Ansprechperson Sucht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sucht ist eine ernst zu nehmende Erkrankung, die für die Betroffene oder den Betroffenen bei Nichtbehandlung weitreichende Auswirkungen sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich haben kann.
Vielleicht stehen Sie vor einer der folgenden Fragen:
- Ich habe Sorge, dass eine Kollegin oder ein Kollege in die Sucht abgleitet. Was kann ich tun?
- Als Führungskraft nehme ich mögliche Anzeichen im Kreis meiner Beschäftigten wahr. Was kann ich tun?
- Ich mache mir selbst Gedanken über meinen eigenen Substanzkonsum oder mein möglicherweise suchtbedingtes Verhalten. Was kann ich tun?
Seit kurzem gilt hierzu die Dienstvereinbarung (DV) zum Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten.
Ein wesentliches Element der DV ist die Ernennung einer Ansprechperson für Suchtfragen. Diese Ansprechperson ist an der TU Dresden Herr Jochen Richter, Psychologe im Sachgebiet Gesundheitsdienst. Er hat das Thema Sucht bereits zuvor im Rahmen der Psychologischen Beratung der Beschäftigten betreut. In seiner Rolle als Ansprechpartner für Suchtfragen handelt Herr Richter weisungsfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Er steht bei Fragen rund um das Thema Sucht sowohl für Betroffene als auch für Vorgesetzte und Personen aus dem beruflichen Umfeld beratend und unterstützend zur Seite.
- … berät, informiert und unterstützt Betroffene, Führungskräfte und Personen des beruflichen Umfeldes.
- … führt auf Wunsch Betroffener ergebnisoffen vertrauliche Gespräche und motiviert, wenn Betroffene sich für weiterführende Schritte entscheiden.
- … ist allparteilich, was involvierte Personen angeht. Sie hat weder die Aufgabe, alleiniger Interessenvertreter des Betroffenen, noch Vertreter der Arbeitgeberin zu sein. Sie weist Betroffene auf die Möglichkeit hin, eine Vertrauensperson und/oder den Personalrat als Unterstützung hinzuzuziehen. Sie würdigt, dass jede:r Beteiligte Bedürfnisse und Ziele in der Situation hat.
- … ist parteilich, was die Sache angeht, für die bestmögliche Lösung einer immer anders gelagerten, aber stets komplexen Situation. Handlungsleitfaden ist die Dienstvereinbarung sowie der enthaltene Stufenplan.
- … motiviert Führungskräfte, Ihren Verpflichtungen, wie z. B. Führung der Stufenplangespräche nachzukommen.
- … bietet der Führungskraft bei ersten Vorfällen/erstem Verdacht im Verantwortungsbereich ein persönliches Gespräch an. Ziele hierbei sind unter anderem die Information über Dienstvereinbarung und Stufenplan, die Vorbereitung auf Stufenplangespräche und das weitere Vorgehen.
- … gibt Orientierung, bietet Struktur an und ist Lotse im Prozess – für alle Beteiligten.
Bei Beratungsbedarf stehen darüber hinaus alle Interessenvertretungen der Beschäftigten (insbesondere Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und JAV) sowie die Betriebsärztinnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Unseren Flyer können Sie hier in digitaler Form auf deutsch und englisch herunterladen.
Übrigens: Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten, bietet das Rauchfreizentrum am Uniklinikum Dresden Rauchfreikurse an. Diese basieren auf dem Rauchfreiprogramm, einem auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Suchtmedizin beruhendem Konzept zur Rauchentwöhnung.
Psychologische Beratung · Ansprechperson Sucht
NameDipl.-Psych. Jochen Richter
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Bei Abwesenheit von Herrn Richter vertritt Frau Dr. Ines Kania die Funktion der Ansprechperson Sucht:
Betriebsärztin
NameDr. Ines Kania
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