Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Studien und Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes unter dem jeweiligen Studiengang.
Ja. Das Antragsformular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und / oder Prüfungsleistungen" und weitere Informationen zur Rechtgrundlage (Anlage zum Antrag" finden Studierende (i.d.R. bereits im Bachelor- oder Master-Studiengang Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften immatrikuliert) auf der Seite des Prüfungsamtes bei den Formularen zu Ihrem Studiengang.
Ablauf:
Fertigen Sie in diesem Antrag eine Übersicht an, welche bereits absolvierten Prüfungsleistungen für welche Prüfungsleistungen des Bachelor- oder Master-Studiengangs Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften anerkannt werden sollen. Mit dieser Übersicht sowie allen (ggf. beglaubigten) Nachweisen über bereits erbrachte Prüfungsleistungen gehen Sie in die Sprechstunde von Jakob Göckeritz. Jakob Göckeritz wird als Anerkennungsbeauftragte für den BA- und MA-Studiengang Fragen beantworten, den Antrag prüfen und bei Vollständigkeit gegenzeichnen. Der von Jakob Göckeritz gegengezeichnete Antrag muss anschließend im Prüfungsamt eingereicht werden.
Die Anmeldung zur Prüfung im Modul erfolgt unter dem Begriff ‚interdisziplinäre Zusammenarbeit‘, die Abgabe des Portfolios über das Postfach von Frau Dipl.-Sozialpäd. M.A. Birgit Müller im Raum WEB 206, zusammen mit den Bescheinigungen Ihrer besuchten Veranstaltungen. Es ist ein übliches Deckblatt anzufertigen.
ACHTUNG!
Bitte beachten Sie folgende Änderung bzgl. der Zuständigkeit für das Modul BAC AQ: Fragen bzgl. bereits angemeldeter Portfolio im Modul SP BAC AQ/EW SP BAC AQ im laufenden WiSe 19/20 richten Sie bitte weiterhin an Frau M.A. Henriette Grapentin. Für alle anderen Anfragen darüber hinausgehend bzgl. des Moduls SP BAC AQ/EW SP BAC AQ kontaktieren Sie bitte Frau Birgit Müller. Vielen Dank!
Bei einem formlosen Antrag handelt es sich um ein Schreiben, in dem ein individuelles Anliegen geschildert wird und wozu es keine Vorlage (bzw. kein Formblatt) seitens der Universität gibt. Auf dem Antrag sind Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und Datum einzutragen. Jeder formlose Antrag bedarf einer schriftlichen Form einschließlich Signatur.
Ja, seit dem 01.01.2009 (Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz) ist das möglich.
Oft werden Formulare im pdf-Format abgelegt. Laden Sie sich zum Öffnen der Formulare einen pdf-Reader (z.B. von adobe oder foxit-pdf etc.) herunter. Achtung: Formblätter sind oft nur im TUD-Campusnetz abrufbar!
Ja, die Prüfungsanmeldung hat zwingend vor der Prüfung und in einem vorgegebenen Zeitraum (siehe Informationen des Prüfungsamtes) zu erfolgen. Die Modalitäten sowie aktuelle Fristen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes.
Ein Rücktritt von der Anmeldung für Prüfungsleistungen ist lediglich innerhalb des Anmeldezeitraums möglich. Die hierfür notwendigen Unterlagen finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Wenn Sie unentschuldigt fehlen bzw. Abgabetermine versäumen, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden und wird mit der Note 5,0 (ungenügend) bewertet.
Sollten Sie eine Prüfung (mündlich oder schriftlich) wegen Krankheit oder aufgrund anderer schwerwiegender Gründe nicht ablegen können, ist dies dem Prüfungsamt mit Beleg (ärztliches Attest, Krankenschein) zeitnah und attestiert mitzuteilen. Ferner sind die Prüfer*innen zu informieren, falls Sie eine Prüfung nicht antreten können.
Eine Wiederholung der Prüfung erfolgt dann nach Absprache mit den Prüfer*innen.
Die Prüfungsergebnisse sind über Ihren persönlichen selma-Account einsehbar.
Grundsätzlich können Prüfungen erst wiederholt werden, wenn alle Prüfungsleistungen eines Moduls erbracht und das Modul insgesamt nicht bestanden wurden. Die Prüfung kann erneut abgelegt werden, wenn eine Lehrveranstaltung im entsprechenden Modul besucht wurde. Die Anmeldung erfolgt wie zu jeder anderen Prüfung auch.
Unbeschadet hiervon ist die Reglung „Freiversuch“, die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt wird. Die notwendigen Formulare finden Sie unter dem jeweiligen Studiengang auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Insgesamt haben Sie drei Versuche, um ein Modul erfolgreich zu bestehen. Ist auch die dritte Prüfung nicht bestanden, so gilt das Modul als „endgültig nicht bestanden“. Das Studium in diesem Studiengang kann dann nicht fortgesetzt werden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Prüfungsamt, das Formular finden sie beim jeweiligen Studiengang auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Die Sprechzeiten finden Sie entweder als Aushang bei den Büros der Dozent*innen oder auf der Homepage unter den Kontaktinformationen der einzelnen Mitarbeiter*innen.
Üblicherweise gibt es in der vorlesungsfreien Zeit feste Sprechzeiten-Termine oder es können Sprechzeiten nach Vereinbarung ausgemacht werden. Informationen dazu finden Sie entweder unter den Kontaktinformationen der einzelnen Mitarbeiter*innen auf der Homepage oder als Aushänge am Institut.