Verteidigung der Bachelorarbeit
Studierende der neuen Studienordnung (ab WS19/20) müssen Ihre Abschlussarbeit in einem Kolloquium verteidigen.
Terminvergabe: Nach Benotung der Bachelorarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0) wird Ihnen per Mail an Ihre TU-Mailadresse der Termin für das Kolloquium mitgeteilt. Dies geschieht mindestens zwei Wochen im Voraus. Sollten Sie den Termin aufgrund triftiger Gründe nicht wahrnehmen können, antworten Sie bitte umgehend auf die Mail mit der Termineinladung und bitten Sie um einen Ersatztermin.
Die Termine finden in der Regel einmal im Monat am Donnerstagvormittag statt.
Inhalt & Ablauf: Im Kolloquium erläutern Sie Ihre Bachelorarbeit öffentlich (mind. vor Erstgutachter:in = Prüfer:in sowie einem/r Beisitzer:in). In einem maximal 7-minütigen Vortrag stellen Sie das Ergebnis Ihrer Arbeit schlüssig dar und diskutieren es fachlich (z.B. Beitrag zur Forschung, gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz). Sie sollten dabei sowohl auf die Bedeutsamkeit Ihrer Forschungsfrage(n), den theoretischen Rahmen sowie – bei empirischen Arbeiten – auf das methodische Vorgehen und die erzielten Befunde eingehen. Die Vorstellung erfolgt frei und ohne Präsentationsfolien oder anderweitige technische Unterstützung.
Nach Ihrem Vortrag besteht die Möglichkeit für Fragen durch Ihre:n Erstgutachter:in.
Benotung & Gewichtung: Die Note für das Kolloquium erfahren Sie direkt im Anschluss von Ihrer:m Erstgutachter:in.
Durch das Kolloquium werden drei Leistungspunkte erworben. Die Endnote der Bachelorarbeit setzt sich aus der Note der Bachelorarbeit mit vierfachem und der Note des Kolloquiums mit einfachem Gewicht zusammen.
Weitere Fragen zum Kolloquium klären Sie bitte mit Ihrer/m Erstgutachter:in oder dem/der Berater:in auf Mitarbeiter:innen-Ebene.