Promovierende
Ihre Vorteile im Überblick
- Teilnahme am Qualifizierungsprogramm
- Individuelle Beratung und Unterstützung
- Antragsberechtigung für unsere Förderprogramme
Voraussetzungen für Ihre Mitgliedschaft
Wenn Sie an der TU Dresden promovieren, dann steht Ihnen die Mitgliedschaft als Promovierende:r in der Graduiertenakademie offen. Dies gilt auch für Promovierende in außeruniversitären Partnereinrichtungen, die an der TU Dresden promovieren.
Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft als Doktorand:in ist, dass Sie an einer Fakultät der TU Dresden als Doktorand:in angenommen sind.
Ihre Antragsunterlagen
- Um den Antrag zu stellen, loggen Sie sich bitte bei Promovendus ein und füllen sie den Online-Mitgliedschaftsantrag für die Graduiertenakademie aus, den Sie auf der Startseite nach Login finden.
- Für den Login ist ein ZIH-Nutzerkonto erforderlich.
- Sollten Sie noch keines besitzen, können Sie hier ein ZIH-Gastlogin beantragen.
Als Kontaktperson ist in der Regel der/die betreuende Hochschullehrer:in anzugeben.
Während des Antrags werden Sie aufgefordert, folgende für die Mitgliedschaft erforderlichen Dokumente innerhalb von Promovendus hochzuladen: Musterbetreuungsvereinbarung (einschließlich Arbeitsplan)
Industriepromotion
- Sollten Sie Ihre Promotion in Kooperation mit einem Unternehmen durchführen, so füllen Sie bitte zusätzlich zur Musterbetreuungsvereinbarung auch die Anlage zur Betreuungsvereinbarung (Industriepromotion) aus.
- Diese Vereinbarung ergänzt die Betreuungsvereinbarung und trägt zur gegenseitigen Handlungssicherheit bei.
- Am Ende des Online-Antrags in Promovendus wird ein Antragsdokument erstellt, welches Sie unterschreiben oder digital signieren müssen und dann bitte elektronisch (z.B. als Scan) an senden.
FAQs
Ja. Die Mitgliedschaft kann zu jeder Zeit - zu Beginn, während oder am Ende - der Promotionsphase beantragt werden.
Die Annahme als Doktorand:in ist derzeit an den jeweiligen Fakultäten sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Fakultäten wird ein Antrag auf Annahme als Doktorand:in über das jeweilige Promotionsamt an die zuständige Fakultät gerichtet, wobei der genaue Zeitpunkt dafür meist nicht vorgeschrieben ist. Hier finden Sie eine Übersicht zu Anträgen und Ansprechpersonen der zuständigen Promotionsämter.
Nein. Wenn nicht anders in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät angegeben, besteht für Promovierende an der TU Dresden in der Regel keine Immatrikulationspflicht ins Promotionsstudium. Die formelle Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät ist jedoch die Voraussetzung für eine Immatrikulation zum Promotionsstudium. Durch eine Immatrikulation zum Promotionsstudium können Sie auch sämtliche Vergünstigungen nutzen, die sonst nur immatrikulierten Studierende zu Gute kommen, wie beispielweise das Semesterticket. Weitere Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Die Immatrikulation in das Promotionsstudium muss formal beantragt werden und erfordert eine gesonderte Stellungnahme seitens der Fakultät. Alle Informationen zum Promotionsstudium finden sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung zur Immatrikulation als Promotionsstudent:in bestimmten Fristen unterliegt. Über die folgende Webseite werden Sie zum richtigen TU-Bewerbungsportal geführt. Ihren Zulassungsbescheid zum Promotionsstudium erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen. Die Immatrikulation in das Promotionsstudium gilt zunächst für den Zeitraum von drei Jahren (vorausgesetzt es erfolgt eine regelmäßige Rückmeldung vor jedem Semesterbeginn). Verlängerungen über diesen Zeitraum hinaus müssen ebenfalls beantragt werden (Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums).
