Fakultätsleitung
Inhaltsverzeichnis
Das höchste Gremium der Fakultät ist der Fakultätsrat. Er ist für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung zuständig, z. B. Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Einrichtung von Studiengängen und Besetzung von Berufungskommissionen (Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz § 93 SächsHSG). Die Mitglieder des Fakultätsrats wählen Dekan:in, Prodekan:in und Studiendekane für eine Amtszeit von drei Jahren. Der/Die Dekan:in leitet die Fakultät und ist dem Fakultätsrat verantwortlich. (§ 94 SächsHSG)
Die Dekanin
Die Prodekanin
Studiendekanat
Studiendekane:innen sind die Beauftragten der Dekanin/des Dekans für alle Studienangelegenheiten. Sie sind kraft ihres Amtes Mitglied in der zum Studiengang gehörigen Studienkommission und führen deren Vorsitz (§ 96 SächsHSG)
Studiendekan für Hauptfachstudiengänge der Fakultät EW
Studiendekane für das Lehramtsstudium
In Abstimmung mit dem Rektorat und den an der Lehramtsausbildung beteiligten Fakultäten wurden die Studienkommissionen für die fakultätsübergreifenden Lehramtsbezogenen und Lehramts-Studiengänge am ZLSB eingerichtet. Diesen stehen die Studiendekane der jeweiligen Studiengänge vor.
Informationen zu Studiendekane*innen für das Lehramtsstudium finden sich daher auf den Seiten des ZLSB (Studiendekane für das Lehramtsstudium).