Master
Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen, die zu Beginn, aber auch während des Studiums auftreten, beantwortet.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für den Master-Studiengang „Angewandte Medienforschung“ erfolgt beim Immatrikulationsamt der TU Dresden. Alle Informationen zur Bewerbung und den Fristen finden Sie im Studieninformationssystem.
Im Bewerbungsverfahren sind folgende Anlagen beizufügen:
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang. Liegt das Zeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, wird der Bewerber dennoch berücksichtigt, wenn bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht worden sind. Zu dessen Nachweis hat der Bewerber eine entsprechende Bescheinigung seiner Hochschule im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bescheinigung soll auch eine auf Grundlage der bereits absolvierten Prüfungsleistungen berechnete, vorläufige Durchschnittsnote enthalten. (Hinweis: Das Abiturzeugnis ist als beglaubigte Kopie nur notwendig, wenn Sie damit bspw. Fremdsprachenkenntnisse nachweisen; siehe weiter unten)
- Nachweis über im Erststudium erworbene Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden (insbesondere quantitative Methoden der Befragung und der Inhaltsanalyse) und Statistik - in der Regel über das Transcript of Records oder das Diploma Supplement. Gleiches gilt für Nachweise zur generellen Eignung für den Studiengang „Angewandte Medienforschung“, d. h. Kenntnisse im Bereich der Kommunikationswissenschaft (oder verwandter Disziplinen) sind ebenso nachzuweisen.Für die besuchten einschlägigen Module ist ratsam, der Bewerbung die jeweilige Modulbeschreibung beizulegen.
- Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2, durch ein entsprechendes Zertifikat oder das Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie; B2 entspricht dem Abschluss der Sprache mit der 12. oder 13. Klasse).
- ein Motivationsschreiben, das auf 1-2 Seiten die Bewerbung für den M.A. „Angewandte Medienforschung“ begründet und vom Bewerber/von der Bewerberin genutzt werden kann, um die Inhalte absolvierter Lehrveranstaltungen oder Praktika zu veranschaulichen.
- ein tabellarischer Lebenslauf
- gegebenenfalls sonstige Nachweise, beispielsweise Zusatzqualifikationen, außerschulische und außeruniversitäre Leistungen und Tätigkeiten, berufspraktische Tätigkeiten etc., welche die Qualifikation für den Studiengang unterstreichen.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, jedoch existiert kein N.C. im klassischen Sinne. Das Auswahlverfahren ist in der Auswahlordnung dokumentiert. Die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung wird den Bewerbern in der Regel innerhalb eines Monats nach Ende der Bewerbungsfrist mitgeteilt. Weitere grundsätzliche Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie zudem in der Vergabeordnung.
PROFILBEREICH & MASTER-ARBEIT
Der Profilbereich dient einer Spezialisierung im Verlauf des Studiums. Die Studierenden können dabei nach ihren individuellen Schwerpunktsetzungen aus verschiedenen Modulen wählen und/oder diese kombinieren.
Insgesamt müssen Module in einem Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten gewählt werden.
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Auslandsstudium
Diese Anzahl an Leistungspunkten erreichen Studierende z. B. durch ein Auslandsstudium, in dem Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS besucht werden.
Wenn Sie ein Auslandssemester machen möchten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Berater am Institut. Dieser wird mit Ihnen ein Learning Agreement vorbereiten, auf dessen Basis nach Ihrer Rückkehr Leistungen anerkannt werden. Eine vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt erfolgt nicht.
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Berufspraktika
Es ist auch möglich die erforderliche Anzahl an Leistungspunkten durch ein oder mehrere Berufspraktika zu erwerben.
Wenn Sie ein Berufspraktikum machen möchten, sprechen Sie dieses inhaltlich mit Prof. Hagen ab. Nach Abschluss und Erbringung der Prüfungsleistung (Praktikumsbericht) werden Ihr Praktikumszeugnis und der Schein für den Praktikumsbericht beim Prüfungsamt eingereicht. Eine vorherige Anmeldung erfolgt auch hier nicht.
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Freie Module
Auch der Besuch freier Module ist möglich, wobei es hier zwei Teilmodule gibt: Erweiterungs- und Spezialisierungswissen. Hier können Studierende für jedes der beiden Module 8 SWS aus den Angeboten der Masterstudiengänge der TUD wählen. Im Modul Erweiterungswissen ist es auch möglich, 4 SWS Lehrveranstaltungen und 4 SWS Sprachkurse zu belegen.
Um die Wahl der Lehrveranstaltungen müssen sich die Studierenden selbst kümmern und das jeweilige Einverständnis des Dozenten für Teilnahme und/oder Erbringung von LP einholen. Dieses wird in einem Learning Agreement dokumentiert und vom Fachstudienberater unterschrieben. Nach Abschluss wird das Learning Agreement zusammen mit den Scheinen der Veranstaltungen beim Prüfungsamt eingereicht. Es gibt auch die Möglichkeit, das kleine Modul Berufspraxis mit dem Freien Modul Spezialisierungswissen zu kombinieren.
Wenn Sie Freie Module belegen möchten, holen Sie sich zuerst das Einverständnis der jeweiligen Dozenten ein und dokumentieren dies auf dem Learning Agreement. Das vollständige Learning Agreement unterschreibt dann noch der Fachstudienberater. Es wird zusammen mit den Scheinen für die Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt eingereicht. Eine vorherige Anmeldung gibt es auch hier nicht.
Die formalen Anforderungen an den Praktikumsbericht entnehmen Sie bitte der Handreichung.
Bitte denken Sie daran, dem Praktikumsbericht immer das ausgefüllte
Formular N A C H W E I S über das Modul B E R U F S P R A X I S im Profilbereich der Masterstudiengänge beizulegen bzw. einzubinden.
Die formalen Anforderungen an Master-Arbeiten entnehmen Sie bitte der Präsentation Hinweise zur formalen Gestaltung der Magisterarbeit, für die analoge Voraussetzungen gelten.