Ein Arbeitsplan stellt kurz eine zeitliche Aufschlüsselung der nächsten Schritte Ihres Promotionsvorhabens, ab Beantragung der Mitgliedschaft, dar. Folgende Punkte können nach Bedarf in einem Arbeitsplan festgehalten werden:
- Zeitliche und inhaltliche Gliederung des Dissertationsvorhabens
- Teilnahme an ausgewählten (über-)fachlichen Qualifizierungsangeboten
- Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Symposien
- Teilnahme an Summer/Winter Schools
- Kurzforschungsaufenthalte im In- und/oder Ausland
- Teilnahme an promotionsbegleitenden Lehrveranstaltungen/Seminaren
- Beteiligung an der Lehre
- Beabsichtigte wissenschaftliche Publikationen
- Sonstiges
Dies soll helfen, die Promotionsphase zu strukturieren und mit den Erwartungen des/der Betreuers/-in mit denen des Promovierenden abzugleichen. Ein Muster für einen Arbeitsplan finden Sie auf Seite 5-6 der Musterbetreuungsvereinbarung.
Nein. Sollten Sie bereits zum Anfang Ihrer Promotion einen Projektplan zu Ihrem Promotionsvorhaben erstellt haben, akzeptieren wir selbstverständlich auch diesen. Alternativ akzeptieren wir auch Exposés, die häufig Teil des Antrages auf Annahme als Doktorand:in sind. Das sogenannte Exposé stellt dar, was Sie wann, wie und warum untersuchen wollen und wird insbesondere bei frei gewählten Promotionsvorhaben als Voraussetzung für eine Betreuungszusage gefordert. Bitte beachten Sie, dass Vorstellungen zu (über-)fachlichen Qualifikationskursen, promotionsbegleitenden Lehrveranstaltungen oder (Kurz-)Forschungsaufenthalten zumeist nicht Gegenstand von Projektplänen sind.
Ja. Der Arbeitsplan deckt den Zeitraum Ihres Promotionsvorhabens ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf Mitgliedschaft bis zur erfolgreichen Disputation ab. Schildern Sie in diesem Fall nur kurz, bis wann Sie welche (Forschungs-)Arbeiten abschliessen wollen, wieviel Zeit Sie für das Schreiben Ihrer Dissertationsschrift einplanen, und wann sie planen Ihre Dissertation einzureichen und zu verteidigen. Sie können dafür gerne die Seiten 5 und 6 unserer Musterbetreuungsvereinbarung nutzen.
Es gelten die in §5 der Ordnung der Graduiertenakademie (GA) festgelegten Rechte und Pflichten. Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt:
- alle Qualifizierungs- und Beratungsangebote der GA nach Verfügbarkeit in Anspruch zu nehmen
- Fördermaßnahmen der GA zu beantragen
- Vertreter:innen des Promovierendenrats zu wählen bzw. sich zur Wahl in den Promovierendenrat zu stellen.
Sie verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden.
Darüber hinaus wird erwartet, dass Sie jederzeit vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Daten zu Ihrer Person, wie z.B. Adressänderungen, Änderung des postalischen oder E-Mail Kontaktes sowie der Abschluss oder ggf. Abbruch Ihrer Promotion sind in Promovendus aktuell zu halten.
Die Mitgliedschaft als Promovierende:r endet mit dem Tag der erfolgreichen Verteidigung der Promotion oder bei Abbruch des Promotionsverfahrens gemäß §4 Absatz 4 der Ordnung der Graduiertenakademie. In beiden Fällen informieren Sie bitte die Graduiertenakademie postalisch (Postadresse der GA) oder per E-Mail an: .
Ja. Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als Postdoc erfüllen, stellen Sie bitte den Mitgliedschaftsantrag über Promovendus. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft als Postdoc je nach Mitgliedschafttyp in der Regel 6 bzw. 12 Jahre nach der Promotion gemäß der Ordnung der Graduiertenakademie endet.
Eine Betreuungsvereinbarung regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen der/dem Promovierenden und der/dem Betreuer:in basierend auf dem aktuellen Stand des beabsichtigten Promotionsprojektes. Diese Aspekte sind meist gar nicht oder nur sehr rudimentär in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt. Für eine erfolgreiche Promotion sollten daher die gegenseitigen Erwartungen gleich zu Beginn der Promotionsphase besprochen und grundlegende Aspekte schriftlich in Form einer Betreuungsvereinbarung festgehalten werden. Zudem ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden audrücklich gefordert.
Ja, jederzeit. Wenn Sie die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie nicht mehr wünschen, so teilen Sie uns dies bitte durch eine schriftliche Austrittserklärung postalisch (Postadresse der GA) oder per E-Mail an die GA mit.
Nein, wir akzeptieren für die Beantragung einer Mitgliedschaft selbstverständlich auch ähnliche Betreuungsvereinbarungen, wenn (vgl. §6 der Ordnung der Graduiertenakademie der Technischen Universität Dresden) mindestens folgende Punkte in Anlehnung an die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlichten „Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen“ geregelt sind:
- Angabe zu den Beteiligten: Promovierende:r, Erst- und Zweitbetreuer, ggf. Mentor und weitere Beteiligte,
- (vorläufiges) Thema der Dissertation,
- strukturierter, ggf. im Laufe der Promotionsphase zu modifizierender Ablaufplan der Promotion mit zeitlich definierten Meilensteinen und ggf. mit noch zu erwerbenden Qualifikationen,
- Aufgaben und Pflichten des Promovierenden (regelmäßige schriftliche und/oder mündliche Fortschrittsberichte, ggf. Leistungsnachweise etc.),
- Aufgaben und Pflichten des Betreuers/der Betreuerin und ggf. der Mentoren (fachliche Beratung des Promovenden in Einzel- und Teambetreuung in regelmäßigen, mindestens halbjährlichen Abständen; Unterstützung von Maßnahmen zur Entwicklung der wiss. Selbstständigkeit (z.B. Publikationen, Teilnahme an Konferenzen) und der weiteren Karriere des Promovenden (z.B. Teilnahme an überfachlichen Qualifikationsmaßnahmen),
- Ein- und Anbindung des Promovierenden (z.B. in einer Arbeitsgruppe, einem Projekt, einem strukturierten Promotionsprogramm etc.),
- ggf. Ausstattung des Promovierenden,
- Verpflichtung aller Beteiligten auf die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden und Regeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten,
- ggf. besondere Regelungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Tätigkeit.
Sollten Sie Ihre Promotion in Kooperation mit einem Unternehmen durchführen, so reichen Sie bitten zusätzlich zur Musterbetreuungsvereinbarung noch die Anlage zur Betreuungsvereinbarung für Industriepromotion ein. Dieses Dokument trägt zur gegenseitigen Handlungssicherheit bei und regelt u. a. die Rechte und Pflichten der Ansprechpartnerin / des Ansprechpartners im Unternehmen (auch Mentorin/Mentor), der/des Promovierenden und der Hauptbetreuerin / des Hauptbetreuers.
Nein. Sie sind verpflichtet, die Betreuungsvereinbarung von Ihrem:r offiziell betreuenden Hochschullehrer:in oder TUD Young Investigator der TU Dresden unterzeichnen zu lassen.
Ja. Die Unterstützung durch den/die Betreuer:in sollte auch während der Zeit bis zur Disputation gewährleistet sein werden. Dafür reichen Sie bitte eine "minimalisierte Form" der Betreuungsvereinbarung ein, in der Sie die nicht zutreffenden Punkte bitte mit dem Vermerk "nicht mehr zutreffend" kennzeichnen.
Nein. Erst mit erfolgreichem Abschluss Ihrer Disputation können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft als Postdoc stellen. Dazu benötigen wir eine vorläufige Bestätigung Ihrer Fakultät über das erfolgreiche Bestehen der Disputation.
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist Teil der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden. Sollten Sie wider Erwarten Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter:innen der Graduiertenakademie.
Ob Sie formal die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, prüft der Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät anhand der gültigen Promotionsordnung. Die formale Voraussetzung für eine Promotion ist in der Regel ein mit Magister-, Diplom-, erster Staatsexamens- oder Masterprüfung abgeschlossenes, mindestens achtsemestriges einschlägiges Fachstudium an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer Fachhochschule. Wenn der Promotionsausschuss Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand:in zugestimmt hat, werden Sie in die Doktorandenliste der jeweiligen Fakultät aufgenommen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie vom zuständigen Promotions-/Prüfungsamt. Wir empfehlen Ihnen, wie gefordert in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden, sich gleich zu Beginn Ihrer Promotion als Doktorand:in an einer Fakultät zu registrieren.
Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Anträgen beträgt ein bis zwei Monate.
Wir informieren, sobald Ihre Mitgliedschaft bestätigt ist, oder Sie bei Fragen kontaktieren.