovierende & Postdocs
Antragsfristen: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden unter Proofreading Service.