Zulassung & Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium benötigen Sie
- einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Erziehungswissenschaften oder einem artverwandten Studienfach sowie
- einen Nachweis der besonderen Eignung: mit mind. „gut“ benotete Leistungsnachweise in zwei der vier folgenden Bereiche:
(1) Empirische Forschungsmethoden, (2) Organisationsentwicklung, (3) Erwachsenenbildung/Weiterbildung und/oder (4) Lebenslanges Lernen und Bildungssysteme.
Ein ausführliches FAQ zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Bewerbung
Hier finden Sie ausführliche FAQ zum Bewerbungsverfahren.
- vollständig ausgefüllte Online-Bewerbung
- Bewerbungszeitraum für inländische Studienbewerber 1. Juni - 15. Juli
- Bewerbungszeitraum für ausländische Studienbewerber 1. April - 31. Mai
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis)
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss oder Bescheinigung der ersten Hochschule, dass mind. 80% der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind (im Rahmen der Bewerbung auf den Seiten des Immatrikulationsamts werden Sie auf den entsprechenden Bescheinigungsvordruck geleitet).
- Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (gilt nur für ausländische Bewerber)
- Immatrikulationsbescheinigung des letzten studierten Semesters mit Angabe des Fachsemesters
- Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung (36 KB)
Für das Masterstudium können Interessierte zugelassen werden, die einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Erziehungswissenschaften oder einem artverwandten Studienfach erworben haben. Zu den artverwandten Studienfächern können je nach Ausrichtung z.B. Soziologie, Wirtschaftspädagogik oder Psychologie zählen.
Zugelassen werden kann, wer eine besondere Eignung für den Masterstudiengang nachweisen kann. Dazu müssen zwei mit mindestens "gut" benotete Studienleistungen in zwei der vier für den Masterstudiengang relevanten Bereiche erbracht worden sein. Studienleistungen sind beispielsweise Projektarbeiten, Seminararbeiten, Referate mit Verschriftlichung, Klausuren und Module (Modulteilleistungen falls Einzelnachweis vorhanden).
In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen exemplarisch für jeden Bereich mögliche Studieninhalte zusammengestellt, die in Verbindung mit einer Studienleistung als Nachweis der besonderen Eignung erbracht werden können.
Bitte prüfen Sie Ihre Studienleistungen individuell, ob sie zwei der unten genannten Bereiche zugeordnet werden können. Die Tabelle stellt nur eine Auswahl möglicher Studieninhalte dar.
Bereiche |
Mögliche Studieninhalte (Beispiele) |
Empirische Forschungsmethoden |
[…] |
Organisationsentwicklung |
[…] |
Erwachsenenbildung/Weiterbildung |
[…] |
Lebenslanges Lernen und Bildungssysteme |
[…] |
Unbenotete Studienleistungen können generell nicht als Nachweis der besonderen Eignung anerkannt werden.
Wenn Sie bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht haben, können Sie sich für den Masterstudiengang bewerben und werden in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Ihre Hochschule wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese fügen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Weitere Informationen zum Studiengang und zur Bewerbung finden Sie hier.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, melden Sie sich jederzeit gern bei unserer Studienfachberatung.