ERASMUS+
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten finden Sie HIER.
Sie studieren an der Fakultät Erziehungswissenschaften und wollen ein Erasmus-Semester an einer anderen Universität absolvieren (OUTGOING)?
1. Leistungen
ERASMUS+ bietet die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt an einer Gasthochschule im europäischen Ausland zu verbringen. Die Aufenthaltsdauer für unsere Partneruniversitäten beträgt in der Regel 6 Monate. Darüber hinaus kann auch ein Praktikum absolviert werden.
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus werden Sie von den Studiengebühren an der Gasthochschule befreit.
Die Studienleistungen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes erbringen, werden in der Regel anerkannt. Hierfür erarbeiten wir mit Ihnen im Vorfeld ein so genanntes „Learning Agreement“, in welchem die angestrebten Lernziele bzw. Lehrveranstaltungen aufgeführt werden.
2. Finanzielle Absicherung
Zur Unterstützung im Hinblick auf den finanziellen Mehraufwand, der durch den Auslandsaufenthalt entsteht, haben Sie zudem Anspruch auf den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe. Die exakte Höhe der Mobilitätsbeihilfe wird in jedem Jahr neu festgelegt.
Zudem haben Sie die Möglichkeit AuslandsBAföG zu beantragen. Auch wenn Sie kein BAföG in Deutschland erhalten, ist es ratdam einen Antrag auf AuslandsBAföG zu stellen, da eine Förderung im Ausland trotzdem möglich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
3. Planung/Roadmap
Sie erhalten Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihres Auslandsaufenthaltes durch die jeweilige Fachkoordination sowie an der Fakultät der entsprechenden Gasthochschule.
Wenn Sie sich für die Bedingungen in Ihrem Gastland interessieren können Sie sich an TU-Alumni weltweit, die Internationalen Regionalbotschafter*innen, wenden.
4. Voraussetzungen
Um im Rahmen von ERASMUS+ an einer unserer Partneruniversitäten studieren zu können oder ein Praktikum zu absolvieren, gelten folgende Bedingungen:
Sie sollten
- sich mindestens im 3. Semester Ihres Studiums befinden
- bisher noch keine Erasmus-Förderung erhalten haben
- an der TU Dresden immatrikuliert sein
- Staatsangehöriger der EU oder eines anderen Vertragspartners im Europäischen Wirtschaftsraum sein bzw. über eine entsprechende unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und
- je nach gewählter Gasthochschule über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Bitte beachten Sie, dass wir für das ERASMUS+-Studium ausschließlich Austauschplätze an Universitäten vergeben können, mit denen ein Partnerschaftsabkommen besteht. Diese finden Sie hier.
5. Bewerbungsmodalitäten
Aktuelle Frist für das Winter- und Sommersemester ist jeweils der: 15. März.
Bitte bewerben Sie sich über das Onlinepotal.
Vollständige Bewerbungsunterlagen sind über das Bewerbungsportal Mobility Online einzureichen.
Bitte beachten:
- Um die Plätze in der Schweiz auszuwählen, klicken Sie bitte auf das Austauschprgramm Swiss-European Mobility Programme.
- Alle anderen Plätze finden Sie im Austaschprogramm Erasmus+ Studium (Europa).
Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten der Partneruniversitäten erhalten sie über die entsprechenden Internetseiten und Kontaktpersonen. Die Partneruniversität wird nach einer erfolgreichen Nominierung durch den ERASMUS+-Koordinatorin durch Sie selbst kontaktiert werden.
Bitte gleichen Sie bei der Erstellung des Learning-Agreements die Studieninhalte der Partneruniversität ggf. mit denen Ihres Studienganges an der TU Dresden ab. Dabei können Ihnen Ihre Dozent*innen und der ERASMUS+-Koordinator behilflich sein.
Sie studieren an einer anderen Universität und interessieren sich für ein Erasmussemester an der Fakultät Erziehungswissenschaften (INCOMING)?
1. ERASMUS+ Studium an der Fakultät für Erziehungswissenschaften
Nachfolgend möchten wir ausländischen Studierenden, welche sich für ein Studium an der Fakultät für Erziehungswissenschaften im Rahmen des ERASMUS+-Programms interessieren, wichtige Informationen zum Studium, zu den Bewerbungsmodalitäten sowie weiteren Fragen zum Aufenthalt in Dresden an die Hand geben.
Diese Informationen können selbstverständlich nur einen ersten Überblick geben. Im Falle eines Studienvorhabens ist es in jedem Falle ratsam, frühzeitig Kontakt zur Fachkoordination Ihrer Heimatuniversität und/oder unserer Institute aufzunehmen, um Fragen bezüglich der Bewerbung, Studienorganisation oder des Aufenthaltes in Dresden zu klären.
Darüber hinaus finden sich weitere, ausführliche Informationen auf den Seiten der des Akademischen Auslandsamts.
2. Studium und Lehrveranstaltungen
ERASMUS+-Studierende wählen im Rahmen der Bewerbung für den Studienplatz verschiedene Seminare und Vorlesungen aus unserem Lehrveranstaltungsangebot, welche dann im so genannten Learning Agreement, dem mit der Heimatuniversität des Studierenden abgestimmten Studienplan, festgehalten werden.
Da das Lehrveranstaltungsverzeichnis für das betreffende Semester erst im Monat vor Semesterbeginn veröffentlicht wird, das Learning Agreement jedoch deutlich früher eingereicht wird, kann die aktuelle Veranstaltungsübersicht (bzw. die Übersichten aus den vergangenen Semestern) nur als grobe Orientierung gelten. Nach Ihrer Ankunft wird Ihr Studienplan nochmals aktualisiert und mit Ihrer Heimatuniversität abgestimmt.
Einschreibung:
Für Vorlesungen sind keine Einschreibungen notwendig. Bei Seminaren sind nur teilweise Einschreibungen erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu die Kommentare zu den einzelnen Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis.
3. Sprache
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Um im Rahmen von ERASMUS+ einen Studienaufenthalt bei uns zu verbringen, sollten Sie daher über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um den Lehrinhalten folgen zu können. Diese sollten in den Bewerbungsunterlagen nachgewiesen werden.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Intensiv-Sprachkurs zu besuchen. Dieser findet jeweils im Monat vor dem Semesterbeginn statt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Zusätzlich werden auch studienbegleitende, kostenfreie Sprachkurse angeboten. Hierzu muss zuvor ein Einstufungstest absolviert werden, dessen Termin zu Ihrer Immatrikulation bekannt gegeben wird.
4. Bewerbung
Für ein Studium an unserer Universität können sich all jene Studierenden bewerben, welche an einer Hochschule eingeschrieben sind, die mit unserer Fakultät ein Partnerschaftsabkommen unterhält.
Weitere Informationen finden Sie hier.
5. Wohnen
Sie können entweder eine Privatwohnung bzw. ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mieten oder ein Zimmer in einem Studentenwohnheim bzw. im Internationalen Gästehaus beim Studentenwerk Dresden beantragen. Für die Anmietung eines Zimmers über das Studentenwerk ist es ratsam, den entsprechenden Antrag so früh wie möglich nach erhaltener Zulassung zu stellen.
6. Semesterbeitrag und Studiengebühren
Von allen regulär immatrikulierten Studenten wird pro Semester ein Semesterbeitrag erhoben. Dieser beinhaltet die Kosten für das Semesterticket (Fahrkarte für Bus & Bahn) und einen Beitrag für Studentenwerk und Studentenrat.
An der TU Dresden werden nur in bestimmten Fällen Studiengebühren erhoben. Für INCOMING-Studierende ist dies nicht relevant